Triotz Beschäftigungsverbot zur Abendschule und eigene Hochzeit?

Hallo, eine Kollegin aus unserem Team ist schwanger und hat sofort ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen bekommen.
Sie ging bisher 2x in der Woche zur Abendschule, das war immer recht anstrengend, sie will ihr Abitur nachholen. Darf Sie trotz des Beschäftigungsverbotes diese Schule weiter besuchen? Sie hat bei uns nur Schreibtischarbeiten gemacht, also eigentlich nichts körperlich anstrengendes. Viel anders ist es in der Schule ja auch nicht.

Dann will sie eine große Hochzeit nach polnischer Tradition im September feiern. Ist es nicht eher angeraten dafür Sorge zu tragen, dass die Risikoschwangerschaft ohne Risiken bleibt? SO eine Mega Hochzeit ist ja auch belastend…

Wir würden insbesondere wissen, ob sie weiter zur Schule gehen darf. Danke!

Selbstverständlich und heiraten darf sie auch. Niemand mischt sich da von offiziellen Stellen ein.

Darf man nicht von Erwachsenen erwarten sie wissen, was sie sich zumuten können und ob man wegen einer Risikioschwangerschaft bestimmte Rücksichten nehmen muss ?
Ich meine ja.

MfG
duck313

Hallo.

Das Beschäftigungsverbot nach dem Mutterschutzgesetz ist dazu gedacht, Schwangere vor bösen Arbeitgebern zu schützen. In dem Gesetzt steht z.B. auch, dass der Arbeitgeber Schwangere mit Beschäftigungsverbot u.U. weiterbezahlen muss.
Was die Gute privat macht, ist davon völlig unabhängig. Was sie sich zumuten kann, sollte nach einem Gespräch zwischen ihr und ihrem Arzt klar werden.

Gruß,

Kannitverstan

Nicht unter Umständen, immer.

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Mich würde wirklich mal die Intention hinter dieser Frage interessieren? Sorge um ihre Gesundheit oder…?

Naja, ganz so krass würde ich es nicht ausdrücken. Im MuSchG steht ganz klar, dass das Beschäftigungsverbot dazu da ist, um die Gesundheit und das Leben von Mutter und Kind zu schützen. Gerade bei kleinen Unternehmen ist es nicht möglich, die Arbeitsplätze den Bedingungen des MuSchG anzupassen. Hier ist das Beschäftigungsverbot eine wunderbare Sache, um sowohl AG als auch AN zufrieden zu stellen. Durch die Umlage 2 entsteht dem AG kein finanzieller Verlust.

Data

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Das interessiert mich auch. Ich vermute da eher den Wunsch, der schwangeren Kollegin irgendwas anhängen zu können. Warum auch immer. Ob das nun eine polnische, karibische oder deutsche Hochzeit werden soll ist völlig wurscht. Abendschule ist vermutlich bei weitem nicht so stressig wie Kolleginnen und/oder Kollegen, die leicht bis schwer missgünstig sind.

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Ein Beschäftigungsverbot setzt mitnichten eine Risikoschwangerschaft voraus.

Warum man einer Schwangeren, die einem Unternehmen genau keine finanzielle Belastung während eines BVs verursacht, mit aller Gewalt ans Bein pinkeln will, muss und will ich nicht verstehen …

Das werden wir auch nie erfahren. Ich hole mal meine Glaskugel raus. Die Antworten sind nicht die, die der UP erwartet hat und deswegen löscht er seinen Account.

Data

Sind Schwangere nicht immer unter Umständen?

Nein, sie sind IN anderen Umständen. :wink:

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Pah - Wortklauberei …