Hallo anton.blecks,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Für den Verkauf von Neuware ist stets ein Gewerbeschein notwendig, da die Ämter davon ausgehen, dass damit ein Gewinn erzielt werden soll.
Wenn stets auf Trödelmärkten verkauft werden soll, dann kann ein Reisegewerbeschein notwendig sein, siehe folgenden Link dazu in der Gewerbeordnung § 55:
http://www.gesetze-im-internet.de//gewo/__55.html
Der Unterschied liegt darin, wo der hauptsächliche Verkauf stattfindet, entweder in einem festen Laden, oder stets außerhalb des Ladens.
Verletzt man gegen die Gewerbeordnung, kann nach §§ 143 bis 148b nicht nur eine Geldstrafe verhängt werden, sondern es können auch weitere Sanktionen drohen wie z.B. eine Haftstrafe.
Neben der Gewerbesteuer und der Einkommensteuer sind auch weitere Dinge zu beachten wie z.B. die Zwangsmitgliedschaft bei der IHK, Übernahme der Kosten für die Sozialversicherungen (nicht wie bei einem Angestellten, sondern freiwillige Versicherungen, welche deutlich teurer sein können).
Am besten Sie lesen bei wikipedia die Grundlagen zur Gewerbe- und Einkommensteuer durch, um erste Informationen zu bekommen. Generell rate ich jeden dazu, bei einer gewerblichen Tätigkeit einen Steuerberater zu nehmen, da er sich am besten damit auskennt und es auch sein Beruf ist, sich bei den ganzen Neuerungen auf dem aktuellen Stand zu halten. Diese Kosten lassen sich ebenfalls absetzen. Hier die Links dazu:
http://de.wikipedia.org/wiki/Gewerbesteuer_%28Deutsc…
http://de.wikipedia.org/wiki/Einkommensteuer_%28Deut…
Sollten Sie bei Ihren Eltern wohnen und höhere Einkünfte erzielen (egal woher), dann sind Ihre Eltern verpflichtet, diese Einnahmen anzugeben, was dann in die Berechnung einfließt. Das kann dann auch zur Streichung des Wohngeldes führen.
Ich hoffe, ich konnte hier weiterhelfen.
Bis denne
gitarrejoern