Brauchen keine AU
Hallo!
Ich hab mal etwas gesucht:
§ 47a Abgasuntersuchung (AU) - Untersuchung des Abgasverhaltens von im Verkehr befindlichen Kraftfahrzeugen.
(1) Die Halter von Kraftfahrzeugen, die mit Fremdzündungsmotor oder mit Kompressionszündungsmotor angetrieben werden, haben zur Verringerung der Schadstoffemissionen das Abgasverhalten ihres Kraftfahrzeuges auf ihre Kosten nach Maßgabe der Anlage XI a in regelmäßigen Zeitabständen untersuchen zu lassen. Ausgenommen sind 1. Kraftfahrzeuge mit
a) Fremdzündungsmotor, die weniger als vier Räder, ein zulässiges Gesamtgewicht von weniger als 400 kg oder eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von weniger als 50 km/h haben oder die vor dem 1. Juli 1969 erstmals in den Verkehr gekommen sind;
b) Kompressionszündungsmotor, die weniger als vier Räder oder eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h haben oder die vor dem 1. Januar 1977 erstmals in den Verkehr gekommen sind;
c) rotem Kennzeichen oder Kurzzeitkennzeichen (§ 28);
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vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge nach § 18 Abs. 2 Nr. 4b;
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land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen;
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selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Stapler.
Alles klar?
Warum das so ist, kann ich leider auch nicht sagen.