Hallo,
habe in der Schweiz gearbeitet und wohne jetzt in Deutschland (Rentner). Bei meiner Schweizer Bank habe ich noch Festgeld in Euro angelegt (Treuhand-Festgeld bei holländischer Bank).
Wie muss ich den Znsertra und die abgezogene Quellensteuer (35%) in der Einkommensteuererklärung angeben?
Ich nehme an in der Anlage AUS, aber unter welchen Punkten?
Ich hoffe, Sie können mir weiterhelfen.
Mit bestem Dank
hallo,
anlage aus ist bestimmt richtig, wo man das angeben muss, weiß ich leider auch nicht, mit ausländischen zinsen habe ich eigentlich nie was zu tun. ich würde die est einfach ausfüllen und die belege beilegen, der finanzbeamte sieht dann anhand der belege, ob alles richtig ausgefüllt ist, er muss dies dann ändern.
da kann eigentlich nichts passieren.
lg
maria
Zinserträge werden in die Anlage KAP eingetragen. Die Anlage AUS dient der Erläuterung, aus welchem Staat die Erträge stammen. I.d.R. bekommen Sie von Ihrer Bank eine Steuerbescheinigung, die Sie der Erklärung beifügen. Zur Anrechnung der ausländischen Quellensteuer benötigen Sie die Steuerbescheinigung der Bank. Dort steht meistens auch drin, welche Erträge in welche Zeile der Steuererklärung einzutragen sind.
Die Einnahmen gehören in Anlage KAP, Zeile 17 (Ausländische Kapitalerträge), die Steuern in Anlage KAP, Seite 2, Zeile 53 bis 55 (anrechenbare ausländische Steuern).
Hallo,
ich kenne nur die Anlage KAP und hier werden die im Ausland erzielten Kapitalerträge in Zeile 15, sowie die Steuerabzüge in Zele 49 eingetragen.
Beste Grüße !
Hallo,
diese Angaben sind zunächst einmal in der „Anlage KAP“ einzutragen. Die Zinseinnahmen in Zeile 17 - evtl. ausländische Steuern in Zeile 54 und die Quellensteuer in Zeile 59. Die Anlage AUS müsste entfallen.
Falls Sie diese doch ausfüllen wollen, sind in Zeile 4 das Land (Schweiz), in Zeile 5 die Anlageart (Festgeld), in Zeile 6 der Verweis zu Anlage KAP (KAP Zeile 17) und in Zeile 7 die Zinsen einzutragen.
Je nachdem, ob die ausländischen Steuern bereits abgezogen wurden, sind die Zinseinnahmen in Zeile 7 zu netten (also Zinsen minus Steuern). Diese Steuern sind dann in Zeile 9 einzutragen (analog Zeile 54 KAP). Wenn die ausländischen Steuern noch nicht abgezogen wurden, sind die Zinseinnahmen in Zeile 7 in voller Höhe einzutragen und die Steuern in Zeile 11.
Grüße,
Bea
Hallo,
dies kann so einfach nicht beantwortet werden. Es kommt darauf an, welche Bescheinigungen der Banken im einzelnen Falle vorliegen.
Am besten an einen Lohnsteuerhilfeverein wenden.
Gruß
Di
Hallo!
Ich glaube folgendermassen:
Anlage KAP: Zeile 39 -> Bruttozinsen und Bruttodividende aus der Schweiz (Summe aus Zeile 7 Anlage AUS)
Zeile 53 -> die 15% Steuer auf Dividende, die ich von der Schweiz nicht rückerstattet bekomme
Anlage KAP: Zeile 39 -> Bruttozinsen und Bruttodividende aus der Schweiz (Summe aus Zeile 7 Anlage AUS)
Zeile 53 -> die 15% Steuer auf Dividende, die ich von der Schweiz nicht rückerstattet bekomme
Anlage AUS: Zeile 5,Spalte 1 -> Zinsen CH (Überschrift)
Zeile 7 Spalte 1 -> Bruttozinsen
Zeile 9 Spalte 1 -> Abgezogene
Viele Grüsse
Free
Hallo Rentner,
die Abgeltungssteuer wird ber4eits bei der Auszahlung von Zinsen, Dividenden und Kursgewinnen in Form der gleich
hohenen Kapitalertragssteuer einbehalten. Befindet sich
der Schuldner bzw. die ausländische Zahlstelle im Ausland
wird keine Kapitalertragsteuer einbehalten. In diesem Fall
sind die steuerpflichtigen Kapitalerträge in der Steuer-
erklärung unter Berücksichtigung der Freibeträge anzu-
geben. Dem Abgeltungssteuerabzug unterliegen die vollen
#Kapitalerträge nach Abzug der anrechenbaren auslän-
dischen Quellensteuer. Die Quellensteuer muß die Bank
bereits beim Einbehalt der Kapitalertragssteuer von dieser abziehen.
Die Geltungsmachung erfolgt über die Anlage AUX, diese
liegt mitr zur Zeit leider nicht vor. So kann ich Ihnen
die entsprechende Zeile leider nicht nennen.
Gruß tilgba