Trennung vom Lebensgefährten Mietvertrag

Hallo,

in einem anderen Forum wurde ein Sachverhalt diskutiert, der mich ins Grübeln bringt.

Mieter M nimmt mit Erlaubnis des VM seine neue Lebensgefährtin L in die Wohnung - aber nicht in den Mietvertrag auf.

Nach einiger Zeit trennen sich M und L. L hat sich an der Mietzahlung beteiligt, sie ist nun der Meinung, durch ihre Mietzahlung wäre ein Mietvertrag zwischen M und L zustande gekommen und sie hätte daher eine Kündigungsfrist von 3 Monaten. 3 Monate deshalb, weil auch sie Möbel mitgebracht hat und daher nicht von einem möbliertem Untermietverhältnis auszugehen sei.

Ich tu mich da irgendwie schwer. Heißt das, ich muß jeden Partner ohne Kostenbeteiligung bei mir aufnehmen, wenn ich im Falle einer Trennung eine kurzfristigeren Auszug des Expartners möchte?

Ich war immer der Meinung, der den Hauptmietvertrag hat bleibt, der Andere muß kurzfristig ausziehen, habe ich mich da getäuscht?

Gruß
Tina

Mieter ist, wer im Mietvertrag steht.

Die Miete kann in unterschiedlichen Konstellationen von Dritten gezahlt werden (z.B. ja auch Eltern für ihre Kinder, Jobcenter für Harzt4-Empfänger), ohne dass diese dadurch Mieter werden.

Beatrix

Danke Dir.

Ja sehe ich ja auch so. Aber es wurde die Behauptung aufgestellt, durch die Mietzahlung wäre ein Mietverhältnis zustande gekommen, mit einer 3monatigen Kündigungsfrist. Und somit würde auch eine 3monatige Kündigungsfrist zustande kommen.

Ich würde es eher als Kostenbeteiligung ohne Ableitung eines Mietverhältnisses sehen und kann mir nicht vorstellen, daß in so einer Konstellation ein mündliches Mietverhältnis zustande kommt, auf das die gesetzlichen Vorschriften Anwendung finden.

Es wird aber nach wie vor davon ausgegangen, daß ein mündlicher Mietvertrag durch die Mietzahlung zustande gekommen ist. Müsste darin dann nicht Einigkeit bestehen, also nach dem Motto: Du zahlst die Hälfte der Miete, wir schließen einen mündlichen Vertrag nach dem alle gesetzlichen Vorschriften gelten? Kann man da wirklich von einer stillschweigenden Einigung ausgehen?

Ich weiß die Antwort nicht, will nur zu bedenken geben, dass der Ex-Partner dann mitsamt seinen Möbeln doch wahrscheinlich in die Obdachlosigkeit geschickt wird, übrigens unabhängig davon, ob er sich an der Miete beteiligt hat oder nicht.

Vielleicht entsteht dann ein Untermietvertrag, ein normaler Mietvertrag kann jedenfalls dadurch entstehen, dass man für eine Wohnung Miete zahlt und der Eigentümer diese Zahlungen akzeptiert

In diesem Fall wird die Miete nicht an den Eigentümer gezahlt sondern an den Mieter. Die Frage ist für mich einfach ob diese Zahlung eine Beteiligung ist oder ob daraus ein MV entsteht. Wäre umgekehrt ja auch blöd, wenn Du gezwungernermaßen 3 Monate mit jemanden weiter zusammenleben mußt, mit dem Du aber nicht mehr „kannst“. Blöd wenn sich Erwachsene nicht einigen können, aber man weiß ja nicht was vorgefallen ist.

Ja so ist das, wenn Partnerschaften auseinander gehen und man sich nicht mehr einigen kann.


ich denke, hier ist es klar dargestellt, dass es höchstens ein „Untermietverhältnis“ ist.


Ohne schriftlichen Untermietvertrag gibt es keine Kündigungsfrist und keinen Schutz, so wie ich es verstehe.

Beatrix

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Das wäre zumindest denkbar. Man nennt das „Vertrag durch konkludentes Handeln“

dazu würde aber gehören, das L z.B. ein Zimmer zugewiesen wurde und die Mitnutzung von Küche/Bad und das über die Kostenbeteiligung etwas abgesprochen wurde. Also die typische Untermietsituation.

Wohnen M und L aber in der ganzen Wohnung zusammen, dann würde man trotz irgendeiner Art von Kostenbeteiligung nicht von einem Mietverhältnis sprechen können. Eher eine Gebrauchsüberlassung.

MfG
duck313

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Hallo,

an wen hat L denn das Geld gezahlt? Direkt an den Vermieter? Vermutlich hat sie doch einen monatlichen Betrag an ihren Freund überwiesen. Da davon der Vermieter gar nichts wissen kann, kann auch kein Vertrag durch konkludentes Handeln entstanden sein.

Wenn aber nach dem Einzug plötzlich monatlich zwei Übeweisungen beim Vermieter eintreffen, die in der Summe der fälligen Mietzahlung des Mieters M entsprechen, dann würde ich das mal näher betrachten.

Ein Vertrag kommt zu Stande, wenn man sich über die wesentlichen Dinge des Vertrages einig ist. Durch Akzeptieren einer anteiligen Zahlung könnte also das „Wer zahlt was“ als vereinbart bezeichnen.
Aber die Gegenleistung ist doch vollkommen unbestimmt! Welche Räume gehören denn nun zu wem? Wie wird die Benutzung der Gemeinschaftsbereiche geregelt? Ich kann eine Wohnung nicht als Ganzes zwei einzelnen Personen (mit jeweils einem separat kündbarem Vertrag) vermieten, wenn das nicht geklärt ist.
Zudem hat man mit der Anmeldung der zusätzlichen Person durch den Mieter und der Zustimmung des Vermieters ein starkes Argument, dass eine Aufnahme in den Mietvertrag von niemandem beabsichtigt worden ist.

So ist es nicht ganz - man darf seinen nun Ex-Partner nicht einfach so auf die Straße setzen, sondern muss eine Räumungsklage anstrengen, wenn man sich nicht einigen kann:

ist nur eine Partei Mieter der gemeinsam bewohnten Wohnung, hat die andere diese auf Verlangen zu räumen. Die in der Wohnung verbleibende Partei darf die andere jedoch nicht mithilfe ausgewechselter Türschlösser oder vor die Tür gestellter Koffer zum Auszug nötigen. Diese hatte für die Dauer der nichtehelichen Lebensgemeinschaft ein Recht zum Mitbesitz an der Wohnung und diese Besitzstellung muss rechtlich einwandfrei beendet werden. Der verbleibenden Partei steht im Notfall das Zwangsmittel der Räumungsklage zur Verfügung.

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Das meinte ich auch nicht und ist mir so bekannt. :wink:

Wieso? Es gibt weitere Moeglichkeiten. Ausziehen in Hotel, Jugendherberge, wieder so zu jemandem unterkommen, neue Mietwohnung nehmen, Wohnmobil. Moebel verschenken, Sperrmuell, Garage anmieten, bei Freunden einlagern oder bei Umzugsfirma. Auszug und Moebel noch zeitlich unabhaengig voneinander. Das wurde sicherlich vor der Trennung alles durchdacht, von den beiden sich trennenden.

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Um das rechtlich einwandfrei geht es dir doch aber in der Frage?
Frage an die Juristen hier: Ist das nicht recht eindeutig ein Untermietverhältnis mit der üblichen Kündigungsfrist:

"2.1. Verkürzte Kündigungsfrist bei dauerhafter Überlassung

a. Verkürzte Kündigungsfrist: zum 15. d. Monats zum Monatsende

Der Hauptmieter als Vermieter kann in diesem Fall bis zum 15. eines Monats zum Ablauf des gleichen Monats kündigen. Die Kündigung muss dem Untermieter spätestens am 15. des Monats zugegangen sein. Diese Kündigungsfrist gilt gleichermaßen auch für den Untermieter gegenüber dem Hauptmieter als Vermieter.

Der Untermieter kann sich nicht auf den Mieterschutz berufen (§ 549 II 2 BGB). Der Sinn besteht darin, dass das Untermietverhältnis gleichzeitig Teil der vom Hauptmieter selbst bewohnten Wohnung ist und dem Nutzungsrecht des Hauptmieters als Vermieter Vorrang gegenüber dem Interesse des Untermieters am Erhalt seines Lebensmittelpunktes eingeräumt wird."

aus https://www.mietrecht.org/untervermietung/kuendigungsfristen-untermietvertrag/#2-1-Verkuerzte-Kuendigungsfrist-bei-dauerhafter-Ueberlassung

Sofort das Feld räumen wäre also nicht zu erwarten.
Und wenn es hart auf hart kommt gibt es doch sowieso nur die Räumungsklage, und kein Rausschmeissen, was es sinnvoll erscheinen lässt, sich freundlich zu einigen.

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Ja, mir geht es um die juristische Sicht.

Um ein Vertragsverhältnis einzugehen, müßten ja Beide auch von einem Vertragsverhältnis ausgehen. Ich persönlich würde da eher eine Gebrauchsüberlassung sehen, allerhöchstens ein Untermietverhältnis.

Im entsprechenden Forum geht man sogar von einem Mietverhältnis aus, da Möbel mitgebracht werden -> also 3 Monate Kündigungsfrist.

Im weiteren Verlauf wurde noch erwähnt, daß man alle Kosten hälftig bezahlt hat, also auch Strom, NK, GEZ etc. Eine Nebenkostenabrechnung seitens des Hauptmieters erfolgte wohl nicht.

Nach meinem Empfinden ist das die Beteiligung an den Lebenshaltungskosten, keine Miete. Ich wäre nie auf die Idee gekommen, ich sei Mieter / Untermieter meines Partners.

Achso, du bist die „Mieterin“, und er will nun noch 3 Monate Miete?
Ich könnte mir vorstellen, dass, wenn du dich an die Kündigungsfrist bei Überlassung hältst, er nichts dagegen tun könnte. Wenn Du Dich daran halten willst, wäre es nicht dumm, ihm die Kündigung sehr korrekt zukommen zu lassen. (Z.B. Zeuge sieht den Inhalt der Kündigung, du schliesst den Brief und der Zeuge übergibt persönlich)

Dass überhaupt kein Vertrag besteht,weil ihr nicht beide davon ausgegangen seid,und er nicht schriftlich vorliegt, das bezweifle ich.

Aber, ehrlich: Ist er der Typ, der dann zum Anwalt rennt, wenn du einfach gehst, oder ist er gar selber Anwalt?

Und, sorry, ich lese jetzt erst wieder, dass es nicht um Dich geht, sondern um einen Fall aus einem anderen Forum, egal, bleibt ja verständlich.

Nein, es geht nicht um mich, ich habe einen Ehemann, keinen Lebensgefährten und wir wohnen nicht zur Miete und haben auch nicht die Absicht uns zu trennen.

Wie gesagt, es geht um einen Beitrag in einem anderen Forum.

Dort wird geschrieben, daß man einen Mietvertrag hätte. Jetzt kam sogar eine Kündigungsfrist von 3 + 3 Monaten, woher die 2 x 3 Monate kommen, weiß ich auch nicht.

Es ist auch nicht so, daß er 3 Monate Miete will. Er will das sie schnellstmöglich auszieht, sie findet aber so schnell nichts, erwartet nun eine Kündigung und möchte eben wissen, wie lange er ihr eine Frist setzen kann.

Vielleicht hilft ein link zu dem Forum, um besser nachzuvollziehen?
Am meisten dürfte helfen ein Leben lang an einem bejahenden Beziehung zu arbeiten, deren grundsätzliches Ja zum anderen Menschen auch in der Trennung noch gilt, dann müssen wir so etwas nicht verstehen…

Das ist eine geschlossene FB-Gruppe.

Und das Konstrukt ist relativ einfach beschrieben:

Frau zieht zu Partner und zahlt ihm die hälftigen Kosten an Miete, Nebenkosten, Strom, GEZ etc. Es gibt wohl ein Schriftstück, das der Frau, die nicht im Mietvertrag steht, eine Frist von 3 Monaten nach Beziehungsende für den Auszug zugesteht.

Nun haben sich die Partner getrennt und er möchte, das sie kurzfristig auszieht.

Da sie aber die hälftige Miete gezahlt hat, geht man in diesem Forum nun davon aus, es würde ein Mietverhältnis bestehen (sie hat Möbel mitgebracht, also war die Wohnung teilmöbliert), andere gehen von einem Untermietverhältnis aus, samt der rechtlichen Vorschriften hierzu. Und da wäre man bei einer Kündigungsfrist von 3 Monaten + 3 weitere Monate weil die Kündigung für den Untermietvertrag ohne Begründung erfolgt.

Sie leiten es daher ab, das eben die hälftige Miete gezahlt wurde und auch auf der Überweisung Miete steht.

Es ist ja oft so, daß man sich die Kosten für Miete, Lebensführung etc. teilt, wenn man zusammen wohnt. Das sich daraus ein Mietverhältnis zwischen Hauptmieter und Lebensgefährte ableitet, war mir so nicht klar. Wenn man das als Hauptmieter nicht möchte, müsste man ja auf eine Beteiligung an der Miete verzichten oder?

Aber dann müsste ja immer dann, wenn man die Hälfte der Miete zahlt ein Miet- bzw. Untermietverhältnis mit dem Hauptmieter zustande kommen?