Tschechischer Führerschein

Wie ist die Rechtslage bei einem Tschechischen Führerschein

Wer ist in Deutschland mit dem Führerschein berechtigt ein KFZ zu führen?

Was wäre wenn man in Deutschland noch nie einen Führerschein hatte
6 Monate in Tschechien gelebt hat & dort den Führerschein macht
zurück in DE erzählt dir ein Polizist der Führerschein wäre in hier ungültig ?!

danke im vorraus auf weiterhelfende antworten

lg

_**hallo, viele fragen auf einmal…
aber ich versuche mal eine passende antwort zu geben.
also die rechtslage kann ausgelegt werden aber eigendlich wenn alles richtig gemacht ist ist der  cz-eu-führerschein rechtens und keiner kann was machen.
voraussetzung na klar kein alk oder drogen sowie sich an die stvo halten.
berechtigt ist jeder der gewisse voraussetzungen mit bringt.

  1. polizeilich in cz anmelden.
  2. mietvertrag
  3. vorweg 185 tage dort gelebt zuhaben und ganz wichtig nicht in deutschland gearbeitet zu haben (die deutschen behörden prüfen das nach).
    4.man muß mittlerweile einen handyvertrag in cz machen.
    5.ein bankkonto in cz eröffnen.
    dort arbeiten.
    (wer nicht dort arbeitet sollte in cz eine freundin haben sozusagen um bestätigen zukönnen das der lebensmittelpunkt dort war um die beziehung zu pflegen nur so kann es rechtens sein.
  4. die polizei macht zwar ihre dummen sprüche wie: warum in cz ?
    warum deutsches geld ins ausland… und noch so ein paar dumme sprüche aber seid dem 13.01.2012 müßen die eigendlich garnicht mehr dumm fragen und dich weiterfahren lassen. was sie können und auch tun werden; sie leiten es an die staatsanwaltschaft und landratsamt weiter.
    kurzum: die kontrollen sind in cz sehr streng geworden und die cz prüfen den wohnsitz und man sollte dann auch dort sein sonst dürfen sie keinen führerschein mehr ausstellen.
    so wer jetzt noch fragen hat soll sie stellen, ich kann auch eine sehr gute cz-fahrschule die ich gegen eine kleine schutzgebühr preisgeben empfehlen kann aber nur über pn.

lg andysporty

ps: ich hoffe du/ihr könnt damit was anfangen…**_

Sehr gute Antwort!

Wenn man sich an all diese Punkte hält dann ist eine solche Fahrerlaubnis uneingeschränkt in Deutschland nutzbar, vorausgesetzt dem steht hier nichts entgegen - also z.B. ein Entzug der FE oder eine MPU-Auflage.
P.S.: Eine 2-jährige Probezeit gilt in D auch mit einer ausländischen Fahrerlaubnis.

Gruß Crack

Ist ja egal, was ein Polizist erzählt … Die Rechtslage ist eindeutig: Führerscheine, die während eines mindestens 185-tägigen Aufenthaltes im EU-Ausland erworben wurden sind anzuerkennen, wenn es während dieser Zeit in D keine Sperrfrist, Strafsache o.ä. gab. Als unbescholtener Bürger gibt es da keine Probleme.

Ein 185-tägiger Aufenthalt im Ausland bedeutet:

  • aus Deutschland abmelden (beim Ewma abmelden mit „Wohnsitz ins Ausland verlegt“) - wichtig! Ohne Abmeldung keine Anmeldung. Zweitwohnsitze sind nicht zulässig.
  • im EU-Land die lokalen Anforderungen an eine Anmeldung erfüllen und sich anmelden - wichtig !, meist sind Mietvertrag und Personalausweis notwendig. In Polen muss der Vermieter mitkommen.
  • keine Schule, Studium, Arbeit, Sozialleistungen in D mehr.
  • Rente nur, wenn das vorher geklärt ist.
  • es sollte erkennbar sein, dass der Lebensmittelpunkt im EU-Land liegt/lag. Persönliche Beziehungen oder ein guter Grund (KEIN STudium- oder Schulbesuch !!!) sind notwendig.

Ideal ist eine nachvollziehbare Beschäftigung im Ausland und der Führerschein als „Nebenprodukt mitgenommen“ - aber nicht unbedingt erforderlich und auch nicht vorgeschrieben.