Trotz p-Konto und Freibetrag, Pfändung

Guten Tag,
Ich bekomme momentan 650 ALG2 Bezüge und lasse am Monatsende ca. 50 € stehen damit am Monatsende/Monatsanfang je nachdem auf welchen Tag der 1. fällt auch Geld noch für Abbuchungen drauf ist.
Seit April diesem Jahres Bucht meine Bank trotz Untergrenze und P-Konto diese 50 € ab, da diese in den neuen Monat mit einfließen und daher angeblich Pfändbar seien.

Ist das legitim oder darf ich kein Geld mehr drauflassen obwohl ich im gesamten Zeitraum von Anfang diesem Jahres noch nicht mal über 1000€ kam?

VG Marko

Hallo!

Lies mal hier rein:

Grundsätzlich kann man auf dem P-Konto ansparen, also nicht verbrauchte Mittel auf den neuen Monat übertragen. Die Tücke steckt aber im Detail.
Am besten wäre es für Dich wohl das Konto immer ganz abzuräumen. Da das neue Geld wohl schon spätestens am 1. des Folgemonats auf dem Konto bereitsteht sollten auch so frühe Abbuchungen gedeckt sein.

Für weitere Info müsstest Du dich mal genauer beraten lassen.

MfG
duck313

Hallo Duck313, danke für deine rasche Antwort.
Ich habe mich dahingehend bei meiner Bank versucht mich beraten zu lassen. Es kam immer die Aussage das so die gesetzliche Bestimmung ist. Hab auch schon gefragt welche gesetzliche Bestimmung es sei, es kam keine Antwort, ausser das ich zur Schuldenberatung gehen soll.

Geh einfachj im von duck verlinkten Artikel auf den Punkt: : kann man auf dem P-Konto sparen?
Da ist sogar das Urteil des BGH mit Aktenz. = Az. IX ZR 115/14 angegeben, dass man das kann und in welcher Form ist auch beschrieben. Es gibt aber auch halsstarrige Banken, wie Deine die das missachten!
Ruf das Urteil auf, druck´s aus, halt´s Deinem Bankfilialleiter unter die Nase und verlang, dass mit Dir nach Recht, Gesetz und dem Urteil des BGH verfahren wird. ramses90

Hallo Ramses90, vielen lieben Dank

und dann wäre es auch noch gut, es zu lesen. Das hast Du selber nicht getan, sonst hättest Du gesehen, dass es sich ganz und gar nicht auf den geschilderten Sachverhalt bezieht.

Schöne Grüße

MM

1 Like

Ja das habe ich gemacht und man darf sparen, es steht auch so in der ZPO §850 falls Quartalweise Lastschriften oder Abbuchungen (z.b. KFZ-Vers) stattfinden. Selbst ohne Urteil, hätte die Bank nicht Pfändung erlauben dürfen.
Meine Bank hat diesen Vorfall schriftlich aufn Tisch liegen binnen 7 Tage erhalte ich Antwort und kann sie ja hier dann öffentlich machen.

VG

Nö.

Wenn Du jetzt mit Pauken und Trompeten bei der Bank einmarschierst und mit § 850 ZPO wedelst, ist das bestenfalls eine Lachnummer.

Wenn Du die Rechtsquellen, auf die Du dich beziehst, gelesen hättest, hättest Du leicht gesehen, dass die einzige Aussage, die § 850 ZPO enthält, die ist, dass laufende Lohn- und Gehaltszahlungen nach den Regeln gepfändet werden dürfen, die in den §§ 850 a bis 850 i ausgeführt sind. Also nix mit P-Konto und „Sparen“.

Für Dich sind die §§ 850 k und 850 l ZPO interessant. Keine leichte Kost, nicht sehr einfach zu lesen.

Tu es trotzdem, bevor Du Dich bei Deiner Bank endlos blamierst. Und frag dann nochmal hier nach, wenn Du einzelne Sätze oder Formulierungen daraus nicht verstehst.

Schöne Grüße

MM

2 Like