Dafür müsste man mehr wissen.
z.b. ob das eine offizielle Kasse (etwa neben der Tageskasse) war wo Trinkgeld gesammelt wird um dann irgendwann einmal ausgeschüttet zu werden.
Dafür dürfte der Chef ja sicher eine Versicherung unterhalten.
oder ob das private Aufbewahrung war. Beispiel aus dem Frisörladen, Mitarbeiter haben Spardosen in die ihre Kunden Trinkgeld einwerfen, Dosen werden abends weggeschlossen.
Dann würde ich sagen, mit der Aufstellung eines Safes hat der Chef seiner Sicherungspflicht Genüge getan (sollte man so eine überhaupt annehmen !), also keine Haftung.
Hier könnte evtl. sogar eine Außenhaftung der Hausratversicherung jedes Mitarbeiters in Betracht kommen.
Übrigens, schlechte Kamera, die Dauerlicht braucht um gute Aufnahmen zu machen
mfG
duck313