Hallo,
eine relativ interessante Frage. Also mal systematisch rangehen:
Es ist richtig, dass Sklavenhandel verboten ist. Somit wird ja nicht Mario Götze verkauft, denn der FC Bayern München erlangt ja nicht das Eigentum an Mario Götze. Im Grunde ist die Transfersumme eine Zahlung, damit der BVB auf seinen Anspruch gegenüber Mario Götze verzichtet! Es ist Quasi eine Entschädigung.
Der BVB hat einen vertraglichen Anspruch auf die Erbringung einer Leistung des Mario Götze aus dem Arbeitsvertrag.
Desweiteren verbucht der BVB die 37 Mio nicht als Gewinn, sondern als Umsatz. Ein sehr häufiger Fehler, der vielen Menschen passiert. Umsatz ist nicht Gewinn. Wenn Mario Götze am Bilanzstichtag mit einem Buchwert von über 37 Mio in den Büchern stand, quasi als „Inventar“, dann mach der BVB mit dem Transfer sogar Verlust. Wobei uns klar sein muss, dass Mario Götze selber nicht als UV oder AV drin steht, sondern die vertragliche Verpflichtung des Mario Götze gegenüber dem BVB.
Für den FC Bayern München ist es ganz einfach, da sie einen Rechtsanspruch gegenüber Mario Götze für 37 Mio gekauft hat, kann sie dieses Recht mit 37 Mio in den Büchern ansetzten und somit ist es lediglich ein erfolgsneutraler Buchungssatz. Ich glaube ad hoc es ist ein Passivtausch! ich würde sagen, dass es letzlich ähnlich wie ein Patent zu buchen ist!
Die Frage zum BIP:
Wenn du dich über die Verwendungsseite näherst, ist es für das BIP ein neutraler Vorgang. Es ist definiert als: Privater Konsum + Staatlicher Konsum + Export - Import.
Import oder Export ist es nicht, logisch. Staatlicher Konsum auch nicht. Jetzt ist die Frage, ob es privater Konsum ist. Antwort: Im Sinne der VGR ist es das nicht, wenn man beide als Unternehmen sieht.
Also aus dem Bauch heraus würde ich sagen, es beeinflußt das BIP nicht.
viele Grüße