Hallo Amy,
für Terroristen nicht in Dänemark, wenn sie im Verdacht stehen, Anschläge vorzubereiten.
Und das ist Gesetz. Und in meinen Augen ein gutes.
Gruß
Jürgen
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo Amy,
für Terroristen nicht in Dänemark, wenn sie im Verdacht stehen, Anschläge vorzubereiten.
Und das ist Gesetz. Und in meinen Augen ein gutes.
Gruß
Jürgen
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo Jürgen,
in diesem Falle hätte zum Beispiel eine Untersuchung durch
einen neutralen Amtsarzt genügt, um festzustellen, ob Spuren
von Misshandlung da sind.
Hätte ein weiteres Gerichtsverfahren garantiert erspart.
Ein Arzt kann Anzeichen von Misshandlung feststellen. Das Bewerten dieser und anderer Anzeichen ist einem Richter vorbehalten, und das ist auch gut so. Übrigens muss auch jemand die Neutralität des Arztes bewerten.
Grüsse
Jörg
Folter ohne Spuren - Waterboarding
Hallo, Jürgen
gerade in so einem Fall muss er in D. bleiben. Stell dir mal
vor, die Polizisten hätten ihn wirklich misshandelt und kommen
mit dieser Straftat ungeschoren davon, weil dem Gericht ein
in diesem Falle hätte zum Beispiel eine Untersuchung durch
einen neutralen Amtsarzt genügt, um festzustellen, ob Spuren
von Misshandlung da sind.
Soso, dann informiere dich mal über Folterpraktiken ohne Spuren, siehe „Waterboarding“:
http://derstandard.at/?url=/?id=3221180
""Die Wasserfolter, oder auch waterboarding genannt, ist eines der Symbole dafür, wie die Bush-Administration mit Kritik an Methoden im Antiterrorkampf umgeht. Über Jahre versuchte man sich durch hartnäckiges Leugnen aus der Affäre zu ziehen. Inzwischen ist bereits die ganze Welt aus anderen Quellen informiert und das Image der Vereinigten Staaten beschädigt (…)
Die bereits von der spanischen Inquisition angewandte Technik besteht darin, einen Gefangenen so zu fesseln, dass er nicht mehr ausweichen kann.
Dann wird ein Tuch oder eine Folie über sein Gesicht gelegt und gezielt Wasser auf das Gesicht oder in Nase und Mund geschüttet, so dass intensive Ertrinkensangst ausgelöst wird.
Da der Gefangene sich nicht bewegen kann und völlig hilflos ausgeliefert ist, gerät er instinktiv in Panik. Dies kann er durch Willenskraft nicht kontrollieren - selbst wenn er darauf vertrauen sollte, dass die Folterer kurz vor dem Ersticken innehalten.
Der Gefolterte leidet schon nach wenigen Sekunden an einem ausgeprägten Würgereiz.
Häufig brechen sich Opfer auch Knochen beim verzweifelten Versuch, dem Wasser auszuweichen.
Die spitzfindige Debatte, ob dies nun Folter sei oder nicht, dreht sich um die Frage, ob hier körperliche Schmerzen ausgelöst werden oder nicht.
Die Technik hinterlässt - sofern es keine Folgeverletzungen gibt - keinerlei Spuren am Körper, sondern arbeitet ausschließlich mit der psychischen Qual."(APA/dpa/AFP)"
Gruß
karin
Hallo,
warum machen wir bei uns nicht einfach solche Gesetze wie die
Dänen.
Erschiene mir sehr vernünftig.
Du kennst also alle dänischen Gesetze und weißt, dass sie sich alle signifikant von den deutschen unterscheiden, was beinhaltet, dass du auch alle deutschen Gesetze kennen musst?
Na, dann weiß ich jetzt auch, warum das hier ein Expertenforum ist…
Amy
Hallo,
Die genannten Rechtsprinzipien gelten aber für alle.
für Terroristen nicht in Dänemark, wenn sie im Verdacht
stehen, Anschläge vorzubereiten.
Und das ist Gesetz. Und in meinen Augen ein gutes.
Ach so. In Dänemark soll also ein Verdacht ausreichend sein, jemanden rechtlos zu stellen?
Da hätte ich doch gern mal die Quelle zu dieser Aussage.
Ich bin überzeugt, dass dem jede Menge EU-Gesetze oder -Bestimmungen entgegen stehen und dass deshalb in Dänemark als EU-Mitglied dieses von dir genannte Gesetz keinen Bestand hätte.
Amy
Soso, dann informiere dich mal über Folterpraktiken ohne
Spuren, siehe „Waterboarding“:
http://derstandard.at/?url=/?id=3221180""Die Wasserfolter, oder auch waterboarding genannt, ist eines
der Symbole dafür, wie die Bush-Administration
Hi Karin,
diese ganzen Sch…foltermethoden der Amerikaner und deren Präsident (der übrigens in meinen Augen der weltgrößte Terrorist ist) sind mir wohlbekannt und ich verurteile sie bis ins Letzte.
Aber es irritiert mich schon ein wenig, daß Du unsere Polizei mit so etwas auf eine Stufe stellst ???
Aber ich redete ja davon, dass das alles bei der Verhaftung passiert sein soll.
Jürgen
Wo habe ich das behauptet, ich bezog mich auf den Artikel im Stern.
J.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Da hätte ich doch gern mal die Quelle zu dieser Aussage.
Amy
Hallo, Jürgen
Aber es irritiert mich schon ein wenig, daß Du unsere Polizei
mit so etwas auf eine Stufe stellst ???
habe ich Das?
Ich bezog mich auf deine Aussage:
in diesem Falle hätte zum Beispiel eine Untersuchung durch einen neutralen Amtsarzt genügt, um festzustellen, ob Spuren von Misshandlung da sind.
Da es Foltermethoden gibt, die äusserlich nicht nachgewiesen werden können, sind weitergehende Untersuchungen notwendig, z.B. von Psychologen.
Gruß
karin
Da hätte ich doch gern mal die Quelle zu dieser Aussage.
Amy
eine seriöse Quelle. Es würde ja schon besagtes Gesetz langen. Weil: Die Rechtsweggarantie genießt nicht nur in Deutschland Verfassungsrang sondern ist auch in der EU-Charta der Menschenrechte niedergefasst (Art. II 107). Würde es wirklich stimmen was der Stern schreibt, nämlich dass eine Entscheidung der Verwaltung unanfechtbar, unüberprüfbar und nicht der Kontrolle durch die Judikative unterworfen ist, wäre das ein ganz klarer Verstoß gegen dieses Prinzip (und auch eine Verletzung eines Menschenrechts!) und somit mit EU-Recht nicht vereinbar. DK ist aber nun mal auch Mitglied der EU…
Übrigens: Du nimmst das Wort Terrorist sehr schnell in den Mund. Bis jetzt war es nichts anderes als „nur“ ein versuchter Mord. Wo ist da der Terrorismus? Bzw. das terroristische Motiv?
Cool ;o)
Huhu!
diese ganzen Sch…foltermethoden der Amerikaner und deren
Präsident (der übrigens in meinen Augen der weltgrößte
Terrorist ist)…
Du meinst also man sollte ihn beim nächsten Dänemark-Besuch als terroristischen, kriminellen Ausländer einfach in Abschiebehaft nehmen - ohne Chance, Rechtsmittel einlegen zu können?
;o)
Viele Grüsse!
Denis
Hallo Jürgen,
für Terroristen nicht in Dänemark, wenn sie im Verdacht
stehen, Anschläge vorzubereiten.
Und was ist in dem Falle, dass sich der Verdacht als unbegründet herausstellt?
Gruß
=^…^=
Katze
Hallo,
Wo habe ich das behauptet, ich bezog mich auf den Artikel im
Stern.
Du hast geschrieben:
„warum machen wir bei uns nicht einfach solche Gesetze wie die
Dänen.
Erschiene mir sehr vernünftig.“
Um etwas, hier ein oder mehrere dänische Gesetze, als ‚sehr vernünftig‘ beurteilen zu können, muss man diese Gesetze kennen. Und um sie mit den ‚weniger vernünftigen‘ deutschen Gesetzen vergleichen zu können, muss man auch diese kennen.
Da ich nicht annehme, dass der Stern alle diese Gesetze (inkl. der wichtigen Kommentare) mit abgedruckt hat und ich außerdem davon ausgehe, dass du von den genannten Gesetzen keine weitere Kenntnis besitzt, frage ich mich natürlich, warum du forderst, dass wir dänische Gesetze übernehmen sollen, wenn du sie doch gar nicht kennst.
Ich jedenfalls käme nicht auf die Idee, auf Grund eines Artikels in einer besseren Illustrierten nach Gesetzesänderungen zu rufen.
Amy
Weicht es jetzt nicht etwas ab:
Psychologische Folter bei der Verhaftung???
Jürgen
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo Torsten,
den Menschenrechten sollte die Bedeutung zugemessen werden, die ihnen als Naturrecht sinnhafter Weise zukommt.
Von daher sollten die Menschenrechte vorrangig von den Menschen selbst eingefordert werden, nicht vom Staat. Der Staat ist stellvertretend als Garant für die Einhaltung des Naturrechts zuständig. Da Terroristen die Menschenrechte generell verwirkt haben sollte es dem Staat grundsätzlich vorbehalten bleiben, die Wiederanwendung der Menschenrechte gegenüber Terroristen gesetzlich zu regeln und verfahrensrechtlich abzuwägen. Dänisches Recht scheint entsprechend zu verfahren. Es verletzt also nicht die Menschenrechte
Gruß
guvo
Hallo,
Da Terroristen die Menschenrechte
generell verwirkt haben
Menschenrechte können nicht verwirkt werden. Sie gelten immer.
Amy
Hallo Amy,
du springst gedanklich, aber zu kurz.
Die Menschenrechte sind sinnvoll und daher ewig gültig. Das heißt aber auch, dass den Menschenrechten kein Selbstzweck zuwachsen darf.
Um nicht potentielle oder betroffene Opfer ein zweites Mal in ihrer Würde zu verletzen verbietet sich die vorbehaltlose (!) Anwendung der Menschenrechte gegenüber terroristischen Staftätern.
Bitte die Sinn- und Zweckebene von einander streng unterscheiden.
Gruß
guvo
Hallo!
du springst gedanklich, aber zu kurz.
Die Menschenrechte sind sinnvoll und daher
ewig gültig. Das heißt aber auch, dass den Menschenrechten
kein Selbstzweck zuwachsen darf.
Ja, das sagst du immer. Bloss verständlich erklären hast du es noch nie können. Vielleicht sind „wir“ einfach von zu schlichtem Gemüt, wenn „wir“ (und ich denke ich spreche da für viele) sagen, Menschenrechte gelten für jeden. Es ist vollkommen egal was dieser getan hat. Sie gelten einfach. Kein Mensch darf sich anmassen, eine schriftliche ENtscheidung niederzulegen, wann sie für eine bestimmte Gruppe nicht mehr gelten sollen. Ein solcher Gedanke ist absurd. Nenn’ mich einfach einen Menschenrechtsfundamentalisten. Ich kann damit leben.
Um nicht potentielle oder betroffene Opfer ein zweites Mal in
ihrer Würde zu verletzen verbietet sich die vorbehaltlose (!)
Anwendung der Menschenrechte gegenüber terroristischen
Staftätern.
Warum ziehst du eine Grenze zwischen „terroristischen“ Tätern, und ganz normalen Kriminellen? Was ist denn der Unterschied zwischen jemandem der eine Bombe platziert und jemandem , der Geld erpressen will und Geiseln erschiesst? Opfer könntest beide Male DU sein. Also was soll das Gerede? Ich glaube nicht, dass du bei einm von beiden mehr oder weniger leidest als beim anderen.
Viele Grüsse!
Denis
Hallo,
du springst gedanklich, aber zu kurz.
Nein, das tue ich nicht.
Die Menschenrechte sind sinnvoll und daher
ewig gültig. Das heißt aber auch, dass den Menschenrechten
kein Selbstzweck zuwachsen darf.
Menschenrechte sind der Selbstzweck. Der Mensch erhält die Menschenrechte bei der Geburt, eben weil er ein Mensch ist und behält sie bis zu seinem Tod bzw. sogar darüber hinaus, etwa bei ‚Störung der Totenruhe‘.
Sie sind unantastbar und dürfen nicht zur Disposition gestellt werden, weder von Herrn Schäuble noch von dir oder sonstwem.
Um nicht potentielle oder betroffene Opfer ein zweites Mal in
ihrer Würde zu verletzen verbietet sich die vorbehaltlose (!)
Anwendung der Menschenrechte gegenüber terroristischen
Staftätern.
Das ist Unsinn. Menschenrechte kann man gar nicht ‚anwenden‘ oder ‚nicht anwenden‘. Vorbehalte gibt es keine. Die sog. ‚terroristischen Straftäter‘ sind nur ein Popanz, der aufgebaut wurde, um der Bevölkerung diverse Einschränkungen ihrer Rechte und Freiheiten möglichst schmackhaft zu machen. Ein Terrorist ist ein Krimineller wie alle anderen Kriminellen auch. Die Größe der Auswirkungen seiner Straftat ist dabei zunächst unerheblich, ebenso seine Motivation.
Wenn überdies jemand nur verdächtigt wird, eine wie immer geartete Straftat begangen zu haben, gilt bis zu seiner rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung, dh., dass die von dir propagierte Einschränkung seiner Menschenrechte ohnehin nicht greifen kann.
Bitte die Sinn- und Zweckebene von einander streng
unterscheiden.
Wie gesagt, gibt es da nichts zu unterscheiden.
Auffällig und sehr beunruhigend ist jedoch, wie schnell Bürger bereit sind, unter dem Deckmantel der Sicherheit fundamentale Grundlagen unseres Werte- und Rechtssystems zu opfern. Da wird mit dem Deckel der Büchse der Pandora herumgespielt, ohne daran zu denken, dass wir diesen, wenn er einmal geöffnet ist, nicht wieder schließen können.
Rechte und Freiheiten, die heute ohne Not aufgegeben werden, müssen morgen wieder bitter erkämpft werden.
Leider ist es für das ‚Wehret den Anfängen‘ mittlerweile zu spät. Die Anfänge liegen schon weit hinter uns. Viele wissen es nur noch nicht. Das Erwachen wird für sehr viele sehr schmerzhaft werden.
Amy
Hallo Amy,
na gut, ´akzeptiert´. Aber ausdrücklich ´gut´ lässt sich nicht sagen. Nein, nicht wirklich.
Menschenrechte sind der Selbstzweck.
Menschenrechte sind eindeutig sinnvoll keinesfalls zum Selbstzweck.
Rechte und Freiheiten, die heute ohne Not aufgegeben werden,
müssen morgen wieder bitter erkämpft werden.
Rechtfertigst Du Eingriffe in die Freiheit zumindest für den Fall einer Notlage oder sogar spätestens dann, wenn unmittelbare Gefahr in Verzug ist?
Gruß
guvo