Hallo Lilafee57,
also, ich habe mich nochmal schlau gemacht.
Es gibt KEINE einheitliche rechtliche Regelung. In Bayern, wo ja tendentiell alles eher strenger geregelt ist, gibt es einen Einzelfallentscheid der besagt, dass im Winter 90 Minuten Musik gemacht werden darf, im Sommer 45 Minuten. Auf diesen Beschluss wird vermutlich im Fall einer Klage verwiesen, wenn der Kläger damit nicht einverstanden ist, kann er trotzdem klagen und ein anderer Richter hat die Freiheit, anders zu entscheiden.
Ich weiß nicht aus welchem Bundesland du kommst, wir in Baden-W. haben keine Regelung außer natürlich der geltenden Ruhezeiten, was aber auch nur für Wohnungen/Reihenhäuser/Doppelhaushälften zutrifft - überall dort, wo man Nachbarn eben stören kann. Wenn ein Mietvertrag oder eine Hausordnung besagt, dass keine Musik gemacht werden darf, so hat das keine Geltung!! Musik machen ist erlaubt!!
Aber wie schon gesagt: Recht ist eine Sache, da Leben mit anderen Bewohnern eine andere. Es ist sicher immer am besten, eine gemeinsame Lösung zu finden.
Viel Spaß mit deiner Trommel und
erfolgreiches üben
Elisa