Trennung Versicherungsnehmer/Fahrzeughalter

Müssen KFZ-Versicherungen eigentlich aus Gesetzeswegen eine Möglichkeit anbieten, eine Trennung des Versicherungsnehmers und des Fahrzeughalters anbieten?

Grund: Günstige Prozente des Versicherungsnehmers nutzen und als Fahrzeughalter dann jemand anderen anmelden

Ob sie es derGesetze wegen müssten, oder freiwillig tun, weiß ich nicht.
Um die von Dir genannte Situation risikogerecht einzupreisen, verlangen viele Versicherer einen Zuschlag bei abweichender Halterschaft.

Das mit dem Aufschlag habe ich schon gehört. Mein Problem ist, dass sich die Versicherung quer stellt von wegen das würde nicht gehen, weil sie das so nicht anbieten, und so weiter.

Daher die Frage, ob das wirklich jede Versicherung selbst entscheidet oder ob sie (was für mich besser wäre) eigentlich sogar dazu „gezwungen“ sind.

Aber danke für die Einschätzung.

Hallo,

wenn ich die Frage richtig verstanden habe, geht es darum, ob der Halter zwingend der Versicherungsnehmer sein muss. Hier gibt es keine rechtliche Sachlage, das kann die Versicherung bestimmen ob ein abweichender Halter gewährt wird oder nicht.
In vielen Fällen ist es möglich, dass beispielsweise der Versicherungsnehmer ein Elternteil und der Halter dann Sohn oder Tochter ist…

Gruß,
Micha

Gezwungen sind sie dazu glaube ich nicht. Aber es gibt sovielmal Anbieter, die das problemlos machen, so wie meine Gesellschaft HDI. Warum nicht einfach we Haseln, dafür gibt es doch Wettbewerb.

Ich kenne keine gesetzl. Vorschrift. Die mir bekannten Versicherer haben zu 99% die Möglichkeit, VN und Halter zu trennen. Deswegen brauchts hier keine gesetzl. Vorschrift.

VG Jens
www.jens-sternberg.de

Alles klar - Also muss ich nur noch etwas weiterbohren und im Zweifelsfall halt wechseln. Danke für die Infos.

Vom Gesetz her gibt es keine Pflicht dazu.
Die meisten Versicherungen bieten aber die Möglichkeit der Halter-Versicherungsnehmer-Trennung an. Jedoch nehmen diese dann bei bestimmten Konstellationen einen Zuschlag . Bei Ehepartnern und Zulassung auf ein behindertes Kind entfällt der Zuschlag. Aber sobald es sich dabei um eine dritte fremde Person (auch wenn Zulassung auf die Kinder des Versicherungsnehmers erfolgt) gibt es dann den Zuschlag, der schonmal 50% betragen kann.

Am besten bei der gewünschten Versicherung nachfragen oder versuchen ein entsprechendes Angebot auf deren Internetseite zu berechnen.

Warum denn überhaupt die Haltertrennung? Wenn es zu teuer ist, einfach den Versicherungsnehmer Halter werden lassen und sich selber als berechtigter Fahrer eintragen lassen.
Lg Kay

Weil zw. zukünftigem VN und FH ugf. 850km liegen und es mit Hin- und Herschicken der benötigten Unterlagen, Anmeldung etc. ziemlich kompliziert werden könnte deshalb ^^

Warum denn überhaupt die Haltertrennung? Wenn es zu teuer ist,
einfach den Versicherungsnehmer Halter werden lassen und sich
selber als berechtigter Fahrer eintragen lassen.