Traurige Juristen in Dänemark

Hallo Boardies,

ich wollte nicht glauben, was ich da gelesen habe:

http://www.stern.de/politik/panorama/:smiley:%E4nemark-Moh…

Die zwei letzten Textpassagen im Artikel fand ich interessant:
Da hat das kleine Dänemark in meinen Augen eine vernünftige Gesetzgebung, welche es erlaubt, kriminelle Ausländer ziemlich einfach abzuschieben.
Und dann sind da noch ein paar Juristen traurig, dass es keine juristische Möglichkeit gibt, diese Ausweisung anzufechten.
Ja wollen die denn wirklich Leute, denen nachgewiesen werden kann, dass sie einen Menschen töten wollten, wirklich im Land behalten???

Ein im Moment ziemlich verständnissloser

Jürgen

Hallo

ich wollte nicht glauben, was ich da gelesen habe:
http://www.stern.de/politik/panorama/:smiley:%E4nemark-Moh…

Du SOLLTEST auch nicht alles glauben, was du zu lesen bekommst.

Die zwei letzten Textpassagen im Artikel fand ich interessant:
Da hat das kleine Dänemark in meinen Augen eine vernünftige
Gesetzgebung, welche es erlaubt, kriminelle Ausländer ziemlich
einfach abzuschieben.
Und dann sind da noch ein paar Juristen traurig, dass es keine
juristische Möglichkeit gibt, diese Ausweisung anzufechten.

„Der Rechtsweg ist ausgeschlossen“ sollte tatsächlich nur für Glücks- und Gewinnspiele gelten, meinst Du nicht? Stell Dir mal vor, in den Niederlanden käme man auf die Idee, dass dieser Herr tatsächlich gefährlich wäre:
http://www.heise.de/tp/r4/artikel/25/25188/1.html
Ein Hoch auf Rechtstaaten, deren Mühlen manchmal langsam mahlen. Und seien ihre Rechtswege dem Steurzahler auch noch so lästig…

Ja wollen die denn wirklich Leute, denen nachgewiesen werden
kann, dass sie einen Menschen töten wollten, wirklich im Land
behalten???

WAS kann ihnen denn nachgewiesen werden? So gefährlich sind sie dass man also zwei abschieben will, und den dritten…laufenlässt.

Viele Grüsse!

Denis

Anfechtung (Rekurs) muss möglich sein
Hallo, Jürgen

In einem demokratischen Land – es gibt deren nur 88 auf unserem armen Globus – gehört zu jedem
Bescheid einer Behörde die Belehrung über die Möglichkeiten, diesen Bescheid anzufechten.

Die Möglichkeit, einen Ausweisungsbescheid anzufechten, MUSS also vorhanden sein.

Gruss
Adam

Und dann sind da noch ein paar Juristen traurig, dass es keine
juristische Möglichkeit gibt, diese Ausweisung anzufechten.
Ja wollen die denn wirklich Leute, denen nachgewiesen werden
kann, dass sie einen Menschen töten wollten, wirklich im Land
behalten???

Juristen verdienen ihr Geld unter anderem mit solchen Verfahren.

Grüße
Ostlandreiter

Hallo Jürgen,

was spricht denn dafür, einer Menschengruppe ein für alle anderen geltendes Recht abzuerkennen?
Und was ist mit dem Fall, dass in der Justiz Fehler gemacht worden sind? Haben diese Menschen dann einfach Pech gehabt, weil ihr Fall nicht überprüft werden darf?

fragende Grüsse

Jörg

Hallo Jürgen,

was spricht denn dafür, einer Menschengruppe ein für alle
anderen geltendes Recht abzuerkennen?

Da war z.B. in Hamburg der Ghane, der Asyl beansprucht hat.
Nach dem dritten mal Erwischen mit Rauschgifthandel sollte er abgeschoben werden. Einen Tag vor seiner Abschiebung stellte er Strafantrag gegen den Polizisten wegen Mißhandlung bei der Festnahme.
Fazit: Er MUSSTE bleiben bis zur Klärung des Falles im Gerichtsverfahren.
Das heißt für mich: Ich trage mit meinen Steuern dazu bei, dass solche Menschen weiterhin in D Unterstützung bekommen, weiterhin ihre Drogen verscherbeln und sich über die mehr als liberalen Gesetze bei uns lustig machen.

Verständniss: NULL

MfG
Jürgen

Und was ist mit dem Fall, dass in der Justiz Fehler gemacht
worden sind?

Okay, ich gebe zu, dass auch in der Justiz Fehler gemacht werden können; aber hier wird ja niemand eingesperrt, sondern sie werden in ihr Heimatland abgeschoben.

Haben diese Menschen dann einfach Pech gehabt,

Jepp, hätten sie. Aber wie viele füttern wir ungerechtfertigt durch??,

weil ihr Fall nicht überprüft werden darf?

fragende Grüsse

Jörg

Jürgen

Hallo, Jürgen

In einem demokratischen Land – es gibt deren nur 88 auf
unserem armen Globus – gehört zu jedem
Bescheid einer Behörde die Belehrung über die Möglichkeiten,
diesen Bescheid anzufechten.

Die Möglichkeit, einen Ausweisungsbescheid anzufechten, MUSS
also vorhanden sein.

Hi Adam

gebe Dir hier in einem normalen Fall noch recht.
Aber wenn die Sache schon sehr stark nach Terror und Terroranschlag stinkt, dann kann ich diesem Dänemark zu solchen Gesetzen nur Respekt zollen.

Gruß

Jürgen

Gruss
Adam

Hallo

Du SOLLTEST auch nicht alles glauben, was du zu lesen
bekommst.

Tu ich garantiert nicht. Dort wo möglich, informiere ich mich auch immer noch auf der entsprechenden Landesseite.
Es gibt viele solche z.B. in englisch, oftmals sogar in deutsch.
Dass wir hier bei uns nur das erzählt kriegen, was den Medien angenehm ist, weiss ich schon lange.

„Der Rechtsweg ist ausgeschlossen“ sollte tatsächlich nur für
Glücks- und Gewinnspiele gelten, meinst Du nicht?

Nein Denis,
nicht in solchen Fällen.
Außerdem ist hier der Rechtsweg ja nicht ausgeschlossen, es liegen ja klare Gesetze vor!!!

Stell Dir

mal vor, in den Niederlanden käme man auf die Idee, dass
dieser Herr tatsächlich gefährlich wäre:
http://www.heise.de/tp/r4/artikel/25/25188/1.html

Link funktioniert bei mir leider nicht :frowning:( kann hierzu keine Aussage machen…

Ein Hoch auf Rechtstaaten, deren Mühlen manchmal langsam
mahlen. Und seien ihre Rechtswege dem Steurzahler auch noch so
lästig…

Jepp, dieses unnötig verschwendete Geld würde ich lieber in Kindergärten, Krankenhäuser oder Altenheime investiert sehen.

WAS kann ihnen denn nachgewiesen werden? So gefährlich sind
sie dass man also zwei abschieben will, und den
dritten…laufenlässt.

Der dritte ist zufällig ein Däne. Wohin willst Du ihn abschieben, er ist schon zu Hause.

Viele Grüsse!

Auch von mir
Jürgen

Denis

hi

Nein Denis,
nicht in solchen Fällen.
Außerdem ist hier der Rechtsweg ja nicht ausgeschlossen, es
liegen ja klare Gesetze vor!!!

Was hat der Rechtsweg mit Gesetzen zu tun? http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsweggarantie

Ein Hoch auf Rechtstaaten, deren Mühlen manchmal langsam
mahlen. Und seien ihre Rechtswege dem Steurzahler auch noch so
lästig…

Jepp, dieses unnötig verschwendete Geld würde ich lieber in
Kindergärten, Krankenhäuser oder Altenheime investiert sehen.

„Unnötig verschwendetes Geld“??? Dich möchte ich schimpfen hören, wenn man Dir verwehrt dich gegen Strafzettel, Geldbußen oder andere Strafen zu wehren, weil dir der Rechtsweg versperrt ist. Die Rechtsweggarantie ist eines der höchsten Rechtsgüter in einem Rechtsstaat!

gruß

Hallo,

Aber wenn die Sache schon sehr stark nach Terror und
Terroranschlag stinkt, dann kann ich diesem Dänemark zu
solchen Gesetzen nur Respekt zollen.

Na, dann muss man halt in Zukunft alles wie Terror oder Terroranschlag aussehen lassen, dann wird das schon…

Amy

Hallo,

Die Rechtsweggarantie ist eines der höchsten
Rechtsgüter in einem Rechtsstaat!

Aber doch nicht, wenn man jemanden ‚durchfüttern‘ muss. :wink:

Amy

In Hinblick auf PERSÖNLICHKEITEN wie (selbst Postmanager Zumwinkel)stimme ich zu. TERRORISTEN sind aber sicher eben doch noch ein ganz anderes Kaliber.

guvo

Hallo,

In Hinblick auf PERSÖNLICHKEITEN wie (selbst Postmanager
Zumwinkel)stimme ich zu. TERRORISTEN sind aber sicher eben
doch noch ein ganz anderes Kaliber.

Die genannten Rechtsprinzipien gelten aber für alle.

Amy

In Hinblick auf PERSÖNLICHKEITEN wie (selbst Postmanager
Zumwinkel)stimme ich zu. TERRORISTEN sind aber sicher eben
doch noch ein ganz anderes Kaliber.

Jetz bin ich mir wieder nicht sicher, ob Du die Ironie-Tags vergessen hast.

Haben diese Menschen dann einfach Pech gehabt,

Jepp, hätten sie. Aber wie viele füttern wir ungerechtfertigt
durch??,

Warum führen wir nicht gleich Standgerichte wie im Kriegsfall ein. Dann ist auch die Anzahl der Juristen die man durchfüttern muß geringer.

Hallo, Karl-Jürgen-Heintz

Du SOLLTEST auch nicht alles glauben, was du zu lesen
bekommst.

Dass wir hier bei uns nur das erzählt kriegen, was den Medien
angenehm ist, weiss ich schon lange.

na, dann lies mal Das:
http://www.mz-web.de/servlet/ContentServer?pagename=…

"(…) Einer der Festgenommenen, ein 40 Jahre alter Däne marokkanischer Herkunft, sollte am Nachmittag wieder freigelassen werden. Gegen zwei gleichzeitig festgenommene Tunesier sei die Ausweisung verfügt worden.
Bis zum Vollzug sollen sie in Haft bleiben.

Die Nachrichtenagentur Ritzau berichtete, dass der Geheimdienst auf einen Haftprüfungstermin verzichtet habe, weil dafür die Beweise nicht gereicht hätten.

Eigenartig!

Gruß
karin

was spricht denn dafür, einer Menschengruppe ein für alle
anderen geltendes Recht abzuerkennen?

Da war z.B. in Hamburg der Ghane, der Asyl beansprucht hat.
Nach dem dritten mal Erwischen mit Rauschgifthandel sollte er
abgeschoben werden. Einen Tag vor seiner Abschiebung stellte
er Strafantrag gegen den Polizisten wegen Mißhandlung bei der
Festnahme.
Fazit: Er MUSSTE bleiben bis zur Klärung des Falles im
Gerichtsverfahren.

Hallo Jürgen,

gerade in so einem Fall muss er in D. bleiben. Stell dir mal vor, die Polizisten hätten ihn wirklich misshandelt und kommen mit dieser Straftat ungeschoren davon, weil dem Gericht ein Zeuge fehlt.
Sicher nutzen einige die langen Verfahrensdauern, um wenigstens auf Zeit in D. bleiben zu können.
In einer Demokratie dürfen einem Menschen aber nicht die Rechte auf Überprüfung seines Falles genommen werden, nur weil durch Wahrnehmung dieser Rechte noch länger hierbliebe.

Grüsse

Jörg

Hallo Jürgen,

gerade in so einem Fall muss er in D. bleiben. Stell dir mal
vor, die Polizisten hätten ihn wirklich misshandelt und kommen
mit dieser Straftat ungeschoren davon, weil dem Gericht ein
Zeuge fehlt.
Sicher nutzen einige die langen Verfahrensdauern, um
wenigstens auf Zeit in D. bleiben zu können.
In einer Demokratie dürfen einem Menschen aber nicht die
Rechte auf Überprüfung seines Falles genommen werden, nur weil
durch Wahrnehmung dieser Rechte noch länger hierbliebe.

Grüsse

Jörg

Hi Jörg,

in diesem Falle hätte zum Beispiel eine Untersuchung durch einen neutralen Amtsarzt genügt, um festzustellen, ob Spuren von Misshandlung da sind.
Hätte ein weiteres Gerichtsverfahren garantiert erspart.
Und dass die Anzeige genau am Tag vor der Abschiebung kommt…
ich bitte Dich, da muss man doch wohl nichts mehr zu sagen :frowning:

Gruß
Jürgen

Keine Ironie,

warum machen wir bei uns nicht einfach solche Gesetze wie die Dänen.
Erschiene mir sehr vernünftig.

Gruß

Jürgen

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

„Unnötig verschwendetes Geld“??? Dich möchte ich schimpfen
hören, wenn man Dir verwehrt dich gegen Strafzettel, Geldbußen
oder andere Strafen zu wehren, weil dir der Rechtsweg
versperrt ist. Die Rechtsweggarantie ist eines der höchsten
Rechtsgüter in einem Rechtsstaat!

gruß

Hallo,

wir reden hier von Ausländern, welche unter TERRORVERDACHT stehen…

Jürgen