bei jemand aus meinem Freundeskreis wurde die Eingangstür eingetreten.es wurde bereits zur anzeige gebracht.meine frage ist nun wer kommt für den schaden auf? die betroffene Person hat es ja nicht verschuldet (und nein sie hat keine haftpflichversicherung :s )
Hallo,
für den Schaden haftet der Verursacher, aber vorerst natürlich der Mieter dem Vermieter gegenüber. Da bleibt nur übrig, dem Verursacher klar zu machen, dass eine sofortige Beseitigung des Schadens sich bei einem evtl. Strafverfahren mildernd sich auswirken würde.
si
Hallo Seni13,
für den Schaden haftet der Verursacher, aber vorerst natürlich der Mieter dem Vermieter gegenüber
das ist so pauschal überhaupt nicht zu beantworten. Dazu fehlen einfach zu viele Infos.
Ist dieser „Jemand aus dem Freundeskreis“ Eigentümer der Wohnung (des Hauses), oder Mieter?
Warum (Notfall, Hausdurchsuchung, Einbruch, Vandalismus, usw.) wurde die Eingangstüre eingetreten?
Wer (Rettung, Polizei, Einbrecher, Besucher, Mitbewohner, usw.) hat die Eingangstüre eingetreten?
Ohne all diese Informationen steht für dich schon fest dass der Mieter (sofern es einen gibt) dem Vermieter gegenüber haftet wenn der Verursacher nicht zur Verantwortung gezogen werden kann? Dann muss deine Kristallkugel ja hervorragende Bilder liefern.
Gruß
N.N
Hi,
da steht im Posting, dass eine Eingangstüre eingetreten wurde und dies wurde zur Anzeige gebracht; ich lese da nichts von Notfall, Rettung, Polizei, Hausdurchsuchung, Einbrecher; das wäre sicherlich geschrieben worden.
Nehmen wir den fiktiven Fall, dass mir als Mieter von einem Dritten im Rausch meine Eingangstüre eingetreten wird; haftet da jetzt mein Vermieter???
si
Hallo Seni13,
da steht im Posting, dass eine Eingangstüre eingetreten wurde und dies wurde zur Anzeige gebracht
da steht aber nicht wer, warum die Tür eingetreten hat.
ich lese da nichts von Notfall, Rettung, Polizei, Hausdurchsuchung, Einbrecher
Genau deswegen habe ich ja geschrieben dass die Antwort von dir viel zu pauschal war um sicher zu sein dass damit die Frage richtig beantwortet wurde.
das wäre sicherlich geschrieben worden
Wie gesagt, dass ist ja das Problem, dass überhaupt nichts über die Hintergründe geschrieben wurde.
Nehmen wir den fiktiven Fall, dass mir als Mieter von einem Dritten im Rausch meine Eingangstüre eingetreten wird; haftet da jetzt mein Vermieter???
Dabei kommt es darauf an ob, und in welcher Art der „Dritte“ in Verbindung zum Mieter steht. Sollte der „Dritte“ in keiner Verbindung zum Mieter stehen (fremder Randalierer, Besoffener, usw.) dann wurde von einem Fremden das Eigentum des Vermieters (die Türe gehört dem Vermieter) beschädigt. Diesen Schaden den ein Fremder dem Vermieter zugefügt hat, braucht der Mieter nicht zu ersetzen. In diesem Falle haftet der Vermieter nicht, aber er wäre der Geschädigte der auf seinem Schaden sitzen bleibt wenn der Verursacher (Besoffene) nicht haftbar zu machen ist.
Des Weiteren müsste der Vermieter in diesem Fall auf seine Kosten die Türe instand setzen (reparieren oder erneuern) lassen, da der Mieter Anspruch auf eine ordnungsgemäß zu verschließende Eingangstür hätte.
Gruß
N.N