TÜV-Frage: Blockiergrenze Bremsen

Hallo,

was bedeuten diese „Hinweise“ im TÜV-Bericht:

„Beim Betätigen der Betriebsbremse wurde die Blockiergrenze erreicht.“
„Beim Betätigen der Feststellbremse wurde die Blockiergrenze erreicht.“

Habe mich mal ein bisschen im Internet umgeguckt und es so verstanden, dass das im Prinzip „alles okay“ heißt, aber auf manchen der gefundenen Seiten klang das auch nach Mangel.
Was stimmt denn jetzt?

Danke,
#.

Hallo,

das bedeutet schlicht und ergreifend, dass während der Bremsenprüfung bei maximaler Bremskraft Schlupf zwischen Prüfstandsrollen und Reifen entstand, also das Rad blockierte.

Es hat eigentlich keine Bedeutung, ist wirklich nur ein Hinweis (es gibt durchaus Fahrzeuge, bei denen dies, besonders an der Hinterachse, nicht passiert).

Grüße
formica

Hallo.

„Beim Betätigen der Betriebsbremse wurde die Blockiergrenze
erreicht.“
„Beim Betätigen der Feststellbremse wurde die Blockiergrenze
erreicht.“

Das ist genau das, was eine Bremse tun soll - nämlich genügend Bremskraft zu übertragen. Was daran ein Mangel sein soll, vermag ich nicht wirklich zu erkennen …

Umgekohren, also „Grenze nicht erreicht“, hieße doch, die Bremse hat nicht die volle Wirksamkeit.

Gruß Eillicht zu Vensre

Moin

Hallo.:
Das ist genau das, was eine Bremse tun soll - nämlich genügend
Bremskraft zu übertragen. Was daran ein Mangel sein soll,
vermag ich nicht wirklich zu erkennen …

Aber du weißt sicherlich doch, daß eine blockierende bremse zu unkontrollierten fahrzeugbewegungen führt, nöch? mal ein beispiel:
W123, winter in Schweden, eis ca 5 cm dick auf der straße, t-einmündung, geschwindigkeit ca. 10 km/h, der abbiegeversuch mit herabsetzen der geschwindigkeit per bremse endet in 3 1/2 umdrehungen. was meinst du, weswegen ABS entwickelt worden ist ?

Gruß Eillicht zu Vensre

dito
uwe

Fand es halt erstaunlich, dass das überhaupt da steht. Ich meine, da steht ja auch nicht HInweis: Keine Korrosion an tragenden Teilen oder sowas. Ist doch komisch, dass da zusätzlich zu dem ohnehin genannten Ihr Fahrzeug ist ohne Mängel noch diese beiden Hinweise stehen, oder nicht!? Hatte das kurzzeitig so gedeutet wie Aber aufpassen, das könnte bald ein Problem werden o.ä.
Aber wie gesagt - meine Recherchen haben ja mehrheitlich ergeben, dass das ja wohl genau der gewünschte Effekt ist. Aber komisch finde ich die explizte Erwähnung trotzdem…
#.

„Beim Betätigen der Betriebsbremse wurde die Blockiergrenze
erreicht.“
„Beim Betätigen der Feststellbremse wurde die Blockiergrenze
erreicht.“

Das ist genau das, was eine Bremse tun soll - nämlich genügend
Bremskraft zu übertragen. Was daran ein Mangel sein soll,
vermag ich nicht wirklich zu erkennen …

Umgekohren, also „Grenze nicht erreicht“, hieße doch, die
Bremse hat nicht die volle Wirksamkeit.

Aber du weißt sicherlich doch, daß eine blockierende bremse zu
unkontrollierten fahrzeugbewegungen führt, nöch?

Genau daran musste ich ja auch erst denken, daher auch die Frage…
#.

Hallo!

Aber du weißt sicherlich doch, daß eine blockierende bremse zu
unkontrollierten fahrzeugbewegungen führt…

Trotzdem muß eine Bremse kräftig genug zupacken können, daß die Räder stehen. Die Bremse darf mit der bewegten Fahrzeugmasse nicht überfordert sein, unabhängig davon, daß man das Blockieren der Räder im Interesse optimaler Bremswirkung und Lenkbarkeit des Fahrzeugs entweder per ABS und per „Stotterbremse“ zu vermeiden versucht.

Gruß
Wolfgang

Holla.

Aber du weißt sicherlich doch, daß eine blockierende bremse zu
unkontrollierten fahrzeugbewegungen führt, nöch? mal ein
beispiel:
W123, winter in Schweden, eis ca 5 cm dick auf der straße,
t-einmündung, geschwindigkeit ca. 10 km/h, der abbiegeversuch
mit herabsetzen der geschwindigkeit per bremse endet in 3 1/2
umdrehungen. was meinst du, weswegen ABS entwickelt worden ist

Danke für die Info. Ich bin überitzens in einem Automobilbetrieb, noch dazu in einem Achsenwerk, beschäftigt. Mich ein klein wenig auszukennen, wage ich mal rotzefrech zu behaupten …

Die Blockiergrenze wird auch bei Autos mit ABS erreicht. Dann, und genau dann, setzt nämlich das ABS ein. Wann das passiert, liegt natürlich u.a. am Zustand der Fahrbahn. Genau deswegen prüft der TÜV auch auf dem Rollenprüfstand. Wird dann Bremskraft übertragen, blockieren die Räder, wenn kein ABS vorhanden ist; ist eins vorhanden, merkt das der Prüfer, so er nicht sensorisch und visuell extrem beeinträchtigt ist, am Zittern des Pedals sowie an den diversen Buntiblinkis.

Sodala. Jetzt überlegen wir mal, welcher Zustand der Bremse dazu führen könnte, dass die Blockiergenze nicht erreicht wird. Luft in der Bremsanlage; undichte oder festgegangene Bremszylinder; abbe Beläge sind einige Beispiele. Und der TÜV will genau so etwas herausfinden. Ergo …?

Gruß Eillicht zu Vensre

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Moin Wolfgang,

trotzdem muß eine Bremse kräftig genug zupacken können, daß
die Räder stehen. Die Bremse darf mit der bewegten
Fahrzeugmasse nicht überfordert sein, unabhängig davon, daß
man das Blockieren der Räder im Interesse optimaler
Bremswirkung und Lenkbarkeit des Fahrzeugs entweder per ABS
und per „Stotterbremse“ zu vermeiden versucht.

im prinzip stimme ich dir ja zu, als „normalfahrer“ sollte man das eben üben. ich entsinne mich an vergangene bundeswehrzeiten, als wir im winter auf verschneitem kasernenhof mit allen möglichen fahrzeugen schleuderübungen erlernt hatten, um unsere fahrzeuge besser beherrschen zu lernen. das ändert aber nichts an der tatsache, daß ein blockiertes rad nicht lenkbar ist. nur durch übung und gezielten einsatz kannst du einer unkontrollierten bewegung entgegenwirken und dein auto in die gewünschte richtung zwingen. aus diesem grunde - um auf die ausgangsfrage zurückzukommen - halte ich die bemerkung eher für eine warnung als für eine ermunterung!

Gruß
Wolfgang

dito
uwe

Hallo,

was bedeuten diese „Hinweise“ im TÜV-Bericht:

„Beim Betätigen der Betriebsbremse wurde die Blockiergrenze
erreicht.“
„Beim Betätigen der Feststellbremse wurde die Blockiergrenze
erreicht.“

Habe mich mal ein bisschen im Internet umgeguckt und es so
verstanden, dass das im Prinzip „alles okay“ heißt, aber auf
manchen der gefundenen Seiten klang das auch nach Mangel.
Was stimmt denn jetzt?

Hallo,
es ist o.k. . Die Bremsen leisteten genügend Bremskräfte auf, dass sie auf der Rolle schließlich durchrutschten (blockierten).
Die Rollen laufen bei dieser Prüfung so langsam, dass ein ABS-System (so vorhanden) noch nicht anspricht.
ABS braucht eine Mindestgeschwindigkeit von in der Gegend von über 3 km/h um überhaupt zu regeln.
Gruß
Karl

Danke,
#.

Nicht so ernst nehmen!
Hallo!

Das sollte man nicht so ernst nehmen,
manche TÜV-Prüfer schreiben das, andere nicht.
Das kommt auch auf den Autotyp an:
Vorn müssen die Räder immer auf dem Prüfstand blockieren,
die Hinterräder meist (typabhängig) nicht.
Und die Handbremse bekommt auch nicht immer zum blockieren.

Wenn aber die Reifen nass sind, sieht das wieder ganz anders aus,
da blockiert ev. sogar eine Fiat-Handbremse auf dem Prüfstand.

Also keine Panik, die Bremsanlage ist das, was die TÜV-Leute am sorgfältigsten prüfen.

Grüße, Steffen!

Keine Panik beim Blockieren

Aber du weißt sicherlich doch, daß eine blockierende bremse zu
unkontrollierten fahrzeugbewegungen führt, nöch?

Eine Aussage, die so (durch ihre Allgemeinheit) grundsätzlich unzutreffend ist.

Das gezielte Blockieren einiger oder aller Räder kann durchaus kontrolliert geschehen. Und muß keineswegs in unkontrollierte Fahrzeugbewegungen ausarten.

mal ein
beispiel:

In den Fall war nicht das Blockieren an sich, sondern das fahrerische Unvermögen der Grund für den Dreher.

MfG

C.

In den Fall war nicht das Blockieren an sich, sondern das
fahrerische Unvermögen der Grund für den Dreher.

MfG

C.

Vorsicht, vorsicht, spiel dich bloß nicht so auf!

u.

Was heisst hier aufspielen?

Vorsicht, vorsicht, spiel dich bloß nicht so auf!

Was heisst hier aufspielen?

Einen Dreher hat nun mal vor allem der Fahrer zu verantworten. Nicht nur durch die Art, wie er zum Schluß den Dreher ausgelöst hat, sondern auch weil er sich in eine Lage gebracht hat, in der zum Dreher kommen könnte. Sozusagen das Verhalten in den letzten zwei Minuten vor dem Dreher haftet mit.

Und wenn er bei Glatteis so fährt, daß es für 3,5 Umdrehungen reicht, dann ist die Aussage vom (zumindest temporären) Unvermögen durchaus berechtigt.

Schiefziehende Bremsen wären in diesem Fall eine gewisse Entschuldigung.

Übrigens war ich auch paar mal mit einem Laster (gefühlfreie Servolenkung und gefühllose Druckluftbremsanlage ohne ABS) auf Glatteis unterwegs und habe keinen Dreher produziert.

MfG

C.

Hallo Uwe,

Aber du weißt sicherlich doch, daß eine blockierende bremse zu
unkontrollierten fahrzeugbewegungen führt, nöch?

Kann, aber nicht muss :wink:
Auch unfreundliches abruptes Gaswegnehmen bei hohen Drehzahlen in der Kurve kann zu unkontrollierten Fahrzeugbewegungen führen.
Ob diese unkontrollierten Bewegungen nun von einem Fahrer wieder unter Kontrolle gebracht werden können obliegt halt dem fahrerischen Können.
Mann muss sich halt dem Grundsatz beugen:
Ein getriebenes oder gebremstes Rad verliert an Seitenführung.
Nur sollte ein Rad beim Bremsen nicht zu früh oder ungewollt blockieren. Dies war früher ja gern bei weichen Bremsbelägen in Kombination mit Feuchtigkeit bei Trommelbremsen (extrem bei den französischen Autos) der Fall.
Dein Beispiel auf extrem glatten Grund spricht natürlich für ABS.

Gruss Sebastian