Trotz festem Arveitsverhältnis zur Bundeswehr?

Hallo, ich bin 26 und in einem festen Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst. Mich reizt es schon seit mehreren Jahren zur Bundeswehr zugehen. Ich habe mich auch schon um einen Beratungstelefon gekümmert. Jedoch würde ich gerne vorher schon einiges wissen. Zum ersten wurde mir erzählt ich kann mich von meinem Arbeitgeber freistellen lassen für die Dauer der Grundausbildung. Ohne Arbeitsrechtliche Konsequenzen und Kündigung etc. Mich würde interessieren ob dies stimmt, zumal es ja keinen Wehrdienst mehr gibt. In Foren finde ich immer nur Aussagen über die Einberufung. Da es ja aber nur noch den freiwilligen Wehrdienst gibt, ist dies ja in meinem Fall völliger Quatsch. Und kann ich falls es mir wieso auch immer nicht zusagt den Dienst quittieren? Gibt es eine Probezeit ? Oder muss ich mich mindestens für 1 Jahr verpflichten ?

Zum anderen kann ich mich nicht wirklich über eine Laufbahn entscheiden. Ich würde gerne in den technischen Dienst. Ich hab mittlere Reife und eine abgeschlossene Berufsausbildung als Elektroniker für Betriebstechnik und ein paar Jahre Berufserfahrung. Bewerbe ich mich nun als Feldwebel oder als Unteroffizier ? Bei welchem Dienstgrad habe ich die möglich evtl bei der Bundeswehr meinen Meisterbrief zu machen ? Über die Dauer von 8-12 Jahren Verpflichtung und eventuelle Auslandseinsätze bin ich informiert, da ich vor einigen Jahren schon einmal bei einem Beratungsgespräch war.
Liebe Grüße,

Hi.

Ja, die Grundausbildung ist eine Art Probezeit. Mit deiner Vorbildung bewirbst du dich erstmal als gar nichts. Im technischen Bereich bist du nach der Grundausbildung automatisch Stabsunteroffizier.(Zumindest ist das bei der LW so).
Der Dienstgrad hat mit dem Meisterbrief IMHO wenig zu tun. Wie das mit der Freistellung bei deinem jetzigen Arbeitgeber ist, kann ich nicht sagen.

Hallo,

du kannst dich für die Zeit der Eignungsübung freistellen lassen und hat das Recht auf Wiedereinstellung, solltest du dich gegen die BW-Laufbahn entscheiden.
Die Eignungsübung geht 4 Monate und umfasst dabei auch die Grundausbildung und eben auch die Zeit darüber hinaus.
In dieser Zeit kann dein Vertrag mit der BW einseitig (von dir oder der BW) gekündigt werden. Quasi eine Probezeit.
https://www.gesetze-im-internet.de/e_g/BJNR000130956.html

Welche Laufbahn du einschlägst, bestimmt auch die Dauer der Verpflichtung.
Die Laufbahn kannst du dir erstmal selbst aussuchen. Die BW hat da natürlich ein Wörtchen mitzureden (je nach Qualifikation stellen sie dir verschiedene Laufbahnen zur Auswahl).

Die Unteroffizierlaufbahn hat als „Ziel“ den Facharbeiter. Da du dies ja bereits bist, würdest du direkt bei Einstellung den Rang eines Stabsunteroffiziers erhalten. Nennt sich dann etwas abwertend Neckermann-Stuffz.
Hast du die Qualifikation noch nicht, arbeitest du dich durch die Ränge und machst im Laufe der Laufbahn die Ausbildung.

Die Feldwebellaufbahn hat den Meister als „Ziel“. Ab dieser Laufbahn kannst du entsprechend auch den Meisterbrief machen.

Offizierslaufbahn entsprechend das Studium.

Kleine Einschränkung:

Meine Aussagen beziehen sich ausschließlich auf die Laufbahnen im Fachdienst. Im Truppendienst und der Reserve gilt dies (evtl.) nicht.

Gibt es dafür keine Infobroschüren?

Keine in denen das so in etwa da steht wie ich es brauche. Da steht nur oberflächlich immer etwas drin! Aber halt nicht detailliert.