Trennung und Unterhalt

Hallo. Meine Frau und ich sind seit 7 Jahren verheiratet. Nun wollen uns erstmal räumlich trennen aber noch nicht scheiden lassen. Sie will in eine eigene Wohnung mit einem Kinder ziehen. Ich habe eine Haus. Die Kredite die dafür notwendig waren, laufen alle auf meinen Namen. Die Verbindlichkeiten für diese Kredite belaufen sich auf 1200,- im Monat. Einkommen habe ich im Monat ca. 3000,-. Wenn meine Frau nun auszieht, hat sie dann Anspruch auf Hartz4? Wer bezahlt ihre Wohnung? Sie arbeiteit auf 450,- Euro Basis. Wieviel Unterhalt muss ich in etwa zahlen. Für ein Kind 6 Jahre und meine Frau?

Sie hat nicht Anspruch auf Hartz IV, sie hat, grob gesagt, Anspruch auf Trennungs- und anteiligen Kindsunterhalt von Dir.
Dein Selbstbehalt liegt bei 1200€.
https://www.scheidung.de/trennungsunterhalt.html ramses90

Howday,

Wenn die Voraussetzungen erfüllt wären, können die angerechnet werden, allerdings würde dann ein Wohnrecht draufgerechnet werden. Genau - inklusive anderer Sachen, die abgezogen werden können - könnte das nur ein Fachmann, also z.B. ein mit Familenrecht firmer Anwalt (Achtung: Dieses ist nicht jeder Anwalt und auch nicht jeder Anwalt, der Familienrecht auf seiner Website stehen hat), berechnen.

Sagen wir mal so Pi mal Daumen, dass wären

+3000
-1200 Es können alle Verpflichtungen/Raten abgezogen werden

  • 500 Wohnrecht in der eigenen Immobilie (basierend auf der Annahme, man könnte 1000 Euro Miete für die Butze bekommen)
    = 2300

Davon ist nun der Unterhalt zu berechnen, fürs Kind anhand der D’dorfer Tabelle, für die Frau oftmals nach der 3/7 Regel. Fürs Kind, wenn ich es richtig abgelesen habe, kämen dann ca. 337 Euronen heraus, fürs Weib dann ca. 986.

Die 337 wären primär zu leisten, 2300-337 = 1963.
Der Selbstbehalt bei Trennungsunterhalt läge bei 1200 => 1963-1200= 763.

Es läge hier also ein sogenannter Mangefall vor (=>Die an Stelle 2 stehende Unterhaltsberechtigte kann nicht voll ausgezahlt werden, da ansonsten der Selbstbehalt unterschritten würde)

Ein Gericht könnte aber durchaus auf Grundlage eines fiktiven Einkommens zu dem Schluß kommen, der Unterhaltsverpflichtete hätte hier auch Teile seines Selbstbehaltes anzugreifen. Wie wahrscheinlich das wäre, hinge von Sachen ab, die hier im Ursprungsposting nicht genannt wurden.

Würde die Unterhaltsberechtigte dann Sozialleistungen beantragen, so könnte sie auch gezwungen werden, gegen den Unterhaltsverpflichteten gerichtlich vorzugehen. Unabhängig von den schon genannten Sachen könnte dann auch entschieden werden, dass der Unterhaltspflichtige zur Zahlung einer möglichen Differenz aus einem Vermögen verpflichtet wäre. In der geschilderten Situtation wäre das - so glaub ich - eher unwahrscheinlich, aber nicht ausgeschlossen.

Gruß
HH

Servus zusammen!

Ich bin eher durch zufall über diesen Beitrag gestolpert (ich muss mich mit einem ähnlichen Problem herumschlagen - Betreuungsunterhalt) und hätte da eine Rückfrage. Ich möchte aber gleich vornweg betonen, dass alles rein interessehalber gefragt/geschrieben ist und nicht als persönlicher Angriff (oder dergleichen) zu verstehen ist… :wink:
Hier wird geschrieben „Ein Gericht könnte aber durchaus auf Grundlage eines fiktiven Einkommens…“ auf welcher Grundlage fiktiv? Da ja bekannt ist, dass der TE (Tread-Eröffner) über ein Einkommen von 3000 Euro/netto/Monat verfügt (und ich unterstelle dem TE dabei, dass er 40h/Woche + Xh arbeiten geht) stellt sich mir interessehalber die Frage, wie das fiktiv gehen soll? :slight_smile:
Hast du hierzu Erfahrungswerte? Gerichtsurteile? Oder gar Ein Gesetz zur Hand?

Hinsichtlich des Eröffnungstread möchte ich noch folgendes anmerken. Wie bereits schon mehrmals mitgeteilt, sparst du leider recht stark mit nötigen Informationen, sodass es schwierig ist konkret darauf einzugehen.

2 allgemeine Fakten:

  • Was deine Imobilie anbelangt, so mach dich kundig was der aktuelle Wohnwert in euer Lage ist. D.h. ermittle wie hoch Durchschnittswert pro qm2 ist und rechne das dann hoch auf die Quadratmeterzahl an Wohnfläche. Somit hast du eine (fiktive) Mieteinnahme, welche anfallen würde, wenn du das Haus an jemand fremden vermieten würdest. Die (fikitive) Mieteinahme wird (meines Wissens) zu 100% zu deinem Einkommen mit hinzu gerechnet, wenn es um den Unterhalt für deine Frau geht.

  • Ein weiterer Punkt ist der Job deiner Frau: rechtlich gilt ganz allgemein, dass der KM (Kindsmutter) ab dem 3. Lebensjahr des Kindes es zumutbar ist, (mind.) eine Halbtagsstelle anzunehmen. Somit reden wir - je nach Branche - von bis zu 20h/Woche. Die Voraussetzung hierfür ist, dass euer Kind nicht behindert ist und auch keine intensive Betreuung nötig ist. (Beispiel: Ihr wohn auf dem Land, euer Kind wird seit Jahren überall von euch hingefahren wie bspw. Schule, Freizeitaktivitäten, etc. dann wirst du schlechte Karten haben. Solltet ihr aber in einer Großstadt (inkl. guten ÖPNV-Netz) leben, dann haben wir die Beweisumkehrpflicht und sie muss nachweisen warum sie nicht mehr als den 450 Euro-Job machen kann. Ebenfalls kann es sich für dich positiv auswirken, wenn Fahrgemeinschaften mit anderen Eltern gebildet wurden, damit euer Kind sein Zielort erreicht. (Um zum Beispiel zum Fußball zu kommen oder zur Schule, etc.)

Was deine Frage speziell anbelangt:

  • Hat deine Frau Anspruch auf Harz4? Ich persönlich sage nein, weil ihr noch verheiratet seid und es meines Wissens eine gewisse gegenseitige Verantwortung und Fürsorge in einer Ehe gibt - auch finanziell. (Siehe hierzu BGB)
  • Wer zahlt die Wohnung? Meiner Meinung nach deine Frau (bzw. der Mieter der Wohnung). Ob ggf. ein Anrecht auf Wohnkostenzuschuss besteht müsstet ihr selbst prüfen.
  • Unterhalt für Kind: Wurde bereits gesagt, siehe aber auch Düsseldorfer Tabelle.
  • Unterhalt Frau: Kann meiner Meinung nach nicht beantwortet weden, da idR Einzelfallentscheidung und zu wenig Informationen vom TE. Hierzu sollte ein Fachanwalt für Familienrecht zur Rate gezogen werden. Hier gibt es diverse Tricks und kniffe, wie der Unterhalt an deine Frau minimiert werden kann.

Last but not least, alles kann - nichts muss (!!!)… da ihr anscheinend ein - sofern man (noch) davon sprechen kann - gutes Verhältnis habt, solltest du überlegen wie weit du am Ende gehen willst. Vielleicht gibt es ja eine Möglichkeit sich zu einigen, sodass ihr beide gut mit dem Kompromiss leben könnt. Zu wünsche wäre es, vor allem wegen eurem Kind…

Beispiel 1: Ehemann kündigt seinen 3000 Euro Job, hat damit Null Einkommen. Kommt das Gericht zu dem Schluss, dass der Ehemann sich mit der Kündigung nur den Unterhalt „sparen“ wollte, dann wird man ein fiktives Einkommen festlegen, fiktiv, weil es ja nicht tatsächlich vorhanden ist. Es kann dann ein Betrag angesetzt werden, welcher „mit genügend Motivation“ erwirtschaftet werden könnte.

Beispiel 2: Ehemann hat nun 3000 Euro, weil er zur Scheidung hin den Job gewechselt hat. Vorher hat er aber 20 Jahre lang jeweils 10000 Euro im Monat nach Hause gebracht. Auch hier würde ein Gericht ggf. ein anderes Einkommen als die 3000 Euro festlegen. Also: Nicht in jedem Fall reicht ein bestehender 40h/w Job, sonst würde sicherlich der eine oder andere Ehemann auf die Idee kommen, einen 40h/w-1200 Euro Job anzunehmen.

Alles hängt aber immer von der jeweiligen Fallentscheidung ab.

Ok, passt. Danke! :relaxed: Unter diesem Umständen seh ich’s auch so. Und wie du schon sagst, Fallentscheidung abhängig. Bei meinen Recherchen bin ich auch auf Fälle gestoßen, wo das ein Problem war…