Trittschalldämmung vorgeschrieben: 4mm

Hallo Experten,

ich möchte im Wohnzimmer Laminat verlegen und benötige dafür eine Genehmigung meiner Wohnungsgenossenschaft. Darin steht der Passus, dass ich eine Trittschalldämmung von mindestens 4 mm verwenden muss.

Bei der Suche nach entsprechendem Dämm-Material stoße ich allerdings auf Probleme.

  1. Ist eine 4 mm Ausführung eher selten zu finden.
  2. Hat sie immer schlechtere Trittschallwerte als die von mir ausgeguckte 2 mm-Variante.

Ist dick gleich wirklich besser? Bzw. was taugen die angegebenen Dezibel-Angaben wirklich?

Danke & Gruß

M. Richter

Hallo M.Richter,

Ja es gibt durchaus Unterschiede zwischen 4mm und 2mm dicker Trittschalldämmung. Die Dezibel-Angaben kommen durch die Dichte der Trittschall zustande und auf diese Werte kann man sich meistens gut verlassen.
Wir haben im Wohnzimmer Laminat gelegt, dass 12mm dick war:4mm Trittschall und Dampfbremse und 8mm reiner Laminat. Die Trittschall war bereits fertig am Laminat geklebt. Für euch würde sich sowas doch auch anbieten?!! Ist allerdings etwas teurer, aber lohnt sich wirklich.
Wenn du Trittschalldämmung einzeln legen willst, hier ein interessanter Kauftip:

Beantwortet doch auch meine Fragen

Hallo M.Richter,

Ja es gibt durchaus Unterschiede zwischen 4mm und 2mm dicker
Trittschalldämmung. Die Dezibel-Angaben kommen durch die
Dichte der Trittschall zustande und auf diese Werte kann man
sich meistens gut verlassen.

Ja, und da wären wir wieder bei den Dezibel-Daten. Meine bevorzugte 2 mm Dämmung erreicht laut Angaben eine Trittschallverbesserung von ca. 21 dB(A).

Dein Ebay-Tipp mit 4 mm kommt auf ca. 19. Wieso sollte ich also die 4 mm kaufen? Das lässt mich echt ins Grübeln kommen.

Danke & Gruß

M. Richter

Hallo M. Richter,
„Glauben macht selig“, so schrieb Nietzsche in der Ausgabe seines dritten Buches.
Geststte mir bitte zunächst einige Eingangsbemerkungen.
Der profan erscheinende Begriff „Trittschalldämmung“ wird dem komplexen Thema, was dahinter steht, in einer Weise nur ansatzweise gerecht. Leider ist es so, dass der Wirkungsbegriff ("…schalldämmung") suggeriert, hier bräcuhte man nur die Zahlenwerte zu vergleichen. je höher, desto besser. Und nach diesem simplen Vergleich, der einfach erscheint, dessen technische Hintergründe (und auf diese kommt es an!) sich dem Betrachter jedoch meist entziehen, wird ein Produkt gekauft.
Eine Kaufentscheidung, welche durch hohe „Trittschallverbesserungswerte“ eine Erwartungshaltung impliziert, welche hinterher von dem Fußbodenaufbau nicht gehalten werden kann!

Soweit die Vorbemerkungen.
Ob eine „Trittschalldämmung“ unter dünnschichtigen Fußbodenelementen (hier: Laminat) 2mm, 4 oder 6mm aufweist, ist schlichtweg unbedeutend.
Warum?
Trittschall lässt sich nur durch MASSE effektiv reduzieren. Eine 4mm Bahnenware aus beispielsweise geschlossenzeligem Schaum (das dürfte die übliche „Standardvariante“ sein) ist reine Augenwischerei. Ein „Knirschschutz“, wie wir Fachleute sagen. Falls einzelne Sandkörnchen vor der Verlegung auf der (gespachtelten) Estrichoberfläche liegen sollten …
MASSE ist jedoch durch PE-Folien nicht erreichbar.
Zudem bezieht sich die Angabe der „Trittschallverbesserung“ (das ist eigentich das Trittschallverbesserungsmaß) auf die Deckenauflage, jedoch als **frequenzabhängige Trittschallminderung.
Nun sind wir beim eigentlichen Thema!
Der erwartete Erfolg wird sich nicht einstellen, da die störenden Frequenzbereiche durch diese Unterlagen nicht wirkungsvoll zu unterbinden sind. Genauso, wie es bei Holzbalkendecken trotz optimaler Schalldämmung immer zu Dröhneffekten kommen wird, werden sich Laminat-Fußbodenelemente unangenehm durch die „Klackergeräusche“ beimn Begehen bemerkbar machen. In der eigenen Wohnung weniger, als darunter beim Nachbarn.

Fassen wir zusammen:
Trittschalldämmung, die sich in der Summe aus der Kombination von Körper- und Raumschall auswirkt, kann nur durch MASSE wirkungsvoll unterbunden werden. Idealerweise wird das ein Laminatfußboden sein, der fest auf der Estrichoberfläche verklebt ist und damit die Masse des Estrichs wie auch die darunter befindliche Trittschalldämmung (des Estrichs) ausnutzt.
Alles anderen technischen Lösungen sind aus meiner Sicht nur ein Kompromiss.
Und: man kann daran glauben, oder auch nicht.
Die Wahrheit wird sich nicht aus dem Lesen der Produktinformation ergeben, sondern aus der Folgereaktion der Nachbarn, welche sich möglicherweise durch Gehgeräusche gestört fühlen.

... was taugen die angegebenen Dezibel-Angaben wirklich?

Ich vermute, diese Frage kannst Du Dir nun selber beantworten?
-
Schlussbemerkung:
In der Richtung „störend-belästigende Geräuschentwicklungen aus Fremdwohnungen durch Laminatböden“ habe ich in der vergangenheit bereits ausreichend gerichtlich anhängige Vorgänge bearbeiten dürfen!
-.-.-.-.-.-
mfg Klaus Rauer; Sachverständigenbüro für Fußbodenkonstruktionen**

Hallo Klaus,

vielen Dank für die fachliche Hintergrundinfo. Allerdings hilft mir das nicht wirklich weiter, da ich in der Mietwohnung den Boden schwimmend verlegen muss. Ich muss auch unterschreiben, den Boden mit 4 mm Trittschall zu verarbeiten.

Dies hat allerdings die Konsequenz, dass ich eine neue Türe kaufen kann, da ich bei Auszug den Originalzustand wieder herstellen muss (eine abgeschnittene Türe lässt sich schlecht wieder richten). Bei der 2 mm-Variante fehlt mir nur 1 mm, das geht mit der vorhandenen Türe.

Daher frage ich mich, ob ich einfach die 2 mm verlege, auf die angegebenen Dezibelangaben vertraue, keine neue Türe benötige und es schnurzpiepegal ist, das 4 mm gefordert waren. Es handelt sich um das Wohnzimmer, auf dem auch ein großer Teppich liegt. Das Laminat soll als „Deko“ an den Rändern des Teppichs zu sehen sein.

Viele Grüße

M. Richter

Hallo M. Richter,
„Glauben macht se lig“, so schrieb Nietzsche in der Ausgabe
seines dritten Buches.
Geststte mir bitte zunächst einige Eingangsbemerkungen.
Der profan erscheinende Begriff „Trittschalldämmung“ wird dem
komplexen Thema, was dahinter steht, in einer Weise nur
ansatzweise gerecht. Leider ist es so, dass der
Wirkungsbegriff ("…schalldämmung") suggeriert, hier
bräcuhte man nur die Zahlenwerte zu vergleichen. je höher,
desto besser. Und nach diesem simplen Vergleich, der einfach
erscheint, dessen technische Hintergründe (und auf diese kommt
es an!) sich dem Betrachter jedoch meist entziehen, wird ein
Produkt gekauft.
Eine Kaufentscheidung, welche durch hohe
„Trittschallverbesserungswerte“ eine Erwartungshaltung
impliziert, welche hinterher von dem Fußbodenaufbau nicht
gehalten werden kann!

Soweit die Vorbemerkungen.
Ob eine „Trittschalldämmung“ unter dünnschichtigen
Fußbodenelementen (hier: Laminat) 2mm, 4 oder 6mm aufweist,
ist schlichtweg unbedeutend.
Warum?
Trittschall lässt sich nur durch MASSE effektiv reduzieren.
Eine 4mm Bahnenware aus beispielsweise geschlossenzeligem
Schaum (das dürfte die übliche „Standardvariante“ sein) ist
reine Augenwischerei. Ein „Knirschschutz“, wie wir Fachleute
sagen. Falls einzelne Sandkörnchen vor der Verlegung auf der
(gespachtelten) Estrichoberfläche liegen sollten …
MASSE ist jedoch durch PE-Folien nicht erreichbar.
Zudem bezieht sich die Angabe der „Trittschallverbesserung“
(das ist eigentich das Trittschallverbesserungsmaß) auf die
Deckenauflage, jedoch als **frequenzabhängige
Trittschallminderung.
Nun sind wir beim eigentlichen Thema!
Der erwartete Erfolg wird sich nicht einstellen, da die
störenden Frequenzbereiche durch diese Unterlagen nicht
wirkungsvoll zu unterbinden sind. Genauso, wie es bei
Holzbalkendecken trotz optimaler Schalldämmung immer zu
Dröhneffekten kommen wird, werden sich
Laminat-Fußbodenelemente unangenehm durch die
"Klackergeräusche" beimn Begehen bemerkbar machen. In der
eigenen Wohnung weniger, als darunter beim Nachbarn.

Fassen wir zusammen:
Trittschalldämmung, die sich in der Summe aus der Kombination
von Körper- und Raumschall auswirkt, kann nur durch MASSE
wirkungsvoll unterbunden werden. Idealerweise wird das ein
Laminatfußboden sein, der fest auf der Estrichoberfläche
verklebt ist und damit die Masse des Estrichs wie auch die
darunter befindliche Trittschalldämmung (des Estrichs)
ausnutzt.
Alles anderen technischen Lösungen sind aus meiner Sicht nur
ein Kompromiss.
Und: man kann daran glauben, oder auch nicht.
Die Wahrheit wird sich nicht aus dem Lesen der
Produktinformation ergeben, sondern aus der Folgereaktion der
Nachbarn, welche sich möglicherweise durch Gehgeräusche
gestört fühlen.

... was taugen die angegebenen Dezibel-Angaben wirklich?

Ich vermute, diese Frage kannst Du Dir nun selber beantworten?
-
Schlussbemerkung:
In der Richtung „störend-belästigende Geräuschentwicklungen
aus Fremdwohnungen durch Laminatböden“ habe ich in der
vergangenheit bereits ausreichend gerichtlich anhängige
Vorgänge bearbeiten dürfen!
-.-.-.-.-.-
mfg Klaus Rauer; Sachverständigenbüro für
Fußbodenkonstruktionen**

Hallo M.,
ich sehe schon, dass der Artikel mit seinen technischen Hintergrundinformationen hilfreich war.
Du weißt es jetzt, und alle Leser des Artikels wissen es nun auch: nur auf die Dicke irgendeiner Unterlage abzustellen, diese vorschreiben zu wollen, das ist die „klassische Methode“, allen das eigene fachliche Unvermögen mitzuteilen. Doch darauf haben wir keinen Einfluss!
Dir fehlt vielmehr am Türblatt nur 1 mm „zum Glück“. Das ist recht einfach umzusetzen, zumal das Türblatt über seine Aufhängung möglicherweise noch mit Distanzringen unterlegt werden kann!

Kaufe die erforderte Unterlage in 4mm Dicke und verlege sie flächig, und zwar oberhalb einer 1-lagigen PE-Folie (als Dampfbremse). Ich möchte an dieser Stelle auch nicht darüber diskutieren, ob diese Folie immer sinnvoll ist, oder nicht.
Damit ist auf jeden Fall erst einmal die technische wie auch die von Dir vertraglich erwartete Grundbedingung erfüllt!
An der Tür (besser: im Schwingradius) verlegst Du über die gesamte Wandlänge eine 2mm dicke Dämm-Bahnenware (idealerweise ebenfalls eine Folie).
Achte nur darauf, dass die Verlegerichtung von Dämmunterlage und Verlegeelementen rechtwinklig (keinesfalls parallel) zueinander erfolgen muss.
Zur Not „stückel“ die 2mm Bahnenware über den Schwingradius, wenn die Verlegerichtung der Elemente parallel zur Wand mit besagter Tür erfolgt. Damit sich die fugenfreien Stückelungen nicht vor der Verlegung de Elemente verschieben, werden sie mit einem Klebeband in den Kantenübergängen zu einer größeren Fläche fixiert.
Diese Verlegeart geht zwar nicht 100%-ig konform mit den anerkannten Regeln des Fachs, doch wir Sachverständigen dürfen nicht nur, nein: wir MÜSSEN teilweise über „den Tellerrand“ hinausblicken und empfehlen, was FUNKTIONIERT.
Und nicht, was zwar die Regeln der Technik aussagen, aber praktisch in dem jeweiligen Objekt überhaupt nicht umsetzbar ist.
Bedenke bitte auch, dass die Fußbodenelemente unter dem Türblatt in ein Übergangsprofil geführt werden.
Hier ergibt sich zwangsläufig eine leichte (unkritische) Spannung auf die Elementoberfläche, die sich aber schalltechnisch positiv auswirkt!

Das Laminat soll als „Deko“ an den Rändern des Teppichs zu sehen sein

Laminat-Fußbodenelemente sind ein eigenständiger Oberbelag. Hier ist wohl eher der aufgelegte Teppich als „Deko“ zu sehen.
An Dekorationsstücke werden nämlich nicht jene zwingend notwendigen Einbauregeln wie bei Laminat, vollflächig verklebten Teppichen oder elastischen Oberbelägen anzuwenden sein.
Wie dem auch sei: es bleibt Dir natürlich vorbehalten, jenes als „Deko“ zu sehen, was DU möchtest …
-.-.-.-.-.-
mfg Klaus Rauer; Sachverständigenbüro für Fußbodenkonstruktionen

Hallo Klaus,

vielen Dank für das Update! Eine Frage habe ich noch: Gibt es keine Materialprobleme (Aufwölbungen, Spannungszonen)an den Stellen wo die 4 mm Höhe auf die 2 mm Dämmung trifft? Auch bei rechtwinkliger Verlegung hat das Material doch den Höhenunterschied zu bewältigen.

Vielen Dank & schönen Abend

M. Richter

An der Tür (besser: im Schwingradius) verlegst Du über die

gesamte Wandlänge eine 2mm dicke Dämm-Bahnenware (idealerweise
ebenfalls eine Folie).
Achte nur darauf, dass die Verlegerichtung von Dämmunterlage
und Verlegeelementen rechtwinklig (keinesfalls parallel)
zueinander erfolgen muss.
Zur Not „stückel“ die 2mm Bahnenware über den Schwingradius,
wenn die Verlegerichtung der Elemente parallel zur Wand mit
besagter Tür erfolgt. Damit sich die fugenfreien Stückelungen
nicht vor der Verlegung de Elemente verschieben, werden sie
mit einem Klebeband in den Kantenübergängen zu einer größeren
Fläche fixiert.

Hallo M.,
wie ich schon schrieb: den Regeln des Fachs entspricht die Vorgehensweise zwar nicht, doch aus der Erfahrung heraus der Hinweis, da passiert nichts mit dem Laminatfußboden.
Die 2mm Höhendifferenz müssen und werden die Elemente klaglos übernehmen! Das entspricht einer toleranzkonformen Unebenheit des Unterbodens auf 10cm Meßpunktabstand. Und das noch bei duktiler Unterlage.
-.-.-.-.-
mfg Klaus Rauer