Transferierbarkeit von Drittmitteln

Sehr geehrte® Herr oder Frau brachi,

Ich schreibe Sie an, weil ich Ihr Profil unter dem Stichwort „DFG“ gefunden habe. Ich gehe davon aus, daß die „Deutsche Forschungsgemeinschaft“ damit gemeint ist. Ist das nicht der Fall, bin ich bei Ihnen sicher falsch.

Ich habe eine Frage zur Forschungsförderung in Deutschland.

A und B haben bei der DFG gemeinsam Drittmittel eingeworben, und zwar im Rahmen eines Teilprojekts eines SFBs. In diesem Teilprojekt sind sie beide „principal investigator“. Im wahren Leben ist B der Chef von A.

Kann A beim Wechsel an eine andere Universität einen Teil der Drittmittel mitnehmen und wenn ja, wieviel ? Was ist die rechtliche Grundlage ? Gibt es für B eine Möglichkeit, das zu verhindern ?

Für Ihre Antwort möchte ich mich im voraus bedanken.

Mit freundlichen Grüßen,
Dendrite66