TÜF-Darf man lockeren Seitenspiegel an unterer Halterung festkleben?

Hallo,
muß mit Peugeot 207 zum TÜF, bin schon 8 Monate drüber. Der Außenspiegel Fahrerseite ist nur noch mit dem Schlauch für die die Bewegung verbunden. Jetzt wollte jemand den Spiegel mit einem starken Kleber festkleben. Ich bin nicht sicher, ob es OK ist. Für den TÜF wäre es kein Problem. Aber man könnte den Spiegel nur in einer Stellung belassen?
Weiß jemand Rat?

Sicher, dass der nicht elektrisch verstellbar ist?
Einen kompletten Spiegel gibt es bereits ab ca. 50€ und auf dem Schrottplatz bestimmt für weniger.

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Moin,

ich nehme an, dass der Spiegel nicht dort abgebrochen ist, wo er mti der Karosserie verbunden (an die Tür geschraubt) wird, sondern am Drehgelenk, welches das Anklappen des Spiegels ermöglicht.

Somit wäre der Spiegel nach dem Festkleben nicht mehr anklappbar in „Fahrposition“ fixiert.
Das Spiegelglas bliebe verstellbar, es bewegt sich ja innerhalb des Gehäuses.

Insofern sehe ich kein Problem bei der Hauptuntersuchung/HU (vulgo: TÜV), aber in der Waschanlage.