Trennung Geschäftskonto Privatkonto

Hallo nochmal!

Da die jetzige Frage nicht zum Post davor passte, nochmal ein eigener Topic.

Wenn meine sich selbständig machende Bekannte nun für ihre Tätigkeit ein eigenes ‚Geschäftskonto‘ anlegt, über welches die rein geschäftlichen Ausgaben und Einnahmen fließen, wie kann sie dann gegenüber dem Finanzamt Ausgaben geltend machen, welche teils privat, teils geschäftlich sind?

Beispiel: Mit dem KFZ (aus dem letzten Beitrag) muß sie auch mal ab und zu tanken.
Bei dem Auto ist allerdings die geschäftliche Nutzung nur zu 80% gegeben, die restlichen 20% sind privat.
An der Tankstelle jetzt den Tank zu 80% füllen, dann mit der geschäftlichen EC-Karte zahlen, danach den Rest auffüllen, und den dann privat begleichen???

Oder erstmal alles von einem Konto abziehen, am Monatsende zusammenrechnen und fehlende Beträge vom einen auf das andere Konto überweisen?

Oder geht das alles auch einfacher?

Dank im Voraus, Gruß,

Hendrik

Hallo Hendrik,

die Trennung der Vermögenssphären hat so gut wie nichts mit Liquiditätsmanagement zu tun.

Ein Auto, welches zum Betriebsvermögen gehört, wird selbstverständlich mit allen zugehörigen Aufwendungen über das Geschäftskonto unterhalten, wenn es ein solches gibt. Einschließlich Kicker, Sekt und Snickers von der Tanke.

Aufwendungen privater Natur, die in diesem Zusammenhang anfallen, werden als Privatentnahmen verbucht, das gleiche gilt für entnommene Nutzungen wie etwa Privatfahrten mit dem BetriebsPKW, private Telefonnutzung, Reisekosten, die die steuerlich zulässigen Sätze übersteigen etc.

Wenn Privatentnahmen in der beschriebenen Weise stattfinden, heißt das nicht, dass gleichzeitig irgendein Ausgleich in Geld stattfinden müsste.

Die Trennung der Vermögenssphären auf verschiedenen Konten bedeutet bloß, dass auf dem Privatkonto, wenn es nicht durch Vorgänge berührt ist, die betrieblich veranlasst sind, alles stattfinden kann, was weiter niemanden was angeht. Es ist sicherlich sinnvoll, umgekehrt nicht zu viele Vorgänge privater Natur über das Geschäftskonto zu leiten, weil sonst eine Finanzierung des Unternehmens über Kontokorrentkredit kaum nachvollziehbar ist und dadurch der Zinsaufwand eben auch nicht als betrieblich veranlasst betrachtet werden kann.

Bei der mitwirkenden Bank freut man sich natürlich über die Trennung der Vermögenssphären auch, weil auf diese Weise das betriebliche Geschehen mehr oder weniger gut durch die Geldbewegungen abgebildet werden kann, so dass sich die Bankleute auch kurzfristig ein ungefähres Bild davon machen können, was so abläuft. Die Snickers von der Tanke spielen dabei aber keine Rolle.

Schöne Grüße

MM