Tresorschliesfach auflösen nach Todesfall

Also mitlerweile weis ich nicht mehr wie ich mich verhalten soll und brauche dringend HILFE.Folgendes Problem.Mein Papa ist im August 2005 verstorben.Er war verheiratet lebte aber getrennt. Er hatte bei der Sparkasse ein Tresor mit seiner Freundin,die auch Vollmacht und Schlüssel hat.Nun starb mein Papa und ich wollte das Schliesfach auflösen,und man sagte mir ich brauche einen Erbschein.Da mein Papa mir aber zu Lebzeiten alles überschrieben hatte brauchte ich für nichts einen Erbschein. Ich habe nun den Schlüssel zu diesem Fach von meinem Papa,und die Freundin sagt Sie hätte mir damals Ihren Schlüssel gegeben.Was aber nicht der Fall ist. Ich habe kein Interesse an diesem Schliesfach,kann es nicht auflösen weil ich nicht verfügunsberechtigt bin. Nun sitzt die Sparkasse mir im Nacken,wegen der KOSTEN für das Fach.Jetzt frage ich mich doch echt : Wer hat neun Jahre lang das Schliesfach BEZAHLT?Ja, sie müssten das dann aufbrechen,und das wäre auch mit Kosten verbunden,die ich zu zahlen habe!!! Wiso ich???.Und dann nach neun JAHREN? Ich hoffe ich habe es einigermaßen erklärt.Kann mir bitte jemand helfen?

Hallo,

Mein Papa
ist im August 2005 verstorben.Er war verheiratet lebte aber
getrennt.

Wer hat ihn beerbt? (Und wenn es sich nur um drei Euro handelt.)
http://de.wikipedia.org/wiki/Gesetzliche_Erbfolge

Er hatte bei der Sparkasse ein Tresor mit seiner
Freundin,die auch Vollmacht und Schlüssel hat.

Wen gehört das Schliessfach? Deinem Vater oder Beiden?

Nun starb mein
Papa und ich wollte das Schliesfach auflösen,und man sagte mir
ich brauche einen Erbschein.Da mein Papa mir aber zu Lebzeiten
alles überschrieben hatte brauchte ich für nichts einen
Erbschein.

Dann brauchst Du eben jetzt einen.

Ich habe kein
Interesse an diesem Schliesfach,kann es nicht auflösen weil
ich nicht verfügunsberechtigt bin.

Die Bank will wissen, wer der Rechtsnachfolger ist. Deshalb der Erbschein als Nachweis.

Nun sitzt die Sparkasse mir
im Nacken,wegen der KOSTEN für das Fach.Jetzt frage ich mich
doch echt : Wer hat neun Jahre lang das Schliesfach
BEZAHLT?Ja, sie müssten das dann aufbrechen,und das wäre auch
mit Kosten verbunden,die ich zu zahlen habe!!! Wiso
ich???.Und dann nach neun JAHREN?

Geh zur Bank und frage ganz nett:
Wem gehört das Schliessfach?
Was ist überhaupt drin?
Wer ist bisher für die Kosten aufgekommen?
Was müsstest Du tun um es aufzulösen?
Gibt es vielleicht noch Konten Deines Vaters?

Einen Erbschein beim Amtsgericht zu bekommen dürfte keine Hexerei sein …

Gruß
Jörg Zabel

Hallo erst mal,

gesetzt den Fall, dass man Erbe ist (und das hat nichts damit zu tun, ob tatsächlich etwas zu holen ist, sondern einfach aufgrund gesetzlicher oder testamentarischer Erbfolge zu bestimmen), schreibt man einen freundlichen Brief an höherrangige Stellen im Haus, erklärt, dass man bislang keinen Erbschein mangels sonstiger Erbmasse benötigt hat, und auch nicht davon auszugehen ist, dass sich in dem Fach größere Werte befinden werden. Dann bietet man an, dass man eine Haftungsfreistellung gegenüber der Bank für die im Fach aufgefundenen Dinge abgeben wird (hoffentlich ist man dafür solvent), und bittet um gemeinsamen Termin zur Öffnung und Sichtung sowie Bewertung des Inhalts.

Klappt ggf. allerdings besser mit anwaltlichen Briefkopf als durch Privatmenschen.

Aber so habe ich es in der Vergangenheit auch regelmäßig ohne Erbschein geschafft.

Gruß vom Wiz

Moin Wiz,

schreibt man einen freundlichen Brief an
höherrangige Stellen im Haus, erklärt, dass man bislang keinen
Erbschein mangels sonstiger Erbmasse benötigt hat,

und auch nicht davon auszugehen ist, dass sich in dem Fach größere
Werte befinden werden.

was wäre ein „größerer Wert“ und was würde sich dadurch ggf. ändern?

Dann bietet man an, dass man eine
Haftungsfreistellung gegenüber der Bank für die im Fach
aufgefundenen Dinge abgeben wird

Ich nehme an, dass eine Haftungsfreistellung nur derjenige abgeben kann, der auch Eigentümer dessen ist, für das er die Bank von der Haftung freistellt.
Dazu müsste derjenige doch zunächst der Bank seine Erbberechtigung in Form eines Erbscheins, eines beglaubigten Testaments oder eines Erbvertrages nachweisen, oder?
Und müsste nicht auch die Witwe ihre Zustimmung geben, denn zumindest sie müsste doch auch erbberechtigt gewesen sein?

(hoffentlich ist man dafür solvent),

Was bedeutet das in diesem Zusammenhang?
Ist denn die Haftungsfreistellung mit Kosten verbunden?

und bittet um gemeinsamen Termin zur Öffnung und
Sichtung sowie Bewertung des Inhalts.

Was geht die Bank der Inhalt an?

Und diese Aktion befreit den Eigentümer des Inhalts doch nicht von den bisher angefallenen und noch nicht beglichenen Schließfachkosten, oder?

Gruß
Pontius

Hallo,

die Wertfrage ist immer eine Ermessenssache. Mit Haftungsfreistellung ist es dabei immer dann unproblematisch, wenn es um +/- Bargeld geht, also wir nicht von individuellen Schmuckstücken, etc. reden. Dann muss man einfach der Bank für den entsprechenden Gegenwert „gut sein“, damit sich die Bank für den Fall, dass später ein Erbe mit besserem Nachweis der Erbenstellung kommt, sich diesbezüglich an dem vorgeblichen Erben schadlos halten kann.

Machbar ist so etwas natürlich nur dann, wenn es nicht um eine zerstrittene Erbengemeinschaft/umstrittene Erbfolge handelt, und alle Beteiligten an einem Strang ziehen/übrige Beteiligte sich zumindest nicht aktiv so einer Sache in den Weg stellen.

Dann kann man der Bank auch ohne Erbschein die Sicherheit vermitteln, sich hier nicht einem unkalkulierbaren Haftungsrisiko auszusetzen. Das geht am besten dann, wenn man ein eröffnetes Testament vorlegen kann, oder die gesetzlichen Erben versichern, dass kein Testament aufgefunden wurde.

Wie gesagt, ich habe das mehr als einmal erfolgreich gemacht. Es geht (ggf. mit etwas Schriftwechsel auf anwaltlichem Briefbogen mit dem Vorstand, …)! Dann schaut man sich gemeinsam mit einem Bankmitarbeiter an, was im Schließfach drin ist, und wenn klar ist, dass das alles „Geldwerte“ in einer Höhe sind, für die man ihm gut ist, dann nimmt man den Inhalt einfach mit, nachdem man die Haftungsfreistellung unterschrieben hat (und auch wenn Banken erst von solchen Geschichten oft nichts wissen wollen, wundert man sich immer wieder darüber, dass die dafür tatsächlich sogar gedruckte Formulare haben :wink:

Die Schließfachkosten dürften ja eigentlich nicht ins Gewicht fallen. So teuer sind zumindest die üblichen, kleinen Fächer ja nicht.

Gruß vom Wiz

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Vielen Dank! owT
.

Herzlichen dank für Ihre ausführliche Hilfe. Die schließfachkosten belaufen sich mitlerweile auf 450,00 Euro
MFG Shadow