Trennung innerhalb einer Ehe (kredit)

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe mich von meinem Ehepartner vor einer Woche getrennt.
Wir haben zwei gemeinsame Kinder und leben aktuell noch zusammen. Zwei Wohnungen sind aber in
Aussicht. Das dies momentan nicht so leicht ist, dürfte jedem klar sein.

Nun gibt es allerdings noch einen gemeinsamen Punkt, an dem ich nicht weiss wie ich mich entscheiden soll.
Er hat innerhalb der Ehe einen Kredit über 10000 Euro aufgenommen (Sammelkredit).
Es gibt wohl die Möglichkeit ihm monatlich die Hälfte zu überweisen oder auch, dass ich die Hälfte davon als eigenen Kredit auf meinen Namen nehme (worauf wir wohl 1000 Euro bei der Gesamtsumme sparen würde).
Innerhalb dieses Kredits befindet sich auch eins unserer Autos, was aktuell auf ihn läuft,
Ich würde es gerne übernehmen und dieses sozusagen abbezahlen. Wäre dann laut Kaufvertrag die Hälfte des Kredits (pauschall).

Meine Mutter sagt allerdings ich würde mich übernehmen mit einem Kredit in der Höhe, da ich eine 3/4 viertel Stelle habe und die beiden Kinder bei mir wohnen werden. Ich solle herausfinden in welcher tatsachen Höhe sich der Restwert des Autos befindet und dieses dann übernehmen.

Tja und da bin ich nun. Die Kreditstelle hat noch nicht offen und ich weiss nun nicht wirklich wie ich realistisch und ethisch richtig handel.

Gestern hatten wir einen Streit und seit dem habe ich das Auto nicht mehr zur Verfügung, weil die Entscheidung sehr zwiegespalten ist.

Hätte einer einen Tipp für mich?

Lg

Hallo,

erst einmal handelt es sich um einen Kredit, den das Kreditinstitut Euch beiden gegeben hat. Damit haftet Ihr beide für diesen Kredit als sogenannte Gesamtschuldner. Das heißt nichts anderes, daß sich das Kreditinstitut aussuchen kann, von wem es im Zweifel den ausstehenden Kreditbetrag fordern kann, wenn es bspw. zu Leistungsstörungen kommt (z.B: Rate nicht bezahlt). Für das KI ist das eine komfortable Situation, denn es hat immer zwei Personen, von denen es sich das Geld wiederholen kann.

Das heißt aber auch, daß ohne Zustimmung des Kreditinstitutes am Kreditvertrag nichts geändert werden kann. Ganz gleich, was Ihr beide bzgl. der weiteren monatlichen Zahlungen, der Verwendung des Autos usw. vereinbart: das Kreditinstitut muß zustimmen, damit es auch im Verhältnis zu ihm Wirkung entfaltet.

Andernfalls könnt Ihr zwar im sogenannten Innenverhältnis vereinbaren, was Ihr wollt, aber das muß (und wird) das KI nicht gegen sich wirken lassen. Das gilt sowohl für eine Aufteilung des Kredites zwischen Euch beiden als auch für die daraus resultierenden Aufteilung der monatlichen Raten.

Sofern der Kredit durch das Auto besichert ist, wird eine Aufteilung wie Ihr Euch das vorstellt, ganz sicher nicht funktionieren, denn das KI wird sicherlich keinen Teilkredit voll besichert an die eine Person und den Restbetrag unbesichert an die andere Person vergeben.

Aber auch, wenn das Auto nicht als Sicherheit dient, ist es eher unwahrscheinlich, daß das KI zustimmt, denn es tauscht ja zwei Kreditnehmer gegen einen bzw. zwei Kreditnehmer, die jeweils nur für einen Teil des Kredites haften.

Die Zustimmung für die Operation würdet Ihr nur bekommen, wenn Euer beider Einkommen jeweils so hoch wäre, daß außer Frage steht, daß die beiden neuen Kredite auch bedient werden können.

Kurz gesagt: bevor Ihr da mit Restwerten und Teilbeträgen herumkaspert, sprecht mal mit dem KI, ob es sich überhaupt eine Aufteilung des Kredites vorstellen kann und wenn ja, unter welchen Bedingungen.

Im übrigen ist so ein Auto eine hübsche Manövriermasse für die Scheidungsfolgenvereinbarung. Dort wird es ja u.a. um den Zugewinnausgleich gehen, der in bar, aber natürlich auch durch den Austausch anderer Vermögenswerte vorgenommen werden kann. Schuldet also bspw. Dein Mann Dir aus dem Zugewinnausgleich 30.000 Euro und ist das Auto 5.000 Euro wert, könnte er einen Teil seiner Verpflichtung dadurch erbringen, daß er Dir das Auto (schuldenfrei!) überträgt.

Gruß
C.