moin moin,
zunächst einmal ist zu sagen, dass es keine Seltenheit ist, wenn jemand in einem Abstinenzprogramm beim TüV, der PIMA oder sonstigen Institutionen auffällt.
Die Beschriebene Situation ist aber schon dramatisch und der Betroffene sollte sich professionelle Unterstützung holen und zumindest einen Arzt aufsuchen.
Nur der Arzt kann dann entsprechende Diagnosen stellen.
Eine pauschale Verurteilung sollte jeder unterlassen.
Das tückische bei einer Alkoholkrankheit ist, dass der betroffene seine Krankheit als letztes erkennt und dann auch noch die Einsicht zeigen muss, um etwas entscheidendes zu verändern.
Der Fehler in der Beurteilung dieser Krankheit liegt darin, dass diese Krankheit einen Menschen zeitlebens begleitet. Ein „Beinbruch“ wird medizinisch versorgt und der Patient wird nach einer übersichtlichen Zeit geheilt sein und das Bein voll belasten können. Die Alkoholkrankheit ist Zeitlebens vorhanden, immer existent…und das ist das tückische an der Krankheit.
Also bitte keine Vorverurteilungen!
Der Nachbar sollte sich also professionelle Hilfe holen.
Wenn der Arzt dann der Meinung ist dass eine Therapie erforderlich ist, dann sollte er diese auch machen.
Nach Therapieende muss das vom Gesetzgeber vorgeschriebene Abstinenzprogramm nochmal gamacht werden.(Legalbewährung)
Sicherlich wird es dazu einen Vertrag über 12 Monate geben.
Sollte der Arzt keine Alkoholkrankheit diagnostizieren, dann sollte der Nachbar das Abstinenzprogramm nochmals beginnen. Erforderlich sind dann aber sicherlich 12 besser noch 18 Monate Abstinenznachweis.
Es würde sich auch Empfehlen, diese Abstinenznachweise über die schärferen Haaranalysen zu machen, um die Glaubwürdigkeit zu erhöhen.
Dabei muss man wissen, dass selbst alkoholfreies Bier auffallen kann.
Die Führerscheinstelle wurde sicherlich über den Vorfall informiert, was auch Sinn macht.
Oftmals müssen die Menschen erst einmal richtig „auf die Fresse“ fallen um etwas zu verändern. Diese Situation ist nun eingetreten und der Nachbar muss sich nun entscheiden. Weiterhin zu Fuß gehen, auch dabei kann der Straßenverkehr gefährdet werden. Dafür muss ich kein Fahrzeug führen, oder den Alkohol, ggf mit professioneller Hilfe, aussem „Kopp“ lassen und nach 12-18 Monaten über eine MPU die Fahrerlaubnis zurückbekommen.
mfg
mpu24