Hallo, eine Kollegin aus unserem Team ist schwanger und hat sofort ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen bekommen.
Sie ging bisher 2x in der Woche zur Abendschule, das war immer recht anstrengend, sie will ihr Abitur nachholen. Darf Sie trotz des Beschäftigungsverbotes diese Schule weiter besuchen? Sie hat bei uns nur Schreibtischarbeiten gemacht, also eigentlich nichts körperlich anstrengendes. Viel anders ist es in der Schule ja auch nicht.
Dann will sie eine große Hochzeit nach polnischer Tradition im September feiern. Ist es nicht eher angeraten dafür Sorge zu tragen, dass die Risikoschwangerschaft ohne Risiken bleibt? SO eine Mega Hochzeit ist ja auch belastend…
Wir würden insbesondere wissen, ob sie weiter zur Schule gehen darf. Danke!