TÜV Mängelbehebung: Zeitüberschreitung

Hallo,
mein Auto ist nicht durch den TÜV gekommen und hat eine lange Mängelliste. Erst wollte ich ihn aufgeben, habe mich dann aber doch umentschieden, doch finde keine Werkstatt, die im Moment Zeit dafür hat, bzw. es zeitlich schaffen könnten.
Ich glaube wenn man es nicht schafft müsste man den Wagen „stilllegen“ lassen und später wieder anmelden. Und wenn man es nicht tut muß man eine Strafe zahlen.

Weiß jemand wie hoch eine solche Strafe ist und gibt es da noch andere Möglichkeiten wie ein „Aufschub“, oder erstmal zum TÜV „pünktlich“ gehen und was dann nicht ist noch mal bemängeln lassen und man hat noch mal ein paar Tage Zeit oder so?

Vielen Dank

Hallo,
im öffentlichen Straßenland darf das Fz um zwei Monate überziehen, außer bei gravierenden ( bekannten ) Mängeln.
Ehe wieder Anmerkungen kommen, im privaten Bereich ist alles erlaubt.
Warst du beim TÜV, und mußt das Fz nochmal vorstellen, das Schreiben hinter die Frontscheibe , lesbar ablegen.
Ebenso einen Werkstatttermin.
Also Belege, das alles in Arbeit ist.
Gruß

1 Like

Die offizielle Lesart: Die Nachuntersuchung muss spätestens einen Monat nach der nicht bestandenen Hauptuntersuchung erfolgen. Wird diese Frist nicht eingehalten, droht ein Verwarngeld gemäß Bußgeldkatalog (ca. 40 Euro). Darüber hinaus muss eine neue Hauptuntersuchung im kompletten Umfang durchgeführt werden.

In der Realität habe ich die HU einmal um, auf den Monat genau, 20 (zwanzig) Jahre überzogen und ich bezahlte lediglich den normalen Preis für die HU.

Daraus leite ich nun mal ganz mutig ab, dass Du mit Deinem Auto nach erfolgter Reparatur und vorab vereinbartem neuen HU-Termin in der wirklichen Welt keine Probleme bekommen wirst, außer, s.o., dass Du noch einmal den vollen Preis der HU entrichten musst.

Wenn der Wagen mit der länger alös 2 Monate abgelaufenen HU-Plakette auf der Straße herumsteht, schreit das natürlich nach einem Bußgeld. Als Stadtbewohner ohne Garage muss man sich dann halt rechtzeitig um sein Fahrzeug kümmern.

Eine Stilllegung empfiehlt sich nicht. Die Wiederzulassung ohne HU ist aufwändig (2 x zur Zulassungsstelle fahren) und um die HU zu bekommen, musst Du das gute Stück ja zu einer Prüfstelle fahren.

Ferner: es ist schwer vorstellbar, dass man binnen eines Monats keinen Werkstatttermin bekommen kann.
Was ist denn an dem Wagen zu machen?

Doch, z. B. wartet man auf ein bestelltes Teil.
Gruß

Welches Teil fehlt konkret?

Außerdem hieß es nicht, dass ein Teil fehlen würde, sondern dass man binnen 4 Wochen keinen Werkstatttermin bekäme.

Ja, Ja,
weil das Teil noch nicht da ist.
Passiert öfter.
Gruß

Also ein Fall von hinzugedichteter Geschichte.

Ich habe einmal länger als 2 Wochen nach einem Ersatzteil gesucht. Das war ein Klimakompressor für einen 1977er Maserati Merak. Nach gut 3 Wochen war das Gefährt aber auch wieder auf der Straße.

Herzlichen Glückwunsch.

1 Like