Hallo,
ich löse ein Immobiliendarlehen nach einer 10 jährigen Zunsbindungsfrist bei der meiner alten Bank durch ein Darlehen bei einer neuen Bank. Jetzt stellt mir die neue Bank 100,-€ Treuhandgebühr in Rechnung und auch die alte Bank 200,-€ Treuhandgebühr. Ist es überhaupt rechtens? Bei der neuen Bank stand es im Vertrag drin, dass Treuhandgebühr fällig wird, aber darf die alte Bank auch eine Treuhandgebühr berechnen? Auch in der Höhe?
Danke für die Antwort schonmal