Ich habe einen Mazda 3 von 5/07
1.6 Liter Diesel mit ca 163000 Kilometer 8/18 gekauft.
Der Händler hat aufgrund des Alters und der Laufleisting damals auch auf der Rechnung Garantie ausgeschlossen. Jetzt hat am 21.05.18 deer Turbo komplett aufgegeben. Davon abgesehen, gab ich vorher schon 1 einspritzleitung vom Diesel und 1 schwungscheibe von der kupplung ersetzt. Jetzt bleibt mir die Wahl ein 3000 Euro Auto mit 175000 Kilometern für 1100 reparieren zu lassen oder mir einen neuen Wagen zu kaufen.
Kann ich trotz des Vertrages Gewährleistung beim Händler in Anspruch nehmen, bzw ersatz des Autos oder ähnliches? Oder bleiben mir die ersten beiden Alternativen?
Wenn ich was erreichen kann und sich jemand juristisch auskennt, wäre super wenn er kurz den Namen des Gerichtsurteils oder nummer des Paragraphen dazusetzt. Dann hab ich direit etwas in der Hand.
Danke euch vielmals
Hallo,
beim Kauf von Händler an Privat KANN die Haftung für Sachmängel NIEMALS ausgeschlossen werden.
Der Händler haftet für Mängel, die beim Kauf schon vorhanden waren.
Dazu zählen auch Mängel, die erst nach einiger Zeit zu einem Defekt führen.
Eine Garantie hingegen ist stets freiwillig, die kann man geben oder auch nicht.
Nun stellt sich die Frage:
Ist es ein Mangel (ein SACHMANGEL im Sinne des BGB) oder ist es Verschleiß?
Da hat der BGH leider schon zu entschieden:
Bei einem 9 Jahre alten PKW mit 191.000km Laufleistung hielt er Verschleiß für wahrscheinlich.
BGH, Az. VIII ZR 43/05
Verschleiß ist persönliches Pech des Käufers.
Hallo,
8/18 gekauft?
Das war so bestimmt nicht gemeint…
Mao
hallo!
Sehr wahrscheinlich nicht, obwohl der Händler die (gesetzliche) Gewährleistung für Privatkunden rechtlich gar nicht ausschließen durfte.
Du hast 2018 gekauft (das Jahr ist ja noch jung) und bist schon 12.000 km gefahren ?
Und bei nun 175.000 km ist das übliche Lebensalter eines Turbos erreicht.
Er ist verschlissen.
Warum hast Du denn bei Schwungscheibe nicht auf Gewährleistung gepocht ? Das war auch Verschleiß !
Mach da nichts mehr, versuche den Wagen zum Restwert zu verkaufen. Das mindert deinen Verlust.
MfG
duck313
Moin,
eine Rechtsberatung ist hier eh nicht erlaubt. Aber meine Ideen dazu: Klar gibt es bei der KM-Leistung keine Garantie mehr. Wer will die auch übernehmen?
Eine Gewährleistung hast Du natürlich schon. Die gilt im Prinzip 6 Monate (Stichwort Beweislastumkehr, aber nur für Mängel, die schon bei Beginn bestanden. Und in diesem Fall dürfte es recht offensichtlich sein, dass das nicht der Fall war. Sofern Du überhaupt noch in der besagten Frist bist.
Mal abgesehen, ob ein Turbo ein (typisches) Verschleißteil ist oder nicht.
Das ist halt das Risiko beim Kauf eines in der Anschaffung günstigen Autos.
Beste Grüße
Guido