Hallo an Alle,
wenn Knut Knutsen die Vollgeschossigkeit eines obersten Geschosses rechnet, wird hier ja nur die Fläche entlang den Innenkanten bzw. überdachten Bereiche mit einer lichten Höhe von min. 2.20m (in Nds.) eingerechnet. Aber er fragt sich, wie schaut es denn eigentlich im Bereich des Treppenhauses aus? Wird dort die Fläche mit den Steigungen bzw. dem Zwischenpodest voll mit eingerechnet, als wäre dort ein durchgehender Boden oder wird dieser Bereich nicht mit eingerechnet, bis er auf der gleichen Höhe wie die OK oberstes Geschoss ist (also erst ab der Vorderkante der obersten Stufe)?
Schon mal Danke für jede Info,
crazy_diddy