Hallo und guten Tag, ist das Trinken am Arbeitsplatz (in diesem Fall Bedientheke Einzelhandel ) erlaubt ?
Sowas wie Bäckerei oder Metzgerei? Ich hoffe, nicht. Und wenn doch, kommt hoffentlich keiner auf die Idee.
Ich assoziiere beim Stichwort „Trinken“ Wasser oder ähnliches. Du scheinst darunter etwas anderes zu verstehen.
Da ich davon ausgehe, dass hier nicht-alkoholische Getränke gemeint sind:
Unmittelbar an der Theke im direkten Umfeld offener Wurst / Käse / Fisch / Fleisch ist das m.E. nicht erlaubt, weil die Getränke da auch nicht stehen dürfen. Außerdem müsste man sich vor und nach dem Kontakt die Hände waschen. Das ist aber jetzt nur übertragen von anderen Regeln beim Umgang mit offenen, leicht verderblichen Lebensmitteln.
Wasser, Kaffee, Kuchen, Pommes,… Als Kunde würde ich das alles sehr unpassend finden. Auch da, wo es nicht aus Hygienegründen sowieso verboten sein dürfte.
Das gilt für jeglichen offenen Kundenkontakt. Im direkten Verhältnis bei z.B. einem Kundengespräch kann das natürlich anders gehandhabt werden.
Das ist in erster Linie Gegenstand des Direktionsrechts des Arbeitgebers.
Hallo,
der Genuss nichtalkoholischer Getränke ist auch während der bezahlten Arbeitszeit grundsätzlich zulässig und darf vom AG nicht untersagt werden.
Ausnahmen gibt es lediglich dort, wo es aus hygienischen oder sicherheitsrelevanten Bedingungen besondere öffentlich-rechtliche Regelungen gibt wie zB UVV. Auch besondere berufliche Bedingungen wie zB ständiger Kundenkontakt können Einschränkungen rechtfertigen.
Ist der Konsum nichtalkoholischer Getränke aber direkt am Arbeitsplatz nicht möglich, muss es geeignete Räumlichkeiten in der Nähe - zB Pausenräume- geben.
Hat der Betrieb oder die Dienststelle einen BR oder PR, unterliegen alle Regelungen der Mitbestimmung der AN-Vertretungen (zB wegen § 87 Abs. 1 BetrVG, „Ordnung im Betrieb“).
Bei schwerbehinderten/gleichgestellten Beschäftigten sind evtl. auch noch besondere Arbeitsplatzanforderungen gem. § 164 Abs. 4 SGB IX zu beachten.
&tschĂĽĂź
Wolfgang
Servus,
ist genau dieses gegeben.
Schöne Grüße
MM
Eben dort ist es aber nicht in erster Linie Direktionsrecht des Arbeitgeber, sondern der ist den einschlägigen Gesetzen unterworfen. Die wiederum haben ihren Rahmen einerseits in den Hygienevorschriften, wo sie das Trinken bezüglich des Orts einschränken, andererseits in den von Wolfgang schon angesprochenen Rahmen, wo es darum geht, dass Trinken in räumlicher Nähe ermöglicht sein muss.
Erst ab da hat der AG auch einen darüber hinaus gehenden Spielraum, wie den berühmten Döner in Kundennähe.
Servus,
wir sprechen von der Arbeit an einer Bedientheke im Einzelhandel.
Es gibt kein Gesetz, das es verbietet, gleichzeitig Handschuhe zu verkaufen und irgendeinen veganen Powerschlonz zu trinken. Ich bin aber ziemlich sicher, dass der Lederwarenhändler Manfred Ehrle sich so ein Benehmen bei seinem Personal verbitten würde.
Schöne Grüße
MM
Hallo @Aprilfisch,
hier muss ich jetzt leider meinen Korinthenkacker-Modus einschalten.
Denn es muss in der Tat unterschieden werden zwischen
bei der es gesetzliche Hygienevorschriften gibt, die u.U. die Einnahme von Getränken direkt am Arbeitsplatz verbieten und dem
der zwar sein Direktionsrecht gem. § 106 GewO ausüben kann, aber dabei auch an „billiges Ermessen“ gebunden ist und somit einen triftigen Grund benötigt, um die Einnahme an Getränken direkt am Arbeitsplatz verbieten zu können.
&tschĂĽĂź
Wolfgang
Servus,
tut mir leid - ich hab mich in den Begriffen völlig verheddert. Dass das Wort „Bedientheke“ bereits impliziert, dass es sich um Lebensmittel handelt, wusste ich nicht - ich hätte jeden Ladentisch, auf dem Ware ausgestellt ist, auch darunter subsumiert - und daher auch den von Manfred Ehrle.
Um so bizarrer, dass @Shiyasha sich überhaupt die Frage stellt - wenn ersiees demnächst einen Kunden munter kauend mit einem angebissenen Fitness-Veganwrap in der Hand und den Worten begrüßt: „Hier, die Teile sind richtig lecker - auch mal beißen?“, wundert mich auch nix mehr…
Schöne Grüße
MM
Sorry @Aprilfisch,
auch dabei
machen Gesetzgeber und Rechtsprechung einen feinen Unterschied:
- Trinken muss grundsätzlich immer möglich sein, insbesondere bei höheren Temperaturen am Arbeitsplatz.
- Essen am Arbeitsplatz/während der Arbeitszeit muss kein Arbeitgeber dulden.
&tschĂĽĂź
Wolfgang
*Um so bizarrer, dass @Shiyasha sich überhaupt die Frage stellt . * … können ja nicht alle so erleuchtet sein wie Du …
Ersiees besorgt es sich gerne auf anderer Leute Kosten.
du böse®
Viel böser finde ich, dass hier jedeR Zweite oder Dritte, der oder die hier neu ist oder keine feste Nische erobert hat mit irgendeinem „bizarren“ Spruch abgewürgt wird, wenn ihmihrihm mit der Frage nicht in seinerihrer Denkwelt begegnet wird.