Treuhandgebühr

Hallo,

ich löse ein Immobiliendarlehen nach einer 10 jährigen Zunsbindungsfrist bei der meiner alten Bank durch ein Darlehen bei einer neuen Bank. Jetzt stellt mir die neue Bank 100,-€ Treuhandgebühr in Rechnung und auch die alte Bank 200,-€ Treuhandgebühr. Ist es überhaupt rechtens? Bei der neuen Bank stand es im Vertrag drin, dass Treuhandgebühr fällig wird, aber darf die alte Bank auch eine Treuhandgebühr berechnen? Auch in der Höhe?

Danke für die Antwort schonmal

Das kommt darauf an was in dem Kreditvertrag der alten Bank dazu steht, der muß Dir ja vorliegen. Allerdings ist das Verlangen einer Treuhandgebühr umstritten:
https://www.test.de/Anschlusskredit-Wechseln-ist-leicht-und-lohnt-sich-4476169-4476174/ ramses90

Vielen Dank für die schnelle Antwort. Im Internet finde ich immer wieder folgendes dazu:

Das Oberlandesgericht Köln hat geurteilt, dass die Treuhandgebühr zulässig ist, wenn das Darlehen vorzeitig abgelöst wurde (Urteil vom 27. Mai 2009, 13 U 202/08). Eine vorzeitige Ablösung des Darlehens liegt auch dann vor, wenn der Darlehensnehmer nach Ablauf der Zinsbindung zu einer anderen Bank wechselt und das zuerst aufgenommene Darlehen durch die neue Finanzierung zurückzahlt.

Was ist davon zu halten?
Und wie sollte ich dann vorgehen, soll ich die alte Bank anschreiben und das Geld zurückfordern? Mit welcher Begründung?