Hallo,
angenomme jemand mietet einen Autotransportanhaenger, ein Reifen platzt und es fallen hohe Abschleppkosten an.
Angenommen einer der 4 Reifen (Zwillingsreifen) hat eine zu geringe Tragfaehigkeit so dass auf der Seite wo der Reifen geplatzt ist insgesamt die Tragfaehigkeit unterschritten war. Es ist aber nicht der Reifen mit der geringen Tragfaehigkeit geplatzt sonder der andere Zwillingsreifen.
(Insgesamt gesehen ist die gesamte Tragfaehigkeit auch geringfuegig niedriger als fuer den Anhaenger erlaubt).
Dazu kommt dass kein Reserverad am Anhaenger war.
Wer traegt die Abschleppkosten die aufgrund des geplatzten Reifens entstanden sind?
Der Mieter des Anhaengers? Der Vermieter? Beide?
Gruss und Dank
Desperado