Treppenhaus bei Berechnung Vollgeschossigkeit

Hallo an Alle,

wenn Knut Knutsen die Vollgeschossigkeit eines obersten Geschosses rechnet, wird hier ja nur die Fläche entlang den Innenkanten bzw. überdachten Bereiche mit einer lichten Höhe von min. 2.20m (in Nds.) eingerechnet. Aber er fragt sich, wie schaut es denn eigentlich im Bereich des Treppenhauses aus? Wird dort die Fläche mit den Steigungen bzw. dem Zwischenpodest voll mit eingerechnet, als wäre dort ein durchgehender Boden oder wird dieser Bereich nicht mit eingerechnet, bis er auf der gleichen Höhe wie die OK oberstes Geschoss ist (also erst ab der Vorderkante der obersten Stufe)?

Schon mal Danke für jede Info,

crazy_diddy

http://www.bauordnungen.de/html/niedersachsen1.html#…
und hier Absatz 4

Berechnet wird die AUSSENSEITE des Gebäudes und abgezielt wird auf die ‚Grundfläche des darunter liegenden Geschosses‘. Die Nutzung als Treppenraum oder Wohnzimmer spielt somit keine Rolle.

vnA

… Berechnet wird die AUSSENSEITE des Gebäudes …

vnA

Das stimmt so nicht:
Auszug:"…eine LICHTE Höhe von 2, 20 m …" und die ist nun mal innen, egal ob man ein schräges oder Flachdach hat. Kann man übrigens auch genau in der zur Erklärung gedachten Zeichnung in dem Kommentar-Buch zur Niedersächsische Bauordnung sehen (sh.: http://fotoalbum.web.de/gast/for_crazy_diddy/diverse… )
Ich hatte übrigens auch schon mehrere reele Projekte, wo ich die zur Berechnung herangezogenen Flächen in der Zeichnung noch mal extra darstellen mußte, weil es „superknapp vor zuviel Fläche“ war.

wölfin

Die Kommentierung von nds liegt mir nicht vor. Meinen Wissensstand habe ich versucht bei Tante goo nachzuvollziehen und bin dabei auf folgenden Link gestoßen:
http://www.hjh.de/Baurecht/recht.html#Vollgeschoss (letzter Absatz)

Dies deckt sich mit meinen Erfahrungen einiger anderer Bundesländer. Aber, wie gesagt für nds bin ich nicht informiert.

vnA

Ich glaub ich bin begriffsstutzig. Zumindest verstehe ich irgendwie immer noch nicht die Begründung für Deine andere Rechnungsweise. In Deinem Link-Text steht doch auch genau das, was ich gesagt habe und meine Frage nach dem Treppenhaus begründet: im obersten Nicht-Vollgeschoss gelten die INNENMAßE:

„…Bei der Prüfung ob ein Dachraum ein Vollgeschoss ist, erfolgt die Ermittlung der Grundfläche nach dem INNENMAß (untergeordnete Einsprünge wie Loggien und Dachterrassen zählen zur Grundfläche)…“

„…Im Dachraum wird die 2,30 m Fläche nach den INNENMAßEN berechnet…“

crazy_diddy

Du bist nicht begriffsstutzig. Ich habe nur das gelesen was ich lesen wollte. Du hast natürlich Recht.

Interessant wäre für mich jetzt die Frage was im Lesezentrum abgeht, dass man nur das liest (sieht) was einem genehm ist. *kopfschüttel*

vnA