Trennungs-/Scheidungs-Unterhalt

Liebe Experten!

Stimmt es, dass ein Ehemann während des Trennungsjahres und auch nach der Scheidung eigentlich keinen Unterhalt zahlen muss?

Im konkreten fiktiven Fall geht es um eine Ehe, 23 Jahre war er der Alleinverdiener, sie hat sich um Haus und Kinder gekümmert und ihm den Rücken freigehalten für seine berufliche Karriere (das haben beide so abgesprochen).

Die Ehefrau wird bald eine Ausbildung beginnen, wo sie 1000,- € Ausbildungsvergütung bekommt, außerdem bekommt sie das Kindergeld, weil die Kinder (10 & 14 J.) hauptsächlich bei ihr wohnen werden.

Kann man da sagen, dass die ca.1750 € reichen zum Überleben und der Noch-Ehemann im Grunde genommen nichts zahlen muss? (Selbst wenn er als Beamter mit A15 recht gut verdient).

Was ich so höre ist, dass viele Männer nicht zahlen und die Frau im Grunde genommen auch mit Einklagen des Unterhalts keinen Erfolg haben wird. Der Kindsunterhalt wird letztlich vom Jugendamt gezahlt und sie selbst hat ja 1000 € Einkommen und da werden die Gerichte gar nicht erst tätig oder die Anwaltskosten fressen den nachgezahlten Unterhalt direkt wieder auf.

Entspricht das Realität?

Sie kann im erlernten Beruf nicht arbeiten, deshalb die Ausbildung. Sie will sich danach irgendwann selbständig machen.

(btw: Ich rede nicht von mir, es ist ein fiktiver Fall, wie üblich in diesem Brett.)

Freue mich über sachliche Antworten, die die Situation erhellen! Vielen Dank!

Gruß, Diva

Da steht alles dazu drin:


Er wird sich nicht so ohne weiteres davor drücken können. Allerdigs wird`s vorher erst wieder eine Gerichtsschlacht geben bis es soweit ist.
Und bei 1000€ (Brutto???) und 408€ für 2 Kinder bin ich dann immer noch bei 1404€ falls es das Nettogehalt sein sollte.
Wie wär´s eigentlich wenn jemand mal seinem Dienstherrn stecken würde wie sich das Beamtenschwein so im Privatleben verhält? ramses90

Deshalb hätte ich im Grunde genommen noch eine weitere Frage:
Wie verhält es sich damit, wenn man seiner Vorgesetzten erzählt, dass er keinen Unterhalt zahlt? Es wäre weder Verleumdung noch üble Nachrede, weil es nachweislich wahre Tatsachen sind, und soweit ich weiß sind Bedingungen für üble Nachrede und Verleumdung, dass es sich um unwahre Behauptungen handelt.

Danke dir!

Gruß

Schon mal was von anonym gehört?
Geht ja nicht nur um den Unterhalt geht um seine ganze, schikanöse Verhaltensweise die er,nach Deiner Schilderung, bisher an den Tag gelegt hat. Hat sie sich wenigstens Notizen mit Datum dazu gemacht? wenn nicht dann sofort damit anfangen. Das alles schön tabellarisch auflisten. ramses90

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Auf der Seite steht, was einem zusteht, aber nicht, wie es rechtlich aussieht, wenn der Ehemann nicht zahlen will.
Im o.g. Fall verdient der Mann netto 5400,€, die Frau wie gesagt gar nichts, weil sie seit 23 Jahren auf seinen Wunsch hin nicht gearbeitet hat und sich die letzten 14 Jahre um Haus und Kinder gekümmert hat.

Mein Erfahrung aus vielen Foren zeigt, dass die meisten Männer damit davonkommen, keinen Unterhalt zu zahlen, egal wieviel sie verdienen.
Viele Frauen schreiben dort, dass die Anwaltskosten den nachgezahlten Unterhalt aufgefressen habe.
Warum muss der Unterhaltspflichtige nicht auch die Anwalts- und Gerichtskosten zahlen, die ja erst entstehen, weil er seiner Verpflichtung nicht nachkommt?

Recht haben und Recht bekommen sind zwei Paar Schuhe, deshalb fragte ich hier, was denn aktuell die Realität ist? Kann eine Frau damit rechnen, dass er jeglichen Unterhalt irgendwann nachzahlen wird müssen, wenn sie ihn darauf verklagt? Oder haben diese Frauen tatsächlich Pech gehabt?

Ja, ich sag nur mailfence.

Der Witz ist ja, dass er schon zum zweiten Mal mit ner Kollegin ne Affäre hat, nur dass er diesmal dann auch seine Frau für die andere verlassen hat. Für die „Ostschlampe“, so hat er die früher mal immer genannt.
„never fuck the company“, weiß ja eigentlich jeder…

Was da in den Foren erzählt wird betrachte ich als Unkenntnis denn:
Die verlierende Partei und das ist der, er den Unterhalt nicht zahlt und per Urteil dazu verdonnert wird, zahlt die Gerichts- und Anwaltskosten beider Parteien!
Geteilt wird das nur wenn ein Vergleich erziehlt wird.
https://www.unterhalt.net/unterhaltsrecht/unterhaltsklage.html ramses90

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Nein. Man muss ganz klar zwischen Trennungsunterhalt und nachehelichem Unterhalt unterscheiden.
Trennungsunterhalt ist eine ziemlich einfache Sache. Der der mehr verdient, muss zahlen. Es gibt ein paar Ausnahmen, aber die treffen hier m.E. nicht zu.
Nachehelicher Unterhalt ist eine andere Liga und auch an einige Bedingungen geknüpft.
Hier hast du noch ein paar Texte zum Nachlesen https://www.scheidung.org/trennungsunterhalt/
Ich verstehe gerade nicht, warum das die oder der Anwalt nicht auf dem Schirm hat. Das ist Jura 1. Semester.
Ok, kleine Geschichte dazu. Ein Freund ist sehr unschön von seiner Frau getrennt worden (also genau andersrum. Nicht immer sind die Männer die Schweine) Der Freund ist selbständig und seine Anwältin hat den Trennungsunterhalt nicht vom Netto berechnet, sondern vom Bruttogewinn des Unternehmens, also vor Abzug von Steuern und Krankenversicherung. Die Anwältin der Exgattin war natürlich schwer begeistert.
Was ich sagen will, es scheint doch nicht so einfach zu sein, vernünftige Scheidungsanwälte zu finden :wink:

Soon

Doch noch eine Frage dazu:
Wenn ein Unterhaltsbetrag berechnet wurde und von der Frau erst eingeklagt werden muss: Wie kann es da zu einem Vergleich kommen, bei der die Frau wieder Geld verliert, weil sie die Anwalts- und Gerichtskosten selber tragen muss, die es nicht gäbe, wenn er gezahlt hätte?
Ist denn die Höhe des Unterhalts so beliebig? Gibt es keinen endgültigen Entscheid darüber, zu welchem Unterhalt ein Mann verpflichtet ist?
Das hört sich für mich langsam nach Glücksspiel an - das viele Männer spielen, indem sie erstmal ganz lange nicht zahlen und dann gucken, ob sie durch einen Vergleich nicht günstiger davonkommen.
Ein Glücksspiel, das die Frauen verlieren.
Warum ist da soviel Rechtsunsicherheit?