Mein Mann bekommt eine Erwerbsunfähigkeitsrente kann er sich trotzdem Selbständig machen oder fällt dann die Rente weg ?
Hallo aus Erding, der Zusatzverdienst richtet sich nach der Rente, bei voller EU 400 Euro und bei Teilrente abhängig vom Rentenbescheid, müsste genau drauf stehen wieviel er dazu verdienen darf; das schließt meines Wissens auch eine Selbstständigkeit ein aber ich gebe zu bedenken das eine Verlängerung der Rente dann problematisch werden könnte da die RV immer drauf aus ist die Rente nicht mehr zu zahlen wenn eine Verbesserung des Gesundheitszustandes vorliegt; ich würde zur Sicherheit beim VDK nachfragen!
Ich hoff ich konnte weiterhelfen
Gwynifer
Hallo Gwynifer,
vielen Dank für Deine schnelle Antwort !
Gern geschehen und bitte bei weiteren Fragen einfach melden:smile:
Hallo,
ich bin kein Experte, ich kann nicht weiterhelfen.
Tut mir leid.
Mein Mann bekommt eine Erwerbsunfähigkeitsrente kann er sich
trotzdem Selbständig machen oder fällt dann die Rente weg ?
Trotzdem vielen Dank !
Kein Problem!
Trotzdem vielen Dank !
Hallo Champ74,
auch an Sie die Bitte: eine höfliche Anrede und Begrüßung ist auch im Internet bei Anfragen willkommen.
Ich weiß, es reißt in letzter Zeit bei wer-weiss-was ein das man seine Fragen einfach nur noch so „hinklatscht“ - aber das ist gegenüber denjenigen dem die Frage gestellt wird, sehr unhöflich.
Mein Mann bekommt eine Erwerbsunfähigkeitsrente kann er sich
trotzdem Selbständig machen oder fällt dann die Rente weg ?
Er kann einen selbstständigen Nebenerwerb beginnen. Die Rente wird in voller Höhe weitergezahlt wenn er:
Unter 3 Stunden 5 Tage die Woche arbeitet.
Er im Monat 400 Euro verdient - das ist die Hinzuverdienstgrenze.
Bei höherem Verdienst wird die Rente anteilsmäßig gekürzt.
Er muß die Aufnahme der Selbstständigkeit dem Rententräger schriftlich mitteilen und ab dem Jahr in dem er die Selbstständigkeit ausführt, dann die jeweiligen Einkommensteuerbescheide vom Finanzamt als Kopie an den Rententräger schicken.
Des weiteren muß er sich je nach Tätigkeit einen Gewerbeschein beim Gewerbeamt Ihrer Stadt zulegen, oder wenn seine Tätigkeit als freiberuflich gilt es so abrechnen.
Gute Hilfestellungen & Info diesbezüglich gibt Ihnen die IHK.
Wenn er bei den 400 Euro monatlich bleibt, gilt er als Kleinunternehmer und muß wenn er Mitglied bei der IHK werden möchte, was Vorteile hat, keine Gebühren zahlen.
Ich hoffe Ihre Frage somit gut beantwortet zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Natascha
Hallo Natascha,
jetzt muss ich mich erstmal entschuldigen, es stimmt, es ist normalerweise garnicht meine Art nicht zu grüssen, war aber irgendwie nur auf die Frage fixiert !
Also, sorry nochmal !!!
Vielen Dank für die ausführliche Antwort, hat uns sehr geholfen !!
Hallo Liebe Leser,
habe ähnliches „Problem“ und versuche hier eine Antwort zu bekommen… hier mein Fall:
mein Bekannter möchte mit mir eine GmbH (Baubranche- am Laufen) gründen. Ich bin 50 und bekomme seit letzten Jahres eine Rente wegen voller Erwerbsminderung (ca.290€/Monat)
Besteht eine Möglichkeit, z.B. als „stiller“ Gesellschafter, daß ich in so eine GmbH einsteigen kann ohne meine Rente nicht für immer zu verlieren? Bin wirklich krank (Morbus-Crohn usw.) und kann sonst keine körperliche Arbeit nachzugehen. Bei der GmbH hätte ich nur ein paar Stunden im Monat leichte Büroarbeit, die ich auch von zu Hause erledigen könnte. Habe aber Angst, wenn etwas schief gehen sollte, daß ich dann meine Rente nicht mehr bekommen werde.
Außerdem bin noch 1 Jahr in Insolvenz (hatte Lebensmittelladen).
Für eine Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar, da ich wirklich verzweifelt bin.