Hallo zusammen,
wenn ein Ehepartner zum Trennungsunterhalt verpflichtet ist, darf er zur Berechnung des bereinigten Nettoeinkommens noch die Ausgaben für Grundbesitzabgaben abziehen wenn schon eine ortübliche Miete für den Wohnvorteil des im Eigenheim lebenden (Ex)Partners abgezogen wurde? Und dürfen Versicherungszahlungen (z.B. Hausrat), Telefongrundgebühr, KfZ Versicherung vom Nettoeinkommen abgezogen werden?
Danke für eure Hilfe.