Trunkenheitsfahrt 1.5 Promille + Fahrerflucht MPU?

Hallo

Ich habe mich an Silvester 11/12 mit Alkohol ans Steuer gesetzt… dann beim fahren eingeschlafen und einen Unfall gebaut. Ich über einen hohen Bordstein gebrettert und habe einen stromkasten dabei kaputt gefahren. Der Aufprall war ziemlich heftig. Ich hatte dolle Schmerzen in meiner Schulter . Nach den Unfall bin ich aus dem Auto ausgestiegen und bin zu meinen Eltern gegangen weil deren Wohnung gleich um die Ecke wahr damit sich meine Mutter meine Schulter angucken kann und die Polizei anrufen kann. Aber jemand anders hatte die Polizei schon gerufen. Dann haben die mich mit aufs Revier genommen.

Wurde dann angeklagt wegen einer trunkenheitsfahrt mit 1.5 Promille und Fahrerflucht. 15 Monate Sperre bekommen.

Jetzt ist die frage ob ich eine mpu machen muss?

Obligatorisch ist eine MPU bei 1,6 Promille. Kann also sein, Du kommst drum herum. Wie lange ist denn der Strafbefehl schon zugestellt, eine Verhandlung gab´s ja kaum?
Einfach mal abwarten.
Gruß
fragmich46

Hallo,

Das liegt im Ermessen der Führerscheinstelle.
Wenn sie die Fahrerlaubnis neu beantragen, bekommen Sie Bescheid.
Oder einfach vorher mal anfragen.
Aber ich gehe mal davon aus, dass Sie eine MPU ablegen müssen.

Gruß, Jörn Otten.

Hallo Phatalo,

mit Sicherheit…!

Gruß und viel Erfolg

sprudellaster

Ist so nicht zu beantworten - beantworte mir bitte noch folgende Fragen:
Ist das Deine erste „offizielle“ Alkoholfahrt gewesen?
Warst Du in der Probezeit?
Gruß Petra

Keine Probezeit und erstes mal auffällig geworden

Gehe mal von von Entzug der Fahrerlaubnis aus mit einer Sperrfrist von ca 12 - 15 Mon. innerhalb derer keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf.
Die zu erwartende Geldstrafe wird sich im Bereich von ca. 30 - 50 Tagessätzen bewegen.( 1 TS = Monatseinkommen / 30)
Außerdem werden für die Taten noch Punkte vergeben, die aber durch die Löschung der Fahrerlaubnis ebenfalls gelöscht werden.

Die Tat bleibt ab Neuerteilung 10 Jahre gespeichert. Wenn innerhalb dieser Frist eine erneute Trunkenheitsfahrt anhängig wird, ist ein MPU obligatorisch.

Allerdings nur dann, wenn die Unfallflucht nicht als verkehrsrechtliches Vergehen verwertet wird - sollten also Punkte vorhanden sein - die mit diesem Vorfall die Höchstzahl überschreiten - droht ein Entzug wegen Punkten…

hallo,

es wird sicherlich eine MPU angeordnet.
Es liegt auch im ermessen der Behörde, ob da eine verschärfte MPU mit einer
doppelten Fragestellung, Alkohol und Straftat angeordnet wird.

mfg
mpu24

Hallo,

leider kann ich dir das nicht beantworten.

Die Führerscheinstelle wird dies vermutlich festlegen.

Gruss Uwe
http://www.Aufbauseminare-Siegen.de

eine mpu ist sehr sehr wahrscheinlich. obwohl eine rechtliche verpflichtung seitens der fahrerlaubnisbehörde erst ab 1,6 besteht, wird aufgrund der fahrerflucht wohl zusätzlich mit einer ungeignetheit zum führen eines kfz argumentiert.