Trotz Attest darf ich nicht nachschreiben

Guten Tag,
ich hab ein kleines Problem, hoffe Ihr könnt mir helfen. Ich gehe in Köln auf ein Berufskolleg, bin im letzten Jahr. Vergangenen Dienstag hätte ich eine Deutsch-Klausur schreiben sollen. Da ich mich nicht bereit gefühlt habe, lies ich mich Krank schreiben -> Attest war da und wurde pünktlich abgegeben.
Trotz des Attestes will mich meine Lehrerin allerdings nicht nachschreiben lassen, ist das Rechtens oder hat da der Lehrer das letzte Wort?

Wenn du ein Attest hast darf sie dir auf jeden Fall keine 6 eintragen

Moin,

Da ich mich nicht bereit gefühlt habe, lies ich mich
Krank schreiben

vielleicht hat sie Lunte gerochen?!

Gandalf

definitiv nicht.
Weiss doch keiner, ärztliche Schweigepflicht etc.

mir gehts eigentlich darum, ob ich das Recht dazu habe diese Klausur nachzuschreiben oder ob das die Entscheidung des Lehrers bleibt.

Hallo,

ohne die „Spielregeln“ des Kollegs zu kennen ist es schwer etwas dazu zu sagen. Evtl. kann die Lehrerin statt des Nachschreibens eine mündliche Prüfung ansetzen.

Es wird doch eine Schul- oder Prüfungsordnung geben. Gibt es einen Vertrauenslehrer?

Gruß Volker

hi,

ich würde da gerne auf jemanden aus nrw warten vorher soviel aus bay: ich muss das attest nicht akzeptieren. Danach muss ich aber den Amtsarzt hinzuziehen.

die Franzi

Hallo,

Trotz des Attestes will mich meine Lehrerin allerdings nicht
nachschreiben lassen,

gab sie Dir denn keine Begründung dafür?

Gruß
Kreszenz

In BW kann der Lehrer nachschreiben lassen, muss aber nicht. Du hast kein Anspruch darauf. Vielleicht prüft sie Dich mündlich.

Coco

Ich muss dich enttäuschen, der Lehrer muss einen Attest nicht annehmen, wenn du schon öfters auffälligerweise am Klausurtermin gefehlt hast.

Ist der Lehrer gnädig, kann er dich nachschreiben lassen, oder was er auch darf, er kann dich in die mündliche Prüfung vor der ganzen Klasse schicken. Du hast dann 20 min. Zeit dich auf einen Text vorzubereiten, darfst dir Stichpunkte dazu machen, und musst dann vor der ganzen Klasse die Aufgaben mündlich formulieren.

Wenn dir beides verwehrt wird, oder du absolut keine mündliche Prüfung über dich ergehen lassen willst, empfehle ich dir: Geh zum Stufenleiter, oder zum Rektor. Je nach dem, wer mehr pro Schüler ist.

Hallo burokit,

definitiv nicht.
Weiss doch keiner, ärztliche Schweigepflicht etc.

und Du hast das auch nicht zufällig auf dem Schulhof / nem Kumpel erzählt, was Du vorhast? Und das ist auch zum allerersten Mal passiert?

*wink*

Petzi

n´Abend,
nach einem Betrugsversuch auch noch jammern …
der Vieux

Neue Situtation:

Meine Lehrerin kann mir keine 6 geben, da ich mein Attest pünktlich abgegeben habe. Sie lässt mich nicht nachschreiben, sagt aber die Note sei nicht feststellbar. Was genau das heisse wisse Sie selber noch nicht, sie würde irgendein Gesetzesbuch lesen müssen um zu gucken wie Sie mich bewertet. Kombiniert mit Ihrem Gesichtausdrücken heisst das für mich:
Sie weiss, dass ich nicht Krank war, kanns aber nicht nachweisen, will mir aber trotzdem eine schlechte Note rein drücken.
Wer kann mir helfen, was kann ich tun?

Hallo,

hab jetzt extra für Dich in der Schulordnung und in der Ausbildungs- und Prüfungsordnung nachgeschaut.
§6, Abs. 5 der Ausbildungs- und Prüfungesordnung (http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulrecht/APO…) sagt „Nicht erbrachte Leistungsnachweise gemäß § 48 Abs. 4 SchulG sind nach Entscheidung der Fachlehrerin oder des Fachlehrers nachzuholen oder durch eine Prüfung zu ersetzen, falls dies zur Feststellung des Leistungsstandes erforderlich ist.“ Hier findest du den genannten §48, Abs 4 Schulg http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulrecht/Ges…

Deine Lehrerin möchte Dich also (vermutlich über den Stoff des Halbjahres) prüfen, damit du eine Note auf das Zeugnis bekommen kannst. Darf sie, steht schriftlich im Gesetz. Wie ich sehe, vermutet sie (und wir hier wissen es), dass Du nicht wirklich krank warst und möchte Dir die größtmögliche Lehre erteilen. Sowas darf ich hier in Bay leider nicht, und würde es manchmal so gerne. Das läßt Schüler so schnell gesund werden! Ich erstelle Nachholschulaufgaben ja nicht zum Spaß, oder weil ich sonst nichts zu tun habe. Es ist auch so, dass ich die besten Aufgaben immer in den Hauptttermin tue, die zweitbesten (langweiligen, öden, doofen, aber trotzdem lehrplangerechten) kommen in den Nachtermin. Das ist nur leider nicht so schrecklich und abschreckend wie eine Ersatzprüfung.
Na denn, auf gehts, Du hast Dir die Suppe eingebrockt, dann löffel sie auch aus. Viel Spaß dabei!

die Franzi

Hi,

Betrugsversuch ist das nicht, die Schüler glauben nur, dass sie dadurch einen Vorteil hätten.
Versuch einer unbezahlten Arbeitsbeschaffungsmaßnahme würde ich das nennen. Ist aber auch strafbar, wie ich oben geschrieben habe :wink:

die Franzi

Ich gehe jetzt auch den bequemen Weg, d.h. ich habe mir nicht nochmal alles durchgelesen, evtl. ist mein Hinweis schon erfolgt.

Wenn die Schule berechtigte Zweifel an der Seriosität hat kann sie Dich zum Amts/Schularzt schicken.

Gruß Volker

Hi burokit,

Sie weiss, dass ich nicht Krank war, kanns aber nicht
nachweisen, will mir aber trotzdem eine schlechte Note rein
drücken.

was man ja verstehen kann, so rein menschlich *fg*

Und weiter oben schreibst Du ja, dass Du eigentlich lieber keine schlechte Note möchtest. Darum biete ihr einen Deal an: Du arbeitest ein Referat zum Thema der verpassten Klausur (oder einem anderen ihrer Wahl) aus, trägst das an nem festgelegten Termin der Klasse vor und sie bewertet das als Leistung. Dann hat sie ihre Genugtuung (denn Du musst mehr leisten als wärest Du „normal“ zur Klausur angetreten), Du hast Deine Chance auf ne gute Note und alle sind zufrieden :wink: Und nebenher lernst Du noch ne ganze Menge (sowohl fachlich als auch fürs Leben wie ich hoffe *fg*)

*wink*

Petzi

3 Like

Hallo,

Wenn die Schule berechtigte Zweifel an der Seriosität hat kann
sie Dich zum Amts/Schularzt schicken.

Theoretisch ja.
Praktisch: wie will ein Amts/Schularzt einen oder zwei Tage später eine Magenverstimmung (o.ä.) diagnostizieren?

Gruß
Elke

Hallo Elke,

die Frage ist berechtigt. Es geht nicht. Aber wenn das nächste Mal ein Attest in der Schule eintrudelt könnte sofort gesagt werden „Ab zum Schul/Amts-Arzt“.

In einer Klasse fehlte bei jeder Klassenarbeit ein Schüler. Er hat am nächsten Tag gefragt, was an Aufgaben gestellt wurden (besondes in Mathe) und hat dann gezielt darauf gelernt.

Ich weiß nicht wie es weiter gegangen ist, aber da war die offizielle Arzt-Schiene schon im Gespräch.

Gruß Volker