Hallo,
in einem anderen Forum wurde ein Sachverhalt diskutiert, der mich ins Grübeln bringt.
Mieter M nimmt mit Erlaubnis des VM seine neue Lebensgefährtin L in die Wohnung - aber nicht in den Mietvertrag auf.
Nach einiger Zeit trennen sich M und L. L hat sich an der Mietzahlung beteiligt, sie ist nun der Meinung, durch ihre Mietzahlung wäre ein Mietvertrag zwischen M und L zustande gekommen und sie hätte daher eine Kündigungsfrist von 3 Monaten. 3 Monate deshalb, weil auch sie Möbel mitgebracht hat und daher nicht von einem möbliertem Untermietverhältnis auszugehen sei.
Ich tu mich da irgendwie schwer. Heißt das, ich muß jeden Partner ohne Kostenbeteiligung bei mir aufnehmen, wenn ich im Falle einer Trennung eine kurzfristigeren Auszug des Expartners möchte?
Ich war immer der Meinung, der den Hauptmietvertrag hat bleibt, der Andere muß kurzfristig ausziehen, habe ich mich da getäuscht?
Gruß
Tina