Tür beschädigt

Hallo liebe Rechtsexperten!

ich habe im Archiv nichts gefunden, deshalb hier mal eine Frage von einem Laien:
Wenn an seiner eigenen Wohnungstür Schaden durch den Mieter verursacht wurde (Tür wurde aufgebrochen, weil der Schlüssel in der Wohnung vergessen wurde), übernimmt solche Fälle die Hausratsversicherung oder wenn nicht, kann man solche Sachen auch über die Versicherung des Vermieters laufen lassen? kann man etwas in der Situation überhaupt tun, ausser es selber zu zahlen?

Danke für jegliche Info…

Hallo,

aus meiner Sicht:

Die Tür gehört zum Sondereigentum, also dem Vermieter. Die Gebäudeversicherungen (Hapfpflicht, Feuer etc.) haben damit m.E. nichts zu tun.

Wenn der Mieter die Tür beschädigt, muss er den Schaden zahlen. Hat er eine Haftpflicht und zahlt diese das, ist es gut, ansonsten muss er es aus eigener Tasche zahlen.

Gruss Hans-Jürgen
***

Hallo,
die Hausratversicherung ist nur für die nicht zum Haus gehörenden Sachen zuständig, ggf. auch noch für Glasschäden (je nach Versicherungsumfang).
Ohnehin: wenn der Schaden zudem selber und absichtlich verursacht wurde: selber zahlen.
Gruß
loderunner (ianal)

die Hausratversicherung ist nur für die nicht zum Haus
gehörenden Sachen zuständig, ggf. auch noch für Glasschäden

Das stimmt nicht ganz. Es gibt Tarife, die bezahlen auch Gebäudebeschädigungen nach einem Einbruch (der in diesem Falle nicht gegeben ist).

Ohnehin: wenn der Schaden zudem selber und absichtlich verursacht wurde: selber zahlen.

Einverstanden.

die Hausratversicherung ist nur für die nicht zum Haus
gehörenden Sachen zuständig, ggf. auch noch für Glasschäden

Das stimmt nicht ganz. Es gibt Tarife, die bezahlen auch
Gebäudebeschädigungen nach einem Einbruch (der in diesem Falle
nicht gegeben ist).

Stimmt. Und es gibt Versicherungen die bezahlen den Kotflügel des Autos wenn er kaputt ist, oder die Behandlung des gebrochenen Knochens, wenn man gefallen ist. Aber, um Himmels Willen, was hat das mit der Frage zu tun?

fragt ein verstörter
Hi

Hallo du, der du on bist…

Das wäre ein Fall für die Mietsachschaden-Unterabteilung der privaten Haftpflichtversicherung des Mieters sofern er eine solche hat.
Wahrheitsgemäß schildern, wie es zu der Türbeschädigung kam.
Und dann hoffen, dass die Versicherung wenigstens eine Teil übernimmt.
Weil:
Normaler weisemüsste man in so einem Fall (Schlüssel vergessen, Türe zugefallen) einen Schlüsseldienst rufen.
Wenn der es ohne Beschädigung der Türe schafft sie zu öffnen, ist der Schlüsseldienst vom Mieter zu zahlen.

Nur bei „Gefahr im Verzug“ könnte ein Aufbrechen der Tür gerechtfertigt sein, z.B:
Auf dem Herd steht ein Essen auf mittlerer Flamme, und gleichzeitig läuft Badewasser in die Wanne ein, und der Mieter geht nur noch schnell mit dem Mülleimer runter (ist mir mal passiert).
Dann hilft nur die Tür eintreten / aufbrechen, weil sonst ein Wasserschaden und ein Brandschaden drohen.
Aber auch hier könnte man argumentieren, dass der Wasserschaden das Feuer vielleicht gelöscht hätte :wink:

Gruß
BT

‚Tarife‘, nicht ‚Versicherungen‘. (kT)
.

Aber, um Himmels Willen, was hat das mit der Frage zu tun?

Loadrunner hatte behauptet, dass die Hausratversicherung keine Gebäudebestandteile deckt. Deswegen habe ich diese Einschränkung gemacht. Wenn es etwas mit der ursprünglichen Frage zu tun gehabt hätte, hätte ich meine Antwort unter die Frage „gehängt“.

fragt ein verstörter

Hoffe die Verstörung beseitgt zu haben.

Hallo,
die Hausratversicherung ist nur für die nicht zum Haus
gehörenden Sachen zuständig, ggf. auch noch für Glasschäden
(je nach Versicherungsumfang).

Hallo,

stimmt so nicht. Die Haftplichtversicherung tritt für Schäden ein, die der Versicherungsnehmer Dritten zufügt. Wenn ich z.B. meinen Rasierpinsel mit Marmorgriff versehentlich ins Klo fallen lasse und dabei die Schüssel einen Riss bekommt, ich also das Eigentum eines Dritten, nämlich des Vermieters beschädige, ist das ein klassischer Fall für die Haftpflichtversicherung.

Gruß

S.J.

Die Haftplichtversicherung tritt für Schäden
ein, die der Versicherungsnehmer Dritten zufügt. Wenn ich z.B.
meinen Rasierpinsel mit Marmorgriff versehentlich ins Klo
fallen lasse und dabei die Schüssel einen Riss bekommt, ich
also das Eigentum eines Dritten, nämlich des Vermieters
beschädige, ist das ein klassischer Fall für die
Haftpflichtversicherung.

Aber nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

mfG
Hi

Aber nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Das habe weder bestritten, noch war dies Thema meines Beitrags.

Hallo,

die Hausratversicherung …

stimmt so nicht.

Was bitte genau stimmt so nicht?

Die Haftplichtversicherung tritt für Schäden…

Ich habe imho nicht von einer Haftpflichtversicherung geschrieben.

Gruß
loderunner

Hi, stimmt. Habe Tomaten auf den Augen gehabt.

Ich habe imho nicht von einer Haftpflichtversicherung
geschrieben.

Gruß
loderunner