Trunkenheit am steuer

hallo,
wurde von der polizei wegen trunkenheit am steuer angehalten. der wert nach messung waren 1,5 promille.
bekam einen stafbefehl und eine ladung vom gericht.
das ich schuldig bin und eine strafe bekomme ist mir klar, jedoch bin ich auf bewährung.
Dies bin ich weil ich keinen Zivieldienst geleistet habe wurde ich verurteil und bekam eine bewährungsstrafe.
die frage die sich mit stellt ist ob das jetzt einfluss auf diese strafsache hat und ob ich mit einer höheren strafe rechnen muss?
hoffe könnt mir bisschen helfen

lg

Hallo Marcos,

denke, dass eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Ist m.M ja keine Strfsache im herkömmlichen Sinne dieses betrunkene fahren, sondern ein Verkehrsdelikt. Bewährung wird nur dann erhöht, wenn in der Bewährungszeit dasselbe Delikt verübt wird wie dass, für das man Bewährung bekommen hat.
Also auch hier- bei Gericht Reue zeigen und diesen Scheiß möglichst nicht! widerholen!
Alles Gute und viel Gück
Fips