Tür eingetreten. / Haftpflichtversicherung?

Hallo,

Am Wochenende hatte eine gute Bekannte von mir einen Asthmaanfall. Sie war zu dem Zeitpunkt in ihrem Schlafzimmer und hatte die Tür abgeschlossen weil sie sich umgezogen hat.

Sie hat dann um Hilfe geschrien, und ich habe nicht lange überlegt und die Türe „eingetreten“

Das heisst, die Türe hat das ganze ohne Schaden überlebt, aber der Teil am Türrahmen wo sich eben das Schloß befindet ist herausgebrochen.

Nun meine Frage:

Kommt für sowas meine Haftpflichtversicherung auf?

Ich möchte nicht, dass sie nun auf dem Schaden sitzen bleibt.

Danke schon mal,

Hallo,

Ihre Haftpflichtversicherung wird keine Deckung für den Schaden gewähren, weil Sie die Tür vorsätzlich eingetreten haben. Voratz ist grundsätzlich von der Deckung ausgenommen.

Bei Ihrer Schilderung, stelle ich aber grundsätzlich in Frage, ob Sie für den Schaden überhaupt haften. Ohne hier tiefer in die Prüfung zu gehen, sehe ich die Haftung eher bei der Bekannten.

Dies wäre dann aber noch näher zu prüfen.

Viele Grüße
Nancy

Es ist grundsätzlich denkbar, das eine anständige Privathaftpflicht dafür aufkommt.
Ob deine konkrete das auch tut, kann ich nicht sagen - allein schon, weil ich nicht weiss mit welchem Tarif du bei welcher Gesellschaft versichert bist.
Frag doch dort einfach an - das ist das Einfachste.

Wenn künftig mal Vorschläge / Tarifvergleiche für eine(Privathaftpflicht-) Versicherung gewünscht werden, wo kompetente und unabhängige Beratung & Betreuung im Interesse des VN vor und während der Vertragslaufzeit und insbesondere im Schadenfall bereits inklusive ist, stehe ich gern im Direktkontakt (Kontaktdaten im Impressum meiner wwwebsite) zur Verfügung.

VG Jens
www.jens.sternberg.de

Hallo auch!

Für durch Nothilfe eingestandene Schäden ist der Verursacher in der Regel nicht haftbar zu machen; die private Haftpflichtversicherung kommt hierfür ebenfalls nicht auf. Der Schaden ist dadurch durch denjenigen zu ersetzen, dem der Schaden entstanden ist.

Gruß
CKH

Kommt darauf an, bei welcher Gesellschaft Sie versichert sind? Am besten dort Nachfragen.
MfG
Dr. Schamberger

Hi Dgeni,

das ist tatsächlich versicherbar und auch richtig in der privaten Haftpflichtversicherung. Dort müsstest du „Hilfe Dritter bei Notfallsituation“ bzw. „Gefälligkeitshandlung“ mitversichern. Bei uns im Portal haben wir die Möglichkeit das unter den Gesellschaften zu vergleichen.

http://www.neuversichert.de

Gruss…Mark

ich denke mal, dass sich hier zuerst die Frage stellt, ob eine Haftung Ihrerseits gegebenn ist, erst dann wären Sie zum Schadenersatz verpflichtet, müsste sich Ihr Versicherer mit der Sache beschäftigen.

hallo unbekannt,

echt gute Frage!

Vorsatz und Erfüllungsgehilfin, ob da bei Lebensrettung die PHV zahlt? Keine Ahnung, würde mich aber auch interessieren!

:wink:
pe sturm

Hallo, ist schwer zu sagen, das es eigenverschulden ist, da ich auch schon mal so was hatte nur nicht mit nem astmahanfall, weiß ich das man selber zahlen muss.
LG