Trotz fehlender kennzeichnung abgeschleppt

Moin,

am 16. Juni 2012 wurden in Hamburg Altona zur sogenannten „Altonale“ Fahrzeuge von ihrem offiziellen Parkplatz entfernt.

Die Sondernutzung des Parkraumes war zwar per Handzettel im Viertel mitgeteilt worden, aber nicht an allen relevanten Flächen waren zusätzliche Hinweisschilder angebracht.

Einem Fahrzeughalter wurde erst fast vier Monate nach dem Ereignis ein Gebührenbescheid zugestellt.

Mir erscheint die Rechtmässigkeit dieses Vorgehens sehr zweifelhaft.

Moin,

Einem Fahrzeughalter wurde erst fast vier Monate nach dem
Ereignis ein Gebührenbescheid zugestellt.

Darin müsste doch aber ein konkreter Vorwurf drinstehen wie z.B. „Sie parkten trotz Zeichen XYZ“ o.ä.

Mir erscheint die Rechtmässigkeit dieses Vorgehens sehr
zweifelhaft.

Nach der bisherigen Schilderung würde ich dem zustimmen.

Gruss Jakob

Guten Tag Jakob,

danke für den Hinweis, denn jetzt wird es noch abenteuerlicher. Im Gebührenbescheid steht nur, das Fahrzeug „stand verkehrsbehindernd“…,
obwohl es, wie oben bereits erwähnt auf einem offiziellen Parkplatz geparkt war, in einer Reihe von Parkbuchten, die auch alle von anderen Fahrzeugen besetzt waren. Die wurden vermutlich ebenfalls alle entfernt.

Moin,

kuriose Geschichte. Aber da würde ich als Betroffener zumindest Einspruch gegen die Verwarnung einlegen.
In der Regel sage ich immer wenn eine Verwarnung ins Haus flattert „Pech gehabt, musst Du halt zahlen“. Aber in diesem Fall…

Gruss Jakob