Tret-Quad, StVo usw

Hi, mir fiel grad nix passenderes ein als Thema-Titel…

Darf ich sowas (auf der Straße / dem Bürgersteig) fahren?

Vor 30 Jahren hat es niemand interessiert, wenn ein Kind mit seinem Kettcar über die Straße gefahren ist… Wie wäre es heute, wenn ein Erwachsener sowas fährt? Klar, könnte man noch Akku-LEDs und ne Hupe dran machen,
Kassiert die „Rennleitung“ sowas direkt ein? Falls ja, mit welcher Begründung? Führerscheinpflicht gibts ja m.W. nicht bei Tretautos…

Und ich frage nicht, weil mir grad langweilig ist… Ich sitze aktuell im Rollstuhl, auch wenn ich das nicht müsste, aber nach 3 Jahren gewöhnt man sich dran (und die Muskeln auch)… Ich will da wieder raus, und täglich mal zum Bäcker im Ort zu strampeln, oder über Feldwege / Radwege wöchentlich die 5km entfernte Mutter zu besuchen, könnte ja helfen…

Gruß, Kris

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Hallo,

so etwas habe ich vor über 30 Jahren auch mal versucht, um einer eigentlich „süßen“ mal etwas zu imponieren.

Erwachsen im Nachgang ist es eher alter & nostalgischer Müll zur Fahrgerätenutzung in Toleranz auf öffentlichen Wegungen.

Ich habe das in unserer Dorfstruktur vor Jahrzehnten als Kind mal zwischen Ortsteil und Ortsteil gemacht, aber da war auf den Ortsteilstrecken auch quasi (noch) nix los.

3 bis 4 Kilometer hin , und wieder zurück mit solch einem Teil… echt auch sportlich eine durchaus sehr harte Sache

Kennst Du eine modernere Alternative?

Muss nur 4 Räder haben, also E-Bike scheidet leider aus…

3 Räder sollten für die Stabilität auch reichen, es gibt 3-rädrige Fahrräder auch für Erwachsene. Die haben dann den Vorteil einer deutlich besseren Übersetzung (oder gar mit Motor), so das die Kilometer damit deutlich komfortabler zurückzulegen sind.
Kettcar und 6-8 Kilometer würde ich mir hier in meiner Region nicht zutrauen - und meine Beine sind fit

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Wie habe ich mir das vorzustellen?

Wir haben ein Berg(!)-Kettcar im Haushalt. Bei unsererm flachen Terrain sind 3-4 Kilometer nicht hart, das fahre ich gelegentlich mit meinem kleinsten Sohn auf dem Schoß. Hart wird es erst, wenn der selbsgebaute Anhänger dran hängt oder drei Kinder mitfahren. Die Qualität der Berg-Dinger ist fantastisch.

Das verlinkte hat eine Gangschaltung, da kann ich mir gut vorstellen, dass sich weitere Strecken damit deutlich besser fahren lassen.

Für den gewünschten Anwendungzweck würde ich dennoch eher etwas auf Fahrradbasis wählen, der „Scorpion“ von HP Velotechnik fiele mir spontan ein …

Servus,

auf der Fahrbahn (Straße oder Radweg): Nur wenn kein Bürgersteig vorhanden ist. Es geht um ein „Besonderes Fortbewegungsmittel“ gem. § 24 StVO. Für diese gelten die Vorschriften für den Fußgängerverkehr entsprechend.

Auf dem Bürgersteig: Wüßte nichts, was dagegen spräche. §§ 63 - 67 StVZO gelten zwar nur für Fahrräder und Fahrradanhänger, aber es ist sicherlich nützlich, die gesamte Ausstattung des Gokarts daran zu orientieren, um in dieser Grauzone ein günstiges „Gesamtbild der Verhältnisse“ zu schaffen.

Schöne Grüße

MM

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Hallo,

Seitdem hat sich die StVO allerdings nur in Details geändert. Mit anderen Worten: ein Kettcar war damals und auch heute ein „besonderes Fortbewegungsmittel“ gemäß §24 StVO. Oder anders gesagt: das Ding ist, selbst wenn es stabil genug für einen Erwachsenen ist, ein Spielzeug. Analog zu den E-Rollern (bevor deren Zulassung geregelt wurde) darfst Du das Ding nur auf Freizeitflächen, aber nicht im öffentlichen Straßenverkehr benutzen.

Ich bin mir nicht sicher, ob es als „Fahrrad“ durchgehen könnte, wenn es Reflektoren vorn, hinten und an den Rädern, Licht vorn und hinten, eine Klingel und zwei unabhängige Bremsen hätte.

Im Internet wird behauptet, dass die EU-Richtlinie 2002/24/EG „Typengenehmigungsrichtlinie Zweirad-und-Dreirad-Kfz“ vorschreibt, dass und wie man für solch ein Freizeitgerät eine Typzulassung bekommt. Link

Auch ich würde auf ein drei- oder vierrädriges Fahrrad zurück greifen - allein schon wegen des besseren Überblicks und der besseren Sichtbarkeit. Solche Fahrräder gibt es auch mit Korb, damit man den Einkauf beim Bäcker unterbringen kann.

Grüße
Pierre

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Servus,

neugierhalber - nicht um Dir am Zeug zu flicken: Warum dürfen diese Teile eigentlich nicht auf dem Bürgersteig (bzw. in dessen Abwesenheit auf der Fahrbahn) benutzt werden?

Schöne Grüße

MM

In dem ewig langen Streit um die E-Roller hörte ich mal eine logisch klingende Begründung, habe sie aber wieder vergessen. (Die Regel gilt noch immer für die so genannten Hover-Boards (die nichts mit dem Hover-Board aus Zurück in die Zukunft gemeinsam haben), diese Geräte, auf denen man ohne Handgriff steht und sie mit der Körperbewegung steuert.)

Und da wird mir bewusst, dass ich womöglich einem Fehlschluss erlegen bin. Der Unterschied zwischen einem Tretauto und einem Hover-Board ist die Antriebsart. Das Tretauto wird mit Muskelkraft betrieben, das Board und die Roller batterieelektrisch.

Ich vermute - und als Laie im Recht will und kann ich mich nicht festlegen - dass ein Tretauto für Erwachsene, ähnlich wie für Kinder, ein Graubereich in der StVO ist.

Ja - daher sind die E-Roller zunächst „Kraftfahrzeuge“, so kurios das klingt, und daher hat man extra für diese die eKFV gemacht. Ich schätze, wenn die letzten der bei den Vermietern noch vorhandenen E-Roller dann geklaut, versenkt oder zerstört sein werden, wird die e-KFV ziemlich bald selig entschlafen…