Türkische Staatsbürgerschaft für Baby?

Hallo!

Ich lebe seit 6 Jahren mit einem türkischen Mann zusammen, bin selbst aber Deutsche. Wir konnten bisher aus verschiedenen Gründen nicht heiraten.
Wir haben ein gemeinsames Kind, das die deutsche Staatsbürgerschaft (nach mir) hat, und nun erwarte ich bald ein zweites Kind.

Ich lebe seit 2 Jahren in der Türkei, mache meine Ein- und Ausreise und würde gerne wissen, ob das Baby, wenn mein Lebenspartner die Vaterschaft anerkennt, die türkische Staatsbürgerschaft bekommen kann, und wenn ja, was wir genau beantragen müssen!

Diese Frage kann dir abschließend nur eine türkische Behörde beantworten. Hier ist maßgebend, ob in der Türkei ein nichteheliches Kind eines türkischen Vaters die türkische Staatsangehörigkeit „weitervererbt“.
Es gibt viele verschiedene Möglichkeiten eine Staatsanghörikeit zu erwerben.
z.B.
Amerika: Teritorialprinzip(in dem Land geboren), Abstammungsprinzip(einer der Elternteile hat die Staatsangehörigkeit)
Deutschland: Abstammungsprinzip, zum Teil Teritorialprinzip.

Die Vaterschaftsanerkennung muss erst mal nach türkischem Recht gültig sein. Also am besten sich Vorort bei den Behörden erkundigen.

Dein Fall einmal umgedreht:

„Weitervererbung“ der deutschen Staatsangehörigkeit
nach deutschem Recht wäre folgendermaßen.

Nicht verheiratete türkische Mutter hat mit einem deutschen Vater ein Kind. Vaterschaftsanerkennung wird abgegeben. In die Geburtsurkunde des Kindes wird der Vater eingetragen. Dann kann bei der Passbehörde der Kinderreisepass ausgestellt werden.

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