Der Bräutigam kann ja zum Trauzeugen sagen, „Du bist mein
Trauzeuge!“ Der Trauzeuge kann aber schlecht zum Bräutigam
sagen, „Du bist mein Bräutigam!“ Das wär halt einfach nicht
korrekt. Die Frage ist jetzt, ob es dafür eine eigene
Bezeichnung gibt. Wir Deutschen haben doch für sonst alles
eine Bezeichnung.
Hallo, Kris,
vielleicht sollte man so herangehen:
der „Trauzeuge“ ist eine Funktionsbezeichnung. In ferner Zukunft wird man dann sagen „Er war Trauzeuge“.
„Bräutigam“ und „Braut“ sind ebenso Bezeichnungen, die nur für einen bestimmten Zeitraum (die Zeit zwischen Verlobung und Hochzeit), eine bestimmte Funktion, zutreffen.
Und natürlich kann ein Trauzeuge nicht von „meinem Bräutigam“ sprechen. Bestenfalls von „dem Bräutigam, dessen Trauung ich bezeugen kann“. Das besitzanzeigende Fürwort „mein“ kann nur im Verhältnis zwischen Braut und Bräutigam selbst Verwendung finden. Wohingegen diese beiden natürlich von „ihren“ Trauzeugen sprechen können.
Hoffentlich habe ich jetzt nicht noch mehr Verwirrung hineingebracht, anstatt der beabsichtigten Klärung.
Gruß
Eckard