Hallo zusammen,
Wie ist das mit der Kostenübernahme durch die Versicherung, wenn ein Türschloss am Auto beschädigt ist, aber das Fahrzeug nicht aufgebrochen wurde?
Meine Recherchen haben keine eindeutigen Aussagen gefunden, nach denen die Teilkasko für den Schaden aufkommen würde. Mal heißt es ja, mal nein.
Eine Versicherung meinte, dass würde die Vollkasko übernehmen, weil es kein kompletter Einbruch sondern nur eine Beschädigung des Schlosses sei und das unter Vandalismus fällt.
Irgendwie hab ich aber den Eindruck, dass das so nicht ganz stimmt. Die Selbstbeteiligung bei der Vollkasko ist auch wesentlich höher als bei der Teilkasko.
Kann mir jemand genaue Auskunft geben? Gibt es evtl. Urteile, die ich hierzu nachlesen könnte?
Vielen Dank
Hallo,
Irgendwie hab ich aber den Eindruck, dass das so nicht ganz stimmt. Die Selbstbeteiligung bei der Vollkasko ist auch wesentlich höher als bei der Teilkasko.
deswegen gefällt Dir diese Auskunft nicht.
Kann mir jemand genaue Auskunft geben?
Wenn die Beschädigung durch einen Einbruchsversuch entstanden ist, ist es Sache der Teilkasko. Das setzt eine Bestätigung einer KFZ-Werkstatt und eine Anzeige bei der Polizei voraus.
Wenn die Beschädigung als Vandalismus-Schaden zu betrachten ist, ist es Sache der Vollkasko.
Gibt es evtl. Urteile, die ich hierzu nachlesen könnte?
Die werden Dir kaum helfen, weil sie sich nicht auf Deinen Sachverhalt beziehen.
Vielen Dank
Büdde, büdde
Gruß
Nordlicht
Hallo,
Irgendwie hab ich aber den Eindruck, dass das so nicht ganz stimmt. Die Selbstbeteiligung bei der Vollkasko ist auch wesentlich höher als bei der Teilkasko.
deswegen gefällt Dir diese Auskunft nicht.
Unter anderem. Aber auch, weil ich nachgelesen habe, dass es eine Sache der Teilkasko wäre.
Kann mir jemand genaue Auskunft geben?
Wenn die Beschädigung durch einen Einbruchsversuch entstanden
ist, ist es Sache der Teilkasko. Das setzt eine Bestätigung
einer KFZ-Werkstatt und eine Anzeige bei der Polizei voraus.
>>>Das bestätigt ja meine Vermutung, dass eben nicht die Vollkasko zuständig ist. Wer beschädigt schon ein Schloss ohne den Hintergedanken, einen Einbruchsversuch zu unternehmen?
Was aber, wenn in den Versicherungsbedingungen steht, dass unter die Teilkasso Beschädigungen bei Diebstahl fallen? Ein Diebstahl hätte ja in dem Fall nicht stattgefunden, sondern nur der Versuch.
Nochmals Vielen Dank
Minette
Unter anderem. Aber auch, weil ich nachgelesen habe, dass es eine Sache der Teilkasko wäre.
Aber nur, wenn es mit einem Einbruchsversuch zu tun hat.
Diebstahl hätte ja in dem Fall nicht stattgefunden, sondern nur der Versuch.
Das reicht. Nur wenn es sich um reinen Vandalismus handelt ist die Teilkasko raus.
Hallo Nordlicht,
Kann mir jemand genaue Auskunft geben?
Wenn die Beschädigung durch einen Einbruchsversuch entstanden
ist, ist es Sache der Teilkasko. Das setzt eine Bestätigung
einer KFZ-Werkstatt und eine Anzeige bei der Polizei voraus.
lt. den mir vorliegenden AKB´s steht bei Teilkasko nichts von Einbruchsversuch.
Folgende Risiken sind hier abgesichert:
Brand und Explosion;
Entwendung;
Sturm, Schneelawine, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung;
Zusammenstoß mit Tieren;
Glasbruch:
Kurzschlusschäden an der Verkabelung;
Tierbiss;
Diebstahl der Fahrzeugschlüssel;
Möglich ist natürlich, dass vereinzelte Versicherer auch den Einbruchversuch in der Teilkasko abdecken, was man allerdings nur an Hand der Vertragsbedingungen feststellen kann.
Bei den meisten Versicherer, dürften solche Schäden nur über die Vollkasko abgesichert sein.
Gruß Merger
Aber sicher nicht bei allen Versicherer.
Siehe meine Antwort weiter oben.
Hallo Minette,
Hallo zusammen,
Wie ist das mit der Kostenübernahme durch die Versicherung,
wenn ein Türschloss am Auto beschädigt ist, aber das Fahrzeug
nicht aufgebrochen wurde?
Um uns einer möglicherweise richtigen Antwort anzunähern, wäre es einmal interessant zu erfahren, welcher Art denn die Beschädigung am Türschloss ist.
Hat z.B. jemand versucht, Bauschaum ins Schloss zu sprühen, liegt zwar auch eine Beschädigung vor. Von einem Aufbruchversuch kann man dann aber sicherlich nicht mehr ausgehen.
Ist dagegen versucht worden, das Schloß zu „knacken“ (Aufhebelspuren, Beschädigungen IM Schloss, etc.) und kann man dies gegenüber der Versicherung auch belegen, stehen die Chancen gut, dass das Ganze als Einbruchversuch gewertet wird.
Meine Recherchen haben keine eindeutigen Aussagen gefunden,
nach denen die Teilkasko für den Schaden aufkommen würde. Mal
heißt es ja, mal nein.
Wichtig für eine eventuelle Regulierung über Teilkasko ist, ob sich die Einbruchsabsicht mit Ziel eines Teil- oder Komplettdiebstahls schlüssig nachweisen lässt.
(Das ist z.B. bei aufgeschnittenen Cabrioverdecken immer schwierig, weil es sich hier - sofern keine weiteren Indizien oder Beweise vorliegen - genauso gut um Vandalismus handeln kann.)
Eine Versicherung meinte, dass würde die Vollkasko übernehmen,
weil es kein kompletter Einbruch sondern nur eine Beschädigung
des Schlosses sei und das unter Vandalismus fällt.
Wie gesagt: Weitere Informationen zur Art der Beschädigung, aber auch Details wie Stellungnahme der Polizei, Zeugenaussagen, etc. tun Not. Nicht selten kann bei Aufbruchserien in einer einzigen Nacht schon eine Kausalität hergestellt werden.
Irgendwie hab ich aber den Eindruck, dass das so nicht ganz
stimmt. Die Selbstbeteiligung bei der Vollkasko ist auch
wesentlich höher als bei der Teilkasko.
Nicht nur das: Bei der VK wird man im Folgejahr auch noch in den SFR schlechter eingestuft…
Viele Grüße
Loroth
Ich meine es kommt auch aiuf die Bestätigung der Polizei an ( z.B. " versuchter Totaldiebstahl ") - Loroth hat hier ansonsten schon alles gesagt. Mich würde noch interessieren welche Gesellschaft das ist.
In einer anständigen Kasko wäre sowas versichert.
Ob das in der konkreten Kasko so ist, kann nur derjenige sagen, der die Tarifbedingungen kennt. Es gibt hier Unterschiede zw. den Gesellschaften und Tarifen.
Tipp: frage den Vermittler / Betreuer des Vertrags.
Für mich gehört das zum selbstverständlichen Service, dass ich solche Dinge für meine Mandanten erledige.
Sollte es keinen Vermitller geben, rufe den Versicherer an.
VG Jens
www.jens-sternberg.de
Hallo,
vielen Dank für Eure Rückmeldungen.
Das Türschloss wurde mittels eines spitzen Gegenstandes, beim Versuch es aufzubrechen und zu stehlen, beschädigt. Eine Anzeige bei der Polizei wurde mittlerweile erstattet. Die Polizei sieht hier den Tatbestand eines versuchten schweren Diebstahls als gegeben und sagt auch, dass die Beschädigung kein Vandalismus ist.
Die AGB der Versicherung sprechen in der Teilkasko von einer Beschädigung bei Einbruch oder Diebstahl (wozu lt. Polizei auch schon der Versuch zählt).
In der Vollkasko wird bei Beschädigung durch Vandalismus gezahlt.
Jetzt heißt es wohl, in Verhandlungen mit der Versicherung treten. Entweder bleibt der Geschädigte dann auf den Kosten sitzen, weil weder das Eine noch das Andere zutreffend ist oder die Versicherung springt mit der Teilkasko ein.
LG
Minette
Hallo,
Hallo,
vielen Dank für Eure Rückmeldungen.
Das Türschloss wurde mittels eines spitzen Gegenstandes, beim
Versuch es aufzubrechen und zu stehlen, beschädigt. Eine
Anzeige bei der Polizei wurde mittlerweile erstattet. Die
Polizei sieht hier den Tatbestand eines versuchten schweren
Diebstahls als gegeben und sagt auch, dass die Beschädigung
kein Vandalismus ist.
Soweit habe ich keine Einwände!
Die AGB der Versicherung sprechen in der Teilkasko von einer
Beschädigung bei Einbruch oder Diebstahl (wozu lt. Polizei
auch schon der Versuch zählt).
Dies ist falsch!
in den allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung zu Teilkasko-Schäden steht:
A.2.2 Welche Ereignisse sind in der Teilkasko versichert?
Versicherungsschutz besteht bei Beschädigung, Zerstörung, Totalschaden oder Verlust des Fahrzeugs einschließlich seiner mitversicherten Teile durch die nachfolgenden Ereignisse:
Entwendung
A.2.2.2 Versichert ist die Entwendung, insbesondere durch Diebstahl und Raub.
Dies kann man hier nachlesen:
http://www.gdv.de/wp-content/uploads/2013/02/AKB2008…
In der Vollkasko wird bei Beschädigung durch Vandalismus
gezahlt.Jetzt heißt es wohl, in Verhandlungen mit der Versicherung
treten. Entweder bleibt der Geschädigte dann auf den Kosten
sitzen, weil weder das Eine noch das Andere zutreffend ist
oder die Versicherung springt mit der Teilkasko ein.
Nein - die Teilkasko leistet nicht.
siehe oben
LG
Minette
Gruß Merger