Trödelmarkt Neuware verkaufen

Hallo,
ich wollte fragen was muss man alles beachten wenn man auf dem Trödelmarkt Neuware verkauft.

Unterschied von Reise Gewerbeschein und Gewerbeschein ?
Was muss man alles an steuern abgeben ?
Bis wie viel ist der Freibetrag ?

Wenn meine Eltern stattliche Hilfe bekommen ( Wohngeld ) kann dieses dann gestrichen werden ?

Letzte frage darauf soll ich nicht ablaufen möchte aber gerne wissen, was passiert wenn man ohne Gewerbeschein Neuware verkauft ? also zu was für einer Strafe ( oder nur Bussgeld? ) kann es kommen.

Mfg dankeschön schon mal vorab

also einiges kann ich nicht beantworten, aber mal grundsätzlich, Verkäufe als Selbstständiger sind immer Steuerpflichtig! Als Privater Verkäufer ist das Auslegungssache, jedoch hat man immer schlechte Karten, wenn die Gewerbeaufsicht vor Ort prüft!
Auf einem Trödelmarkt ist das jedoch sehr unwahrscheinlich…Hat man ein gesundes Verhältnis von Neuware und Trödelware auf dem Tisch, so habe ich noch nie erlebt das es da Ärger gab! Wenn man jedoch einen professionellen Stand hat und dann auch noch nur Neuware anbietet, da dann ist das Risiko erwischt zu werden deutlich größer! Auf vielen Trödelmärkten darf von Veranstalter her schon keine Neuware angeboten werden, einfach mal vorsichtig nachfragen!

Ich habe einmal erlebt, dass auf einem Trödelmarkt geprüft wurde, da ist zuerst die Polizei in Zivil rumgegangen, hat Fotos gemacht und kurz danach kam dann eine Streife und hat die Personalien aufgenommen. Vorwurf an den Verkäufer: Keine Preisauszeichnung und Verkauf von verbotenen Neuprodukten (Farben und Lacke). Er musste damals 350EUR Strafe bezahlen, ansonsten ist nach meinem Wissen nichts geschehen.

Ein anderes mal wurde ein Verkäufer aufgefordert sofort zu packen (er hat Sportschuhe angeboten), da er keine Reisegewerbekarte hatte. Eine nachfolgende Kontrolle 1,5 Std später sollte nur sicherstellen, dass dieser Anbieter wirklich weg ist. Kein anderer wurde nach einer Gewerbekarte gefragt, d.h. der Profistand hat aufsehen verursacht!

Ich hoffe etwas geholfen zu haben.

Viele Grüße aus Berlin

Dankeschön war hilfreich
aber ich glaube es gibt noch einige die mir noch weiter helfen können

Hallo anton.blecks,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Für den Verkauf von Neuware ist stets ein Gewerbeschein notwendig, da die Ämter davon ausgehen, dass damit ein Gewinn erzielt werden soll.
Wenn stets auf Trödelmärkten verkauft werden soll, dann kann ein Reisegewerbeschein notwendig sein, siehe folgenden Link dazu in der Gewerbeordnung § 55:
http://www.gesetze-im-internet.de//gewo/__55.html
Der Unterschied liegt darin, wo der hauptsächliche Verkauf stattfindet, entweder in einem festen Laden, oder stets außerhalb des Ladens.

Verletzt man gegen die Gewerbeordnung, kann nach §§ 143 bis 148b nicht nur eine Geldstrafe verhängt werden, sondern es können auch weitere Sanktionen drohen wie z.B. eine Haftstrafe.

Neben der Gewerbesteuer und der Einkommensteuer sind auch weitere Dinge zu beachten wie z.B. die Zwangsmitgliedschaft bei der IHK, Übernahme der Kosten für die Sozialversicherungen (nicht wie bei einem Angestellten, sondern freiwillige Versicherungen, welche deutlich teurer sein können).
Am besten Sie lesen bei wikipedia die Grundlagen zur Gewerbe- und Einkommensteuer durch, um erste Informationen zu bekommen. Generell rate ich jeden dazu, bei einer gewerblichen Tätigkeit einen Steuerberater zu nehmen, da er sich am besten damit auskennt und es auch sein Beruf ist, sich bei den ganzen Neuerungen auf dem aktuellen Stand zu halten. Diese Kosten lassen sich ebenfalls absetzen. Hier die Links dazu:
http://de.wikipedia.org/wiki/Gewerbesteuer_%28Deutsc…
http://de.wikipedia.org/wiki/Einkommensteuer_%28Deut…

Sollten Sie bei Ihren Eltern wohnen und höhere Einkünfte erzielen (egal woher), dann sind Ihre Eltern verpflichtet, diese Einnahmen anzugeben, was dann in die Berechnung einfließt. Das kann dann auch zur Streichung des Wohngeldes führen.

Ich hoffe, ich konnte hier weiterhelfen.

Bis denne
gitarrejoern

Sorry, aber dazu habe ich keine Ahnung.
liebe Grüße marita

OK, Reisegewerbe ist muss, dass wird dann auf jeden Fall gemacht. Aber ich möchte auf dem Trödelmarkt ein Stand von 1 - 2 Meter machen und wahrscheinlich wird mein Umsatz nicht sehr hoch sein, weil ich a nicht viel investiere und b nicht viel mit nehme bzw. nur mit einem Kleinwagen zum Trödel fahre. Den Trödel möchte ich ja nur 3-4 Monate im Jahr machen. Und dies ca. jeden zweiten Sonntag nur. Ich denk mal das mein Monatlicher Umsatz bei ca. 200-250€ liegen wird mehr nicht.

Solange ich meine Schule machen möchte ich dies nur nebenbei machen um ein bisschen Erfahrung zu sammeln, aber dann muss ich doch nicht bei IHK sein und Gewerbe - und Einkommensteuer bezahlen oder ?

Hallo,

tut mir leid, aber zu dieser Frage kann ich keine Antwort beisteuern. Ich würde mich beim Finanzamt erkundigen um keine Probleme zu bekommen.

Viele Grüße

Hallo,
ich wollte fragen was muss man alles beachten wenn man auf dem
Trödelmarkt Neuware verkauft.

Hallo Anton, Gewerbeschein ist für ein bestimmtes Geschäft am Ort und Reisegewerbeschein ist territorial
unabhängig innerhalb Deutschlands. Die ganzen Steuer-
rechtlichen Fragen mußt Du mit Deinem zuständigen Finanzamt klären, damit dann nicht das böse Erwachen
kommt.Neuware auf Trödelmarkt verkaufen ist sowieso nicht so einfach viele Veranstalter wollen das nicht.
Mußt Du auch vorher abklären. Mehr kann ich Dir auch nicht weiterhelfen Gruß stick

Hallo,

also auf den Flohmärkten wird immer kontrolliert (wenn ersichtlich ist, das es sich um einen gewerblichen Händler handelt), ob ein Gewerbeschein vorhanden ist. Wenn nicht, glaube ich, dass man seinen Stand räumen muss, bzw. man für Flohmärkte gesperrt wird, bis man einen Gewerbeschein vorlegen kann.
Ich glaube nicht, dass es einen Freibetrag gibt.
Bei Wiederholung gibt es eine Geldstrafe. Wie hoch, weiss ich nicht.
LG

Hallo Anton,ich kann nur sagen das du Standgebühr bezahlen musst und darüber Angaben machst was du verkaufst.Was dann noch kommt kann ich leider nicht sagen.

vg jutta14

Gewerbeschein wird für ein Gewerbe vor Ort benötigt. der zweite, wie der Name schon sagt.

Bei Trödelmärkten meldet man sich beim Marktleiter an.

Achtung, jedliche Einkommen unterliegen der Steuer. Auch in dem Fall, wenn man staatliche Leistungen oder Rente bezieht muss man auf die sogenannten Zuverdienstgrenzen achten, damit der Ertrag des Verkaufes nicht mit den Leistungen verrechnet wird. Wenn also nur einmalig ein paar private Sachen veräußert werdne sollen, dann geht das auch über Internetplatformen, bzw. Trödelmärkte. Alles unbedenklich, soweit kein ständige Handeln (Gewerbe) daraus wird. Also neue Ware einkaufen und dann verkaufen ist eine gewerbliche Tätigkeit.

Darauf kann ich keine Antwort geben.