Trotz Beweise gegen eine Verkehrsordnungswidrigkeit

…steht im Bußgeldbescheid „Ihre Einwendungen konnten den Tatvorwurf nicht entkräften. Die Umweltplakette wurde an der Innenseite der Windschutzscheibe nicht deutlich sichtbar ausgelegt bzw. befestigt“
„Sie parkten im Bereich eines Parkscheinautomaten ohne gültigen Parkschein“

Nun sollen wir 108,50€ bezahlten.

Zuvor kam ein Brief, in dem stand was dem Halter vorgeworfen wird und man konnte dazu Stellung nehmen.
Da der Parkschein noch im Auto lag, war es kein Problem diesen Vorwurf zu entkräften.
Der Vorwurf, dass ohne grüne Plakette in der Umweltzone geparkt wurde, wurde mit einem Foto der Windschutzscheibe entkräftet.

DACHTE ICH, scheint nicht auszureichen!??

BEWEIS des Stadtamts: Phasenablaufplan, Ventilstellung

Nur was hat das mit der grünen Plakette zu tun?
Na und man zieht ja keinen Parkschein um ihn dann zu verstecken :wink:

Was nun?
Natürlich Widerspruch einlegen.
Doch ich befürchte, das wird nicht ausreichen!?

15 € würde ich ja einfach bezahlen, das wäre mir zu viel Aufwand.
Aber bei über 100 € sehe ich das etwas anders.

Wie verhalte ich mich am besten?

Vielen Dank für`s Helfen =)

1 Like

Hallo!

Was denn nun ?

War die grüne Plakette gut sichtbar angeklebt oder nicht ?
Da gibt’s wenig zu sagen, außer zum Zeitpunkt des Vorwurfs war das anders als mit dem nachgelieferten Foto belegt.

Bei Plakette angeklebt kann ja z.B. nichts diese Plakette verdecken, anders, wenn die Plakette lose auf dem Armaturenbrett liegt und von allerlei Krimskrams und Zetteln ganz oder teilweise verdeckt war.

Und was ist mit dem Parkticket ? Hatte man nun eins gezogen und hatte man es auch gut sichtbar ausgelegt ?
Das man eines hatte kann man mit dem Beleg (Ort, Uhrzeit, Datum steht ja drauf) auch nachträglich beweisen. Allerdings nicht den Vorwurf entkräften, man hat es auch sichtbar ausgelegt !

Offenbar waren Deine Einsprüche nicht ausreichend oder sie gingen nicht auf den gemachten Vorwurf ein.
Anders kann ich sie nicht deuten.

Man darf annehmen, Einsprüche werden sorgsam geprüft und mit den Unterlagen aus dem Vorwurf verglichen. Offenbar konnte man sie nicht entkräften.
Und wohl alle beide Vorwürfe ?

MfG
duck313

Hi
Die von dir genannten Dinge sind sachen, die die Behörde täglich x-mal hört.
Du glaubst gar nicht, wie viele sich schnell einen Parkschein ziehen oder einen anderen fragen, ob der einen über hat…
Oder nachträglich eben die Umweltplakette kaufen (ist ja sooo teuer) und dann ankleben und fotografieren.

Wenn die OWi wirklich nicht begangen wurde, solltet ihr das in der Rechtsmittelbelehrung genannte Rechtsmittel (Einspruch, nicht Widerspruch) einlegen und die Sache durch das Gericht klären lassen.

Ihr riskiert eine Verdoppelung der Kosten - mehr eigentlich nicht.

Gruß
HaWeThie

Vielen Dank,… wir haben Einspruch eingelegt =)

…das ist ja das ärgerliche, an den Vorwürfen ist eben nichts dran!!!
Wir haben Einspruch eingelegt!!!