Türkische Gutachter: Tod eines Jungen 'spart Geld'

Hallo,

dass es vor Gericht keine 100%ige Gerechtigkeit geben kann, ist klar.

Aber was sich hier abspielt ist einfach nur noch menschenverachtend.

Da verliert eine Familie ihren Sohn und ihr wird der Schadensersatz abgesprochen.

Zählt das menschliche Leid überhaupt nichts?

Wie denkt Ihr über diesen Fall?

mfg

http://de.news.yahoo.com/050511/286/4jeko.html

(Auszug:smile:

(…)

Der Sachverständige machte jedoch folgende Rechnung auf, wie türkische Zeitungen berichteten: Die Familie hätte bis zur Volljährigkeit des Jungen etwa 31.200 Euro für ihren Sohn ausgeben müssen; in dieser Zeit hätte der Junge durch Eigenarbeit höchstens 7400 Euro zum Familieneinkommen beitragen können. Deshalb spare die Familie durch den Tod ihres Sohnes unter dem Strich etwa 23.800 Euro und habe keinen Anspruch auf Schadenersatz. Ein zweites Gutachten kam zu ähnlichen Ergebnissen.

(…)

Hallo,

die Eltern sollten dem Unfallverursacher ob dieser wirklich genialen und einzigartigen Sparmöglichkeit geradezu dankbar sein, und es wäre nicht mehr als recht und billig, wenn sie sich dafür durch die Zahlung der Hälfte des eingesparten Betrags an den Unfallverursacher erkenntlich zeigten.

VG

gipsy

P.S. obiges ist ironisch gemeint (für alle, die das nicht bemerkt haben sollten)

ist es da nicht verständlich, dass es dort noch blutrache gibt?
Grüße

Babalou

Hi,

Aber was sich hier abspielt ist einfach nur noch
menschenverachtend.

Noch menschenverachtender als ein leben mit geld aufwiegen zu wollen?
(wertefrei gefragt)

LG Alex:smile:

GÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄHHHHHHHHHHNNNNNNNNNNNNNNNN!
hi timkiller,

du sollst nicht so viele google
nachrichten lesen.

die sind noch schlimmer als die
aus dem sprachrohr des kleinen
mannes.

cu
alex
;->

Völlig korrekt.
Auch auf die Gefahr hin, mich hier unbeliebt zu machen: das, was dort abläuft, würde in Deutschland genauso ablaufen und ist völlig korrekt:
Beim Schadenersatzanspruch geht es um eine rein wirtschaftliche Betrachtung: dem finanziell erlittenen Schaden sind die ersparten Aufwendungen gegenüberzustellen, die Differenz ist dann der Schaden.
Ob die zugrundegelegten Parameter der Gutachter im vorliegenden Fall richtig waren, ist ohne weitere Informationen schwer zu beurteilen, aber die prinzipielle Herangehensweise ist absolut korrekt und die einzig mögliche.

Etwas völlig anderes ist der den Eltern u.U. zustehende Schmerzensgeldanspruch wegen des Verlustes bzw. eines besonderen Schocks beim Überbringen der Todesnachricht. Dieser Anspruch würde dem Rechnung tragen, was hier mit Menschlicheit gemeint wird.

Übrigens: Es gibt auch umgekehrte Fälle, die zeigen, daß die Herangehensweise richtig ist:

  1. Eine Frau, die sich hatte sterilisieren lassen, bekam trotzdem ein Kind.
  2. Eine Frau, die sich bzw. das Kind während der Schwangerschaft entsprechend genetisch hatte untersuchen lassen, bekam, obwohl der Arzt versichert hatte, daß das Kind gesund sei, ein Kind mit Down-Syndrom.
    Die Frauen machten nun jeweils gegenüber den Ärzten Ansprüche geltend, und zwar im ersten Fall den gesamten Lebensunterhalt des Kindes, im zweiten Fall die Mehraufwendungen aufgrund der Behinderung.
    Die deutsche Rechtsprechung ist sich hier noch nicht ganz einig, es widersprechen sich teilweise BGH und BVerfG, teilweise sogar verschiedene Senate des gleichen Gerichts, es gibt aber Urteile sowohl des BGH als auch des BVerfG, die den Müttern die Ansprüche zugestanden. Die daraus entbrannte Diskussion läuft unter dem Titel „Kind als Schaden“. Hier zeigt sich eben: ein Kind kostet Geld (das ich als Schadenersatz von einem Arzt fordern kann, wenn der verhindern sollte, daß ich ein Kind bekomme).
    Im Umkehrschluß heißt das aber für den türkischen Fall, daß ich mir bei einem Verlust des Kindes das, was ich dadurch an Aufwendugen für das Kind spare, schadenmindernd anrechenen lassen muß.

Klingt hart, ist aber so…

Ciao, Wotan

P.S.: Diese Diskussion wäre eigentlich was für das Brett „Allgemeine Rechtsfragen“

Übrigens: Es gibt auch umgekehrte Fälle, die zeigen, daß die
Herangehensweise richtig ist:

  1. Eine Frau, die sich hatte sterilisieren lassen, bekam
    trotzdem ein Kind.
  2. Eine Frau, die sich bzw. das Kind während der
    Schwangerschaft entsprechend genetisch hatte untersuchen
    lassen, bekam, obwohl der Arzt versichert hatte, daß das Kind
    gesund sei, ein Kind mit Down-Syndrom.
    Die Frauen machten nun jeweils gegenüber den Ärzten Ansprüche
    geltend, und zwar im ersten Fall den gesamten Lebensunterhalt
    des Kindes, im zweiten Fall die Mehraufwendungen aufgrund der
    Behinderung.

Was hat denn im 2. Fall der Arzt aktiv verschuldet?
Die Schnalle hätte das Kind wohl sonst abtreiben wollen, weil sie zu bequem war, es mit Behinderung aufzuziehen?

Was hat denn im 2. Fall der Arzt aktiv verschuldet?
Die Schnalle hätte das Kind wohl sonst abtreiben wollen, weil
sie zu bequem war, es mit Behinderung aufzuziehen?

Yep.

Was hat denn im 2. Fall der Arzt aktiv verschuldet?
Die Schnalle hätte das Kind wohl sonst abtreiben wollen, weil
sie zu bequem war, es mit Behinderung aufzuziehen?

Yep.

Eine chemische Verbindung in flüchtigem Aggregatzustand wäre in dem Fall als Schanden(s)ersatz angemessen, meiner Meinung nach (aber das entfernt sich ja jetz vom Thema).

Interessieren würde mich allerdings, wie die Herangehensweise bei Schmerzensgeld (im Unterschied zu Schaden(s)ersatz) im ursprünglichen Fall sein müßte.

Grüße
Ostlandreiter

Interessieren würde mich allerdings, wie die Herangehensweise
bei Schmerzensgeld (im Unterschied zu Schaden(s)ersatz) im
ursprünglichen Fall sein müßte.

In Deutschland wird dieser Anspruch im Gegensatz zu anderen europäischen Ländern sehr restritkiv gehandhabt (während die deutsche Rechtsprechung beim Ersatz von Kfz-Sachschäden sehr großzügig ist):
Angehörige des Opfers haben nur dann einen Schmerzensgeldanspruch, wenn sie durch den Schock eine schwere Beeinträchtigung erlitten haben; die Gesundheitsbeschädigung muß also nach Art und Schwere deutlich über das hinausgehen, was Nahestehende in derartigen Fällen erfahrungsgemäß an Beeinträchtigungen erleiden. Nur wenn diese Grenze überschritten ist, liegt eine Körperverletzung im Sinne des § 823 BGB vor. Der Anspruch steht nur nahen Angeörigen zu. Der Schock muß im Hinblick auf seinen Anlaß verständlich sein.
Wenn das alles vorliegt, kann seitens der Angehörigen ein Schmerzensgeld als immaterieller Schaden im Sinne des § 253 BGB gefordert werden.

Ciao, Wotan

Danke.
Wieder etwas gelernt.

Was hat denn im 2. Fall der Arzt aktiv verschuldet?
Die Schnalle hätte das Kind wohl sonst abtreiben wollen, weil
sie zu bequem war, es mit Behinderung aufzuziehen?

Hast du dir schon mal Gedanken darüber gemacht, was es heißt ein behinderts Kind aufzuziehen? Eine Frau, die sich dagegen entscheidet, als „Schnalle“ zu bezeichnen, finde ich schlicht und ergreifend Sch****. Jede Frau - oder auch jede Familie - hat das Recht, diese Entscheidung für sich zu treffen und ich kann nicht sehen, was Außenstehende und Leute, die wie du keine Ahnung von den Umständen haben, dazu beitragen könnten. By the way: Wieviele Familiem mit behinderten Kinder unterstützt du eigentlich…?

Gruß

HariBoo

Was hat denn im 2. Fall der Arzt aktiv verschuldet?
Die Schnalle hätte das Kind wohl sonst abtreiben wollen, weil
sie zu bequem war, es mit Behinderung aufzuziehen?

Hast du dir schon mal Gedanken darüber gemacht, was es heißt
ein behinderts Kind aufzuziehen?

Schön, und, was kann das Kind dafür? Was ist, wenn ein Kind erst nach der Geburt behindert wird?

Eine Frau, die sich dagegen entscheidet, als „Schnalle“ zu :bezeichnen, finde ich schlichtvund ergreifend Sch****.
Jede Frau - oder auch jede Familie - hat das Recht, diese Entscheidung für sich zu treffen.

Ja, ja. Hauptsache Mutti braucht nichts zu verantworten.
Wer kein Risiko eingehen will, hat es gefälligst sein zu lassen.

und ich
kann nicht sehen, was Außenstehende und Leute, die wie du
keine Ahnung von den Umständen haben, dazu beitragen könnten.

In dem Fall wird das Leben des Kindes deshalb, weil dieses behindert ist, für Mamis und wahrsch. auch Papis Bequemlichkeit geopfert, obwohl es weder für seine Behinderung noch für seine Entstehung überhaupt verantwortlich ist.