Gut’n Tach,
mit anderen Kulturen kann ich so nicht dienen, aber wie wärs ein klein wenig mit Historie???
In alten Zeiten, sprich Mittelalter bis, ich glaube bis nach der Reformation, war heiraten auch in katholischen Ländern/Gegenden keine Sache der Kirche! Also das, was wir als Trauung heute zelebrieren war in dieser Form überhaupt nicht bekannt. Damals gaben sich Mann und Frau ein Eheversprechen. Das konnte sein: vom einfachen „ja, ich will“ oder so in der Art, bis hin zum Austausch von Brautgeschenken.
Bei ein paar alten germanischen Völkern war es wohl auch eine Zeitlang Brauch, dass die Frau dem MAnn z.B. goldene „Schiffchen“ überreichte, der Mann der Frau Schmuck. Damit war die Ehe geschlossen und besiegelt. Aber das ist nur ein Beispiel…
Die Tatsächliche Funktion der Trauzeugen war es ursprünglich, den Vollzug der Trauung zu bezeugen. Jetzt könnte man denken: Hä?? spinnt der Midir jetzt? das sagt doch das Wort…
Ich meine jedoch tatsächlich den Vollzug des ersten gemeinsamen Geschlechtsverkehres! Damit, mit dieser „Trauung“ galten Mann und Frau als verheiratet. Die Frau stellte somit die Jungfräulichkeit unter Beweis (Blut) und der Mann seine Fähigkeit, den Akt zu vollziehen und somit eine Familie zu gründen. Dies wurde durch ich glaube mindestens 3 Menschen „bezeugt“. Somit war dann auch das Erbrecht der Frau/der Kinder usw. geregelt und gesichert.
Auch im islamischen Kulturkreis gab es den Brauch, dass die Trauzeugen nach der Hochzeitsnacht das LAken des Bettes untersuchen, um Spuren des Ehevollzuges zu finden. Ob das Heute noch so ist wage ich aber auch zu bezweifeln
Ja klar, gerade in Europa wird oft vom Recht der ersten Nacht geschrieben, welche die Braut mit dem jeweiligen Feudalherren verbringen mußte. Inwieweit der jeweilige Grundbesitzer sich jedoch den Streß angetan hat bleibt wohl für immer im Dunkel der Geschichte verborgen. Der Bräutigam konnte, und das darf man nicht vergessen, die Braut von dieser Verpflichtung herauskaufen. Ich glaube mich erinnern zu können, dass ich mal auf einer Burgführung im Altmühltal gehört habe, dass der Preis für dieses „Abkaufen“ des Rechtes der ersten Nacht eine Bratpfanne war, die so groß sein mußte, dass die Braut mit Beiden Backen darin sitzen konnte. Zumindest ist das ne schöne Geschichte
Also zusammenfassend über viele Kulturen in Europa, Asien, bis hin nach Indien ist die Funktion des Trauzeugen, den Ststus der Beziehung von Mann und Frau bei rechtlichen Fragen zu bezeugen (Erbrecht/Kinder/Vermögen…).
Hoffe, ein wenig beigetragen zu haben
Grüße
Midir