Hallo, Ich bin Besitzer eines kleinen,alten Hanomag Traktor.
Das Fahrzeug ist für mich ein reines Spaßfahrzeug.
Das dürfte aber völlig irrelevant sein. Auch die überwiegende Mehrzahl von Harley Fahrern dürften ihre Mopeds als „Spaßfahrzeug“ ansehen. Trotzdem gilt auch für sie die StVZO und der Auspuff muss montiert sein.
Das Fahrzeug ist Steuerbefreit (aus der Zeit meiner Hobby-
Pferdehaltung) fährt jedoch mit einem schwarzen Nummernschild.
Ob das Kennzeichen schwarz oder grün ist und ob eine Steuerbefreiung vorliegt oder nicht, dürfte völlig egal sein. Oder müssen steuerbefreite KFZ nicht der StVZO entsprechen?
Der Traktor fährt ohne Überrollbügel.(Wegen der Optik als
OLDIE -Traktor).
Ja und? Wenn jetzt jeder die Teile von seinem KFZ abschrauben würde, die optisch stören…
Kürzlich zog mein Sohn mit diesem Fahrzeug einen Planwagen
meiner Tochter ins Nachbarort.
Bei dieser Fahrt wurde er prompt von der Polizei kontrolliert
und der fehlende Überrollbügel wurde bemängelt.
Wohl zurecht. Wenn das Teil daran gehört, muss es auch dran sein.
Auch die Aussage daß es sich hier nur um eine
ÜBERFÜHRUNGSFAHRT handelt konnte den Beamten nicht davon
Ach… Man deklariert die Fahrt einfach als „ÜBERFÜHRUNGSFAHRT“ und muss sich an keinerlei Regeln mehr halten?
abbringen mit Konsequenzen für meinen Sohn als Fahrer und mich
als Fahrzeughalter zu drohen.Als Pferdehalter war ich Mitglied
bei der Landwirtsch. BG. Bin jedoch seit Aufgabe dieses
Hobbys in keiner BG.
Privilegiert die Mitgliedschaft „bei der Landwirtsch. BG“ zu ungesetzlichem Verhalten? Mag ja sein, dass man sich auf dem „Dorf“ damit als was besonderes sieht. Rechtlich ist das aber egal.
Selbstverständlich könnte ich den Überrollbügel wieder
montieren (bei Bedarf)
Der Bedarf besteht immer dann, wenn man das Teil im öffentlichen Verkehr zu bewegen beabsichtigt.
Frage.:
Was kann hier für meinen Sohn oder mich kommen?
Fahren ohne ABE: Das Fahren ohne oder mit erloschener Betriebserlaubnis ist eine Ordnungswidrigkeit (§ 69a Abs. 2, Satz 1, Ziffer 1a, § 19 Abs. 5, Satz 1 StVZO). Außerdem kann die Zulassungsbehörde den Betrieb untersagen und das Kennzeichen entstempeln.
Ist der Beamte im Recht (weil dieser absolut unsicher über
seine Aussage war) ?
Wenn das Teil da ran gehört, wird das wohl zutreffen.
Mal Ehrlich: Man baut bei einem Fahrzeug elementar wichtige Sicherheitseinrichtungen ab, weil es „cooler“ aussieht, fährt damit durch die Gegend (und deklariert das kurzerhand zur Überführungsfahrt) und glaubt damit durchzukommen? Wenn das ginge, würden z.B. Motorradfahrer nur noch mit Krümmer (ohne Schalldämpfer und 150 DB/A) durch die Städte röhren. Würden sie von der Polizei angehalten, würden sie genauso argumentieren: Ist „cooler“ und sowieso nur eine „ÜBERFÜHRUNGSFAHRT“. Außerdem seien sie schließlich Mitglied irgendeines nicht näher bekannten Vereins und dürften das daher sowieso.
Noch Fragen?