Vom Gesetz her gibt es keine Pflicht dazu.
Die meisten Versicherungen bieten aber die Möglichkeit der Halter-Versicherungsnehmer-Trennung an. Jedoch nehmen diese dann bei bestimmten Konstellationen einen Zuschlag . Bei Ehepartnern und Zulassung auf ein behindertes Kind entfällt der Zuschlag. Aber sobald es sich dabei um eine dritte fremde Person (auch wenn Zulassung auf die Kinder des Versicherungsnehmers erfolgt) gibt es dann den Zuschlag, der schonmal 50% betragen kann.
Am besten bei der gewünschten Versicherung nachfragen oder versuchen ein entsprechendes Angebot auf deren Internetseite zu berechnen.
Warum denn überhaupt die Haltertrennung? Wenn es zu teuer ist, einfach den Versicherungsnehmer Halter werden lassen und sich selber als berechtigter Fahrer eintragen lassen.
Lg Kay