Tram vs. Linksabbieger, wer hat Vorfahrt?

Hallo,

auf meiner Fahrradstrecke zur Arbeit fahre ich innerorts täglich auf einer Straße, auf der man sich zum Linksabbiegen auf Tramgleisen einordnen muss. Und da ich meinen Führerschein in einer Stadt ohne Tram gemacht habe, frage ich mich täglich, wer dort eigentlich Vorfahrt hat.
Es ist mir jetzt schon ein paar mal passiert, dass ich mich mit dem Fahrrad ganz gemütlich dort hätte einordnen können, während von hinten eine Tram angeschossen kam, die keine Anstalten gemacht hat, für Linksabbieger auch nur ihre Fahrt zu verlangsamen. Schien bei solch selbstbewusstem Auftreten also erst mal so, als ob die Tram hier immer Vorfahrt hat. Das fände ich aber doch etwas unintuitiv, denn es gibt für Geradeausfahrer wohl keine schlechter einsehbare Richtung als seitlich hinter sich. Außerdem gäbe es dann ja noch den Fall, dass man ohne Tram in Sicht schon auf der Linksabbiegerspur steht, aber dann so viel Gegenverkehr kommt, dass man die nächste Tram doch blockiert.
Zudem kann ich mir auch vorstellen, dass es zu gefährlichen Situationen auf der Geradeaus-Spur kommen kann, wenn man als Abbieger eine Tram im Rückspiegel sieht und dann bei vermeintlich freier Linksabbiegerspur stehenbleibt. Dass der Verkehr hinter einem damit nicht unbedingt rechnet, scheint wahrscheinlich.
Wie sind die Vorfahrtsregeln hier rein interessehalber korrekt und wie verhalte ich mich als Radfahrer am besten, um möglichst auf meinem Sattel und nicht auf einem Kühlergrill über die Straße zu kommen?

»Der Schienenverkehr hat grundsätzlich Vorrang vor dem Straßenverkehr, …«

http://www.rechtslexikon.net/d/bahnuebergang/bahnuebergang.htm

Glückauf!

Die Tram hat Vorfahrt ,ist bei uns auch so ,KS

Hallo!

Zur rechtlichen Situation wurde schon etwas gesagt. Aber mal so ganz grundsätzlich: Du wirst doch mit dem Fahrrad niemals im spitzen Winkel zu Tramgleisen über dieselben zur Straßenmitte fahren. Es gibt doch wohl kaum eine Methode, die mit höherer Gewissheit zum Sturz führt, als mit Fahrradreifen in ein Tramgleis zu geraten.

Gruß
Wolfgang

Servus,

den Umgang mit Schienenfahrzeugen im Straßenverkehr hast Du für die Theorieprüfung ausführlichst gepaukt, egal ob es in Deiner Stadt eine Straßenbahn gibt oder nicht.

Moral: Gesetze sind nicht „intuitiv“ gemacht - dass Straßenbahntriebwagen so lange Bremswege haben, ist nicht etwa ihrem „selbstbewussten Auftreten“ geschuldet, sondern liegt an der Reibung Rad/Schiene.

Ach, und wenn ein Fahrgast in der Straßenbahn nach einer Schnellbremsung den ganzen Mund voll Zunge hat, liegt das auch nicht an seinem mangelnden Selbstbewusstsein, sondern daran, dass man bei einer Schnellbremsung in der Straßenbahn manchmal ziemlich durch die Gegend fliegt.

Schöne Grüße

MM

Hallo,

im Gegensatz zum Schienenverkehr (Regionalbahn, Güterzüge, ICE usw.) hat die Straßenbahn in Deutschland nicht automatisch immer Vorfahrt. Sie gilt als Teilnehmer im Straßenverkehr wie Fußgänger, Radfahrer oder Autofahrer.

Allerdings gilt bei den anderen Verkehrsteilnehmern gegenüber der Straßenbahn eine ganz besondere Sorgfaltspflicht. Die Straßenbahn hat einen deutlich größeren Bremsweg als z.B. ein PKW. Zudem hat die Person hinter dem Steuer der Straßenbahn eine Sorgfaltspflicht gegenüber den Passagieren, die sie befördert. Dadurch kann es passieren, dass sie nicht immer gleich einen Nothalt auslöst, nur um ein wenig Blech vor Schaden zu schützen.

Was bedeutet das in der Praxis?
Es gibt diverse Urteile, die den Fahrern von PKW ein (Teil)schuld geben, nachdem die Straßenbahn den PKW hinten aufgefahren ist. Allen Urteilen gemein ist die Feststellung, dass der PKW zu kurzfristig vor die Straßenbahn gefahren ist.

Wenn also man also auf eine gemeinsam genutzte Spur wechselt oder links abbiegt und dabei die Straßenbahn kreuzt, sollte man bedenken, dass das Teil 30-60 Tonnen wiegen kann und einen Bremsweg hat, der doppelt so lang ist. Aber wenn man im Rückspiegel und mit Schulterblick keine Straßenbahn entdecken kann, muss man das Abbiegen nich unnötig verzögern, nur weil eine Straßenbahn kommen könnte (im Gegensatz zum „normalen“ Schienenverkehr, den man nicht behindern darf.

Link zur ‚Welt‘ mit einem Auszug aus dem Buch der populären Rechtsirrtümer

Grüße

Wie von Pierre schon angedeutet, handelt es sich nicht um einen Bahnübergang. Bahnübergänge werden per Andreaskreuz gekennzeichnet. An einer normalen Straßenkreuzung wird ein solcher nicht vorhanden sein. Ebenfalls ist es unwichtig, wie lange der Bremsweg ist. Eine Straßenbahn mag zwar einen längeren Bremsweg haben, das hebt aber Vorfahrts- und Vorrangregelungen nicht auf. Für eine Straßenbahn gilt theoretisch sogar rechts vor links (in der Praxis sind die meisten Straßen, auf denen Straßenbahnen unterwegs sind, jedoch Vorfahrtsstraßen.

Für deinen Fall gilt das gleiche, als wenn die Straßenbahn zum Beispiel ein Pkw wäre.

Stell dir vor, ein linksabbiegender Pkw habe sich schon auf der Linksabbieger-Spur eingeordnet. Ein anderes Fahrzeug will noch von der Geradeausspur auf die Linksabbiegerspur wechseln. Hier hat derjenige, der den Fahrstreifen wechseln will, dem anderen Vorrang zu gewähren (§ 7 Abs. 5 StVO: In allen Fällen darf ein Fahrstreifen nur gewechselt werden, wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Jeder Fahrstreifenwechsel ist rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen).

Hallo,
das ist gar keine Frage der Vorfahrt.

Du benutzst eine Spur, die sowohl für den Straßenverkehr gedacht ist, als auch für den Schienenverkehr.
Wer links abbiegen wil, muss sich links enordnen.
Wenn man dadurch die nachfolgenden Straßenbahn behndert, dann ist das nicht erlaubt (§9 Abs.1 der StVO).

Was man aber alternativ, gerade als Radfahrer machen soll? Keine Ahnung. Zudem kann es durchaus sein, dass man die Tram noch nicht sehen konnte, aber lange auf der linken Spur warten muss. Dann behindert man die Tram leider dennoch.

Dass man nicht kurz vor der anrauschenden Bahn vor sie einscheert, ist sowieso klar (nur Familie Lemming macht das anders…). Deutliche Handzeichen wären hilfreich, zudem sind sie auch vorgeschrieben.

Hallo GrubeSonne,

diese Aussage ist nicht richtig.

Nur bei Bahnübergängen über Fuß-, Feld-, Wald- und Radwegen bedarf es keiner zusätzlichen Regelung durch Andreaskreuze, da hat der Schienenverkehr automatisch Vorrang.

Aber wir reden hier nicht über Bahnübergänge!

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Servus,

im beschriebenen Fall gibt es einen Vorrang für die auf der gleichen Spur wie die Linksabbieger fahrende Straßenbahn gem. § 2 Abs 3 StVO.

Schöne Grüße

MM

1 Like

Servus,

tut es nicht, wenn andere Verkehrsteilnehmer in der Längsrichtung des Straßenbahngeleises verkehren. In diesem Fall müssen diese z.B. eine Straßenbahn, die von der linken Spur einer Fahrtrichtung nach rechts abbiegt, vorbeifahren lassen, obwohl sie von der rechten Spur aus gesehen „von links kommt“.

Steht hier in Abs 3: https://dejure.org/gesetze/StVO/2.html

Schöne Grüße

MM

Ganz sicher nicht im Sinne der StVO.
Weder als FÜhrer eines KFZ noch eines Fahrrads.

Wäre möglich! - Bin auch nicht mehr so von ihr überzeugt.

Glückauf!

Na ja, das wird ja in dem von Dir verlinkten § durch den Zusatz: „nach Möglichkeit“ schon wieder eingeschränkt! ramses90

kannst du mal kurz erklären, wo hier deiner meinung nach der bahnübergang sein könnte?

Selbstverständlich!

Hatte gestern Abend schon erklärt, dass ich wahrscheinlich falsch lag! - Nehme an, dass Du das überlesen hattest!

Der Dislike war gerechtfertigt, obwohl ich die generell ablehne!

Phhhhh…