Hallo erstmal,
Ich bin Gesellschafter einer GmbH als Treuhänder. Es besteht auch ein Treuhandvertrag mit dem Treugeber, der mich nach Außen als Gesellschafter der GmbH ausweist, aber im Inneren den Treugeber. Treugeber ist in meinem Fall der Geschäftsführer der GmbH.
Nun zu meiner Frage. Da ich mit den Handlungen des Geschäftsfüheres (Treugebers) nicht mehr übereinstimme, möchte ich nun nicht mehr mit ihm in der GmbH zusammen arbeiten. Wie steht es nun um die Haftung? Wenn der Geschäftsführer nun die Firma in den Ruin treib, kann ich als Treuhänder dafür zur Haftung gezogen werden?
Im Treuhandvertrag sind unter anderem folgende Abschnitte enthalten:
„Treugeber und treuhänder sind sich darüber einig, dass Treuhänder beim Erwerb und Halten der Geschäftsanteile an der genannten GmbH nach Außen im eigenen Namen, im Inneren jedoch als Treuhänder des Treugebers auf dessen Gefahr und dessen Rechnung handelt.“
„Der Treugeber stellt den Treuhänder von allen Verpflichtungen frei, die für ihn bei Pflichtgemäßer Erfüllung des Treuhandverhältnisses aus dem Erwerb und dem Halten des Geschäftsanteils entstehen.“
Naja, so ganz schlau werd ich aus diesen Passagen leider nicht. Kann ich nun für irgendetwas haftbar gemacht werden?
Und wie werde ich diese Geschäftsanteile als Treuhänder wieder los? Ich möchte auf längere Sicht gesehen auch nicht mehr der „Gesellschafter“ der GmbH sein.
Über hilfreiche Beiträge freue ich mich sehr!
Mfg
Panamera