Traktor fahren am Sonntag

Hallo,

mein Nachbar hat einen Traktor, ist aber kein Landwirt, seit neuem fährt er auch öfters an Sonn-und Feiertagen mit ihm herum, darf man das eigentlich?

Danke und schöne Grüße

Zori

Moin,

solange der Traktor kein grünes Kennzeichen besitzt, ist es ein normales Fahrzeug wie jedes andere auch und kann benutzt werden wann und so oft man will.

Bei grünen Kennzeichen gibt es die Bedingung:
Aus agrarpolitischen Gründen sieht das Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) für Fahrzeuge, die zu land- und forstwirtschaftlichen Zwecken genutzt werden, eine Steuerbefreiung vor, § 3 Nr. 7 KraftStG.

Steuerbefreite land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge dürfen nicht zu privaten oder anderen nicht land- und forstwirtschaftlichen Zwecken verwendet werden. Beispiele hierfür sind:
Vorführung von land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen durch Landmaschinenvertriebe (Gewerbebetrieb)
Nutzung von land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen zur Durchführung von privaten Einkäufen

Siehe: http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Steuern/Verkehrsteu…

CU - Dominik

Hallo!

mein Nachbar hat einen Traktor, ist aber kein Landwirt, seit
neuem fährt er auch öfters an Sonn-und Feiertagen mit ihm
herum, darf man das eigentlich?

Für Nutzfahrzeuge ab 7,5 t gilt ein Sonntagsfahrverbothttps://dejure.org/gesetze/StVO/30.html. Die meisten Traktoren in Privathand sind auch mit Anhänger nur kleine Leichtgewichte etwa dieser Art http://ais.badische-zeitung.de/piece/00/43/d3/17/444… und fallen nicht unter das Sonntagsfahrverbot.

Größere Traktoren fallen durchaus unter das Sonntagsfahrverbot. Neben den im Gesetz genannten Ausnahmen gibt es Sonderregelungen während der Erntezeit. Schließlich kann man Landwirten nicht zumuten, Sonntags die Beine hoch zu legen und lieber bis Montag den nächsten Regen abzuwarten, um die Ernte verfaulen zu lassen.

Aber selbst wenn der Nachbar mit dem Traktor kein Landwirt ist und sein Spielzeug ist von so beachtlicher Größe, dass es unter das Sonntagsfahrverbot fällt, wäre in ländlicher Gegend das Einschreiten mit Hinweis auf irgendwelche Gesetze die ganz sichere Methode, im Dorf auf ewig - ach, was sach ich - bis in die nächste Generation verschissen zu haben. Up 'n Dörp hast Du gefälligst Traktoren aller Größen und Altersklassen, selbstfahrende Motorsägen, Mähdrescher während der ganzen Nacht und Ungetüme aller Art stoisch zu ertragen.

Gruß vom Land
Wolfgang

Hallo,

Für Nutzfahrzeuge ab 7,5 t

Nö. Das gilt für Lastkraftwagen. Die sind zwar auch Nutzfahrzeuge. Aber ein Traktor ist immer eine landwirtschaftliche Zugmaschine.

http://de.wikipedia.org/wiki/Wochenendfahrverbot#Son…
Das Verbot gilt nicht für reine Zugmaschinen oder Sattelzugmaschinen, die keine Ladung aufnehmen können und keinen Auflieger oder Anhänger mit sich führen.

Gruß
vdmaster

1 Like

Hallo,

mein Nachbar hat einen Traktor, ist aber kein Landwirt, seit
neuem fährt er auch öfters an Sonn-und Feiertagen mit ihm
herum, darf man das eigentlich?

Da eine Beantwortung individueller Rechtsfragen hier nicht zulässig ist, kann ich dir ganz allgemein sagen:

Ein zugelassener Schlepper mit weniger als 7,5t und mit normalen Kennzeichen darf auch sonntags zu privaten Zwecken genutzt werden.

Es gelten die Einschränkungen:

  • Belästigungen, die den Umständen nach vermeidbar wären, sind unzulässig (§1 StVO)
  • das unnütze Hin- und Herfahren innerhalb geschlossener Ortschaft ist unzulässig (§30 StVO)

    Wobei ich mich ernsthaft frage, warum „Sportauspuffanlagen“ (was auch immer hier der körperlichen Ertüchtigung dient) überhaupt zugelassen sind, wenn diese auch nur 0,1dB lauter als Serienanlagen sind. Ebenso frage ich mich, warum es Autos gibt, die umschaltbare Auspuffgeräusche haben. Wenn es „laut“ und „leise“ gibt, dann ist „laut“ immer vermeidbarer Lärm, oder? Und auf welchem infantilen Niveau befinden sich eigentlich Leute, die denken, „laut“ wäre gleichbedeutend mit „viel Leistung“? ICH hätte unfassbaren Spaß daran, ein nahezu unhörbares Auto mit richtig Wumms zu fahren, am besten noch optisch komplett unauffällig.

Hallo xbeliebig,

danke für deine schnelle und ausführliche Antwort, jetzt weiß ich bescheid.

Noch eine schöne Woche und viele Grüße

Zori

Hi,

mein Nachbar hat einen Traktor, ist aber kein Landwirt, seit
neuem fährt er auch öfters an Sonn-und Feiertagen mit ihm
herum, darf man das eigentlich?

ich sag es mal so: An einem Sonntagmorgen hier im Dorf auf einem Schützenfest kam ein Einheimischer mit seinem Lanz Bulldog samt einer Horde „Leicht“-Angetrunkener hier vorgefahren (Stichwort: „Aufweckservice mit Trompete“).

Der Kampfemanze von gegenüber war das ein Dorn im Auge. Da sie sich aber nicht selbst getraut hat, hat sie ihren devoten Dackel auf zwei Beinen vorgeschickt, doch bitte um Ruhe zu bitten. Der Lanz wurde abgestellt (Musik wurde weiterhin gespielt) … und 5 Minuten später mit Getöse wieder angeworfen :wink: Jeder weiß, wie laut so ein Bulldog sein kann …

Ach so: Aus gut unterrichteter Quelle weiß ich, dass die Polizei zwar angerufen wurde, aber nicht kommen wollte … :wink:

Gruß
K.